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	Kommentare zu: 96	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:15:05 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/96-2/#comment-1766</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 09:55:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu] § 96. Bestimmtheit des Verbrechens - 
Bestimmtheit selbst ist etwas Allgemeines - Mitte zwischen dem Einzelnen und Allgemeinen - Besonderheit - Wert 

[zu § 96 Anm.]
Die Bildung wird diesen Unterschied, Wert, der Verbrechen näher bestimmen - positive Gesetzgebung - viele Unbestimmtheit, Zweifel -
Diebstahl, Größe; aber qualitativ: Erbrechung, Gewalt - Felddiebstahl, öffentliches Zutrauen und Sicherheit mehr verletzt. - 
Veränderung in der Ansicht der Verbrechen (Kindermord - Diebstahl - 5 Sous gestohlen in Frankreich, Diebstahl, 40 Schilling in England) - nicht mehr so bestrafenswert, vielmehr andere Ansicht der Strafe
Allerdings auch Verbrechen nicht mehr so hoch angesehen - Wilddiebstahl - noch in England die höchste Strafe darauf -
Allerdings Verletzung nicht so stark, wenn die Gesellschaft ihrer sicher ist; - das Allgemeine so fest, daß es fast nicht verletzt wird -
Unterschied des Betrugs vom eigentlichen Verbrechen -

Wenn solches Verbrechen ungestraft bleibt, diesem solches erlaubt [ist], so geht die Gesellschaft, die Sicherheit des Eigentums in derselben zugrunde - betrifft eine äußere - nicht die innere Notwendigkeit der Strafe - 
Gefährlichkeit. - Ein Verbrechen ist α) diese einzelne Handlung, β) Allgemeinheit in sich - wie später, hat großen Effekt, nach dieser Seite αα) in äußerlicher Realität: kleines Stück Holz wird angezündet, ganze Stadt verbrennt, ββ) vermittels der Allgemeinheit in Vorstellung - Raub auf offener Landstraße, Unterbrechung der Kommunikation - Wechselverfälschung - γγ) Seite des Realen der Idee als gültig in der Realität vorgestellt: wenn dies frei ausgeht, so halten dies alle für erlaubt, - die nur auf Zusammenhang des an sich Gültigen, nach dem empirisch Geltenden sehen - 
Was in der Welt gilt, ist Recht, ist uns Recht, was den Anderen gilt; - Gleichheit, - eben Voraussetzung im Staate; - Moralität ist fest für sich gegen dies Gelten; oder macht den einzelnen Fall nicht zu einem geltenden, d. i. allgemein seienden, sondern auf dieses Individuum beschränkt. 
Daher Diebstahl unter einem moralischen Volke nicht so gefährlich, - nicht verführerisch -
Subjektive Imputation, - Zustand, daß Raub, Verbrechen gilt; d. i. daß das Verbrechen ausgeübt wird ohne Scheu - verführerisch, und entschuldigend, daß es gilt; - im Gegenteil aber, ausgeübt mit der Gesinnung, dem Charakter, daß es gilt, so ist ausdrücklich zu zeigen, daß es nicht gilt. 
Unterschied, ob der Verbrecher es tut als ein gültiges; was er tut, soll gelten; aber gültig ist anerkannt, allgemein geltend. 
