<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: 98	</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/98/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de/98/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 Sep 2026 09:42:37 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.3</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/98/#comment-3113</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:37:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=825#comment-3113</guid>

					<description><![CDATA[§ 98: Schadenersatz

Ein Verbrechen richtet oft einen Schaden an. Jemand wirft beim Nachbarn eine Scheibe ein. Oder er beschmiert eine fremde Hauswand. Etwas, das mir gehört, ist kaputt.

Was ist zu tun?

Der Täter muss den Schaden ersetzen. Das ist die eine Seite der Wiedergutmachung. Sie gleicht aus, was am Eigentum verloren ging. Man nennt das zivile Genugtuung.

Und wenn das Zerstörte nicht zu ersetzen ist?

Eine alte Vase aus dem Nachlass der Großmutter gibt es nur einmal. Dann tritt der Wert an die Stelle der Sache. Der Täter zahlt, was die Vase wert war. Die Sache selbst kommt nicht zurück. Aber ihr Wert kommt zurück.

Doch das ist nur die eine Seite. Der Schadenersatz betrifft das Eigentum. Das Verbrechen hat aber mehr verletzt als ein Stück Eigentum. Davon handelt der nächste Schritt.

Zusammenfassung: Den Schaden am Eigentum muss der Täter ersetzen. Wo die Sache verloren ist, zahlt man ihren Wert. Das