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	Kommentare zu: 86	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/86/#comment-3101</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:36:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 86: Wer entscheidet?

Im Streit haben beide Parteien zweierlei im Kopf. Sie achten das Recht. Und sie haben ein eigenes Interesse. Jeder sieht die Sache aus seiner Sicht.

Mitten in diesem Streit meldet sich das Recht selbst. Beide sagen ja: „Es soll geschehen, was recht ist.“ Aber wer sagt, was recht ist? Bisher gibt es niemanden, der über den Parteien steht.

Darum bleibt das Recht hier ein bloßes Sollen. Alle fordern es, aber es hat noch keine eigene Macht. Dazu bräuchte es jemanden, der nicht in eigener Sache urteilt. Einen Richter, dem beide sich fügen. Davon ist später die Rede.

Warum ist dieses Unrecht das leichteste?

Hier will keiner das Unrecht. Jeder will das Recht. Sein Fehler ist nur, dass er seine eigene Sicht für das Recht hält. Solche Konflikte kommen im Leben immer vor. Wo Menschen verschieden sind, gibt es Reibung.

Zusammenfassung: Im ehrlichen Streit fordern beide das Recht. Aber noch fehlt eine Instanz, die es durchsetzt. Das Recht ist hier nur ein Sollen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 86: Wer entscheidet?</p>
<p>Im Streit haben beide Parteien zweierlei im Kopf. Sie achten das Recht. Und sie haben ein eigenes Interesse. Jeder sieht die Sache aus seiner Sicht.</p>
<p>Mitten in diesem Streit meldet sich das Recht selbst. Beide sagen ja: „Es soll geschehen, was recht ist.“ Aber wer sagt, was recht ist? Bisher gibt es niemanden, der über den Parteien steht.</p>
<p>Darum bleibt das Recht hier ein bloßes Sollen. Alle fordern es, aber es hat noch keine eigene Macht. Dazu bräuchte es jemanden, der nicht in eigener Sache urteilt. Einen Richter, dem beide sich fügen. Davon ist später die Rede.</p>
<p>Warum ist dieses Unrecht das leichteste?</p>
<p>Hier will keiner das Unrecht. Jeder will das Recht. Sein Fehler ist nur, dass er seine eigene Sicht für das Recht hält. Solche Konflikte kommen im Leben immer vor. Wo Menschen verschieden sind, gibt es Reibung.</p>
<p>Zusammenfassung: Im ehrlichen Streit fordern beide das Recht. Aber noch fehlt eine Instanz, die es durchsetzt. Das Recht ist hier nur ein Sollen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/86/#comment-2774</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:09:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Das Recht &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; tritt im &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-erscheinung&quot; title=&quot;Schein ist ein bloßes Scheinen ohne eigenen Halt — die schwächste der drei Stufen Schein, Erscheinung, Wirklichkeit.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Schein&lt;/a&gt; selbst hervor, aber nur als Sollen, weil noch kein Wille vorhanden ist, der als &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderer&lt;/a&gt; den &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemeinen&lt;/a&gt; zum Zwecke hätte.&lt;/em&gt;