Zwang. s. o. § 93.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu] § 96. Bestimmtheit des Verbrechens &#8211;<br />
Bestimmtheit selbst ist etwas Allgemeines &#8211; Mitte zwischen dem Einzelnen und Allgemeinen &#8211; Besonderheit &#8211; Wert </p>
<p>[zu § 96 Anm.]<br />
Die Bildung wird diesen Unterschied, Wert, der Verbrechen näher bestimmen &#8211; positive Gesetzgebung &#8211; viele Unbestimmtheit, Zweifel &#8211;<br />
Diebstahl, Größe; aber qualitativ: Erbrechung, Gewalt &#8211; Felddiebstahl, öffentliches Zutrauen und Sicherheit mehr verletzt. &#8211;<br />
Veränderung in der Ansicht der Verbrechen (Kindermord &#8211; Diebstahl &#8211; 5 Sous gestohlen in Frankreich, Diebstahl, 40 Schilling in England) &#8211; nicht mehr so bestrafenswert, vielmehr andere Ansicht der Strafe<br />
Allerdings auch Verbrechen nicht mehr so hoch angesehen &#8211; Wilddiebstahl &#8211; noch in England die höchste Strafe darauf &#8211;<br />
Allerdings Verletzung nicht so stark, wenn die Gesellschaft ihrer sicher ist; &#8211; das Allgemeine so fest, daß es fast nicht verletzt wird &#8211;<br />
Unterschied des Betrugs vom eigentlichen Verbrechen &#8211;</p>
<p>Wenn solches Verbrechen ungestraft bleibt, diesem solches erlaubt [ist], so geht die Gesellschaft, die Sicherheit des Eigentums in derselben zugrunde &#8211; betrifft eine äußere &#8211; nicht die innere Notwendigkeit der Strafe &#8211;<br />
Gefährlichkeit. &#8211; Ein Verbrechen ist α) diese einzelne Handlung, β) Allgemeinheit in sich &#8211; wie später, hat großen Effekt, nach dieser Seite αα) in äußerlicher Realität: kleines Stück Holz wird angezündet, ganze Stadt verbrennt, ββ) vermittels der Allgemeinheit in Vorstellung &#8211; Raub auf offener Landstraße, Unterbrechung der Kommunikation &#8211; Wechselverfälschung &#8211; γγ) Seite des Realen der Idee als gültig in der Realität vorgestellt: wenn dies frei ausgeht, so halten dies alle für erlaubt, &#8211; die nur auf Zusammenhang des an sich Gültigen, nach dem empirisch Geltenden sehen &#8211;<br />
Was in der Welt gilt, ist Recht, ist uns Recht, was den Anderen gilt; &#8211; Gleichheit, &#8211; eben Voraussetzung im Staate; &#8211; Moralität ist fest für sich gegen dies Gelten; oder macht den einzelnen Fall nicht zu einem geltenden, d. i. allgemein seienden, sondern auf dieses Individuum beschränkt.<br />
Daher Diebstahl unter einem moralischen Volke nicht so gefährlich, &#8211; nicht verführerisch &#8211;<br />
Subjektive Imputation, &#8211; Zustand, daß Raub, Verbrechen gilt; d. i. daß das Verbrechen ausgeübt wird ohne Scheu &#8211; verführerisch, und entschuldigend, daß es gilt; &#8211; im Gegenteil aber, ausgeübt mit der Gesinnung, dem Charakter, daß es gilt, so ist ausdrücklich zu zeigen, daß es nicht gilt.<br />
Unterschied, ob der Verbrecher es tut als ein gültiges; was er tut, soll gelten; aber gültig ist anerkannt, allgemein geltend.<br />
Zwang. s. o. § 93.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/96-2/#comment-1565</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:16:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie ein jedes Verbrechen zu bestrafen sei, läßt sich durch den Gedanken nicht angeben, sondern hierzu sind positive Bestimmungen notwendig. Durch das Fortschreiten der Bildung werden indessen die Ansichten über die Verbrechen milder, und man bestraft heutzutage lange nicht mehr so hart, als man es vor hundert Jahren getan. Nicht gerade die Verbrechen oder die Strafen sind es, die anders werden, aber ihr Verhältnis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ein jedes Verbrechen zu bestrafen sei, läßt sich durch den Gedanken nicht angeben, sondern hierzu sind positive Bestimmungen notwendig. Durch das Fortschreiten der Bildung werden indessen die Ansichten über die Verbrechen milder, und man bestraft heutzutage lange nicht mehr so hart, als man es vor hundert Jahren getan. Nicht gerade die Verbrechen oder die Strafen sind es, die anders werden, aber ihr Verhältnis.</p>
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