Der Paragraph bezeichnet eine Lücke, nicht eine Lösung. Beide Parteien berufen sich auf das Recht, aber jede in Verbindung mit ihrem eigenen Interesse, so dass das Recht selbst zwar gefordert wird, aber noch keine eigene Gestalt neben ihnen hat. Ein Sollen ist bei Hegel genau dies: etwas, das gelten soll, aber die Macht noch nicht hat, sich durchzusetzen. Was fehlt, ist ein Wille, der von sich aus das Allgemeine will und dem gegenüber die Parteien auf ihre Ansicht verzichten müssten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das Recht <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> tritt im <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-erscheinung" title="Schein ist ein bloßes Scheinen ohne eigenen Halt — die schwächste der drei Stufen Schein, Erscheinung, Wirklichkeit." rel="ugc">Schein</a> selbst hervor, aber nur als Sollen, weil noch kein Wille vorhanden ist, der als <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderer</a> den <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemeinen</a> zum Zwecke hätte.</em></p>
<p>Der Paragraph bezeichnet eine Lücke, nicht eine Lösung. Beide Parteien berufen sich auf das Recht, aber jede in Verbindung mit ihrem eigenen Interesse, so dass das Recht selbst zwar gefordert wird, aber noch keine eigene Gestalt neben ihnen hat. Ein Sollen ist bei Hegel genau dies: etwas, das gelten soll, aber die Macht noch nicht hat, sich durchzusetzen. Was fehlt, ist ein Wille, der von sich aus das Allgemeine will und dem gegenüber die Parteien auf ihre Ansicht verzichten müssten.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/86/#comment-1558</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:19:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was an sich Recht ist, hat einen bestimmten Grund, und mein Unrecht, das ich für Recht halte, verteidige ich auch aus irgendeinem Grunde. Es ist die Natur des Endlichen und Besonderen, Zufälligkeiten Raum zu geben; Kollisionen müssen also hier stattfinden, denn wir sind hier auf der Stufe des Endlichen. Dies erste Unrecht negiert nur den besonderen Willen, während das allgemeine Recht respektiert wird, es ist also das leichteste Unrecht überhaupt. Wenn ich sage, eine Rose sei nicht rot, so erkenne ich doch noch an, daß sie Farbe habe, ich leugne daher die Gattung nicht und negiere nur das Besondere, das Rote. Ebenso wird hier das Recht anerkannt: jede Person will das Rechte, und ihr soll nur werden, was das Rechte ist; ihr Unrecht besteht nur darin, daß sie das, was sie will, für das Recht hält.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was an sich Recht ist, hat einen bestimmten Grund, und mein Unrecht, das ich für Recht halte, verteidige ich auch aus irgendeinem Grunde. Es ist die Natur des Endlichen und Besonderen, Zufälligkeiten Raum zu geben; Kollisionen müssen also hier stattfinden, denn wir sind hier auf der Stufe des Endlichen. Dies erste Unrecht negiert nur den besonderen Willen, während das allgemeine Recht respektiert wird, es ist also das leichteste Unrecht überhaupt. Wenn ich sage, eine Rose sei nicht rot, so erkenne ich doch noch an, daß sie Farbe habe, ich leugne daher die Gattung nicht und negiere nur das Besondere, das Rote. Ebenso wird hier das Recht anerkannt: jede Person will das Rechte, und ihr soll nur werden, was das Rechte ist; ihr Unrecht besteht nur darin, daß sie das, was sie will, für das Recht hält.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/86/#comment-2351</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=851#comment-2351</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 497:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 497.&lt;/strong&gt; Indem gegen diesen Schein das eine &lt;em&gt;Recht an sich,&lt;/em&gt; noch in unmittelbarer Einheit mit den verschiedenen Rechtsgründen, als affirmativ gesetzt, gewollt und &lt;em&gt;anerkannt&lt;/em&gt; wird, liegt die Verschiedenheit nur darin, daß &lt;em&gt;diese&lt;/em&gt; Sache durch den &lt;em&gt;besonderen&lt;/em&gt; Willen &lt;em&gt;dieser&lt;/em&gt; Personen unter das Recht subsumiert wird; - das &lt;em&gt;unbefangene Unrecht.&lt;/em&gt; - Dieses Unrecht ist ein einfaches &lt;em&gt;negatives Urteil,&lt;/em&gt; welches den &lt;em&gt;bürgerlichen Rechtsstreit&lt;/em&gt; ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein &lt;em&gt;drittes&lt;/em&gt; Urteil, das als das Urteil des &lt;em&gt;Rechts an sich&lt;/em&gt; ohne Interesse bei der Sache und die Macht ist, sich gegen ihren Schein Dasein zu geben, erfordert wird.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 497:</em></p>
<p><strong>§ 497.</strong> Indem gegen diesen Schein das eine <em>Recht an sich,</em> noch in unmittelbarer Einheit mit den verschiedenen Rechtsgründen, als affirmativ gesetzt, gewollt und <em>anerkannt</em> wird, liegt die Verschiedenheit nur darin, daß <em>diese</em> Sache durch den <em>besonderen</em> Willen <em>dieser</em> Personen unter das Recht subsumiert wird; &#8211; das <em>unbefangene Unrecht.</em> &#8211; Dieses Unrecht ist ein einfaches <em>negatives Urteil,</em> welches den <em>bürgerlichen Rechtsstreit</em> ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein <em>drittes</em> Urteil, das als das Urteil des <em>Rechts an sich</em> ohne Interesse bei der Sache und die Macht ist, sich gegen ihren Schein Dasein zu geben, erfordert wird.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/86/#comment-2349</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=851#comment-2349</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 497:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 497.&lt;/strong&gt; Gegen diese Form des Scheins wird zugleich das Eine Recht &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt;, noch in unmittelbarer Einheit mit den verschiedenen Rechtsgründen, als affirmativ gesetzt, gewollt und anerkannt. Die Verschiedenheit liegt nur in der Subsumtion dieser Sache unter das Recht &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt; durch den besondern Willen dieser Personen; – das unbefangene Unrecht, – ein einfaches negatives Urtheil, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein drittes Urtheil, das als das Urtheil des Rechts &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt; ohne Interesse bei der Sache ist, und das die Macht ist, sich gegen jenen Schein Daseyn zu geben, erfordert wird.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 497:</em></p>
<p><strong>§ 497.</strong> Gegen diese Form des Scheins wird zugleich das Eine Recht <em>an sich</em>, noch in unmittelbarer Einheit mit den verschiedenen Rechtsgründen, als affirmativ gesetzt, gewollt und anerkannt. Die Verschiedenheit liegt nur in der Subsumtion dieser Sache unter das Recht <em>an sich</em> durch den besondern Willen dieser Personen; – das unbefangene Unrecht, – ein einfaches negatives Urtheil, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein drittes Urtheil, das als das Urtheil des Rechts <em>an sich</em> ohne Interesse bei der Sache ist, und das die Macht ist, sich gegen jenen Schein Daseyn zu geben, erfordert wird.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1817)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/86/#comment-2347</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1817)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 1817 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=851#comment-2347</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 412:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 412.&lt;/strong&gt; Der äusserlichen Beziehung wegen, die in diesem Urtheile ist, hat es Zufälligkeit, erstens so, daß zwar die allgemeine Substanz des Prädicats, nemlich der freye Willen der Persönlichkeit anerkannt, aber in der Subsumtion dieser Sache unter den besondern Willen dieser Person abgewichen wird; – ein &lt;em&gt;einfaches negatives Urtheil&lt;/em&gt;, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein &lt;em&gt;drittes Urtheil&lt;/em&gt;, das ohne Interesse bey der Sache ist, erfodert wird.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 412:</em></p>
<p><strong>§ 412.</strong> Der äusserlichen Beziehung wegen, die in diesem Urtheile ist, hat es Zufälligkeit, erstens so, daß zwar die allgemeine Substanz des Prädicats, nemlich der freye Willen der Persönlichkeit anerkannt, aber in der Subsumtion dieser Sache unter den besondern Willen dieser Person abgewichen wird; – ein <em>einfaches negatives Urtheil</em>, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein <em>drittes Urtheil</em>, das ohne Interesse bey der Sache ist, erfodert wird.</p>
]]></content:encoded>
		
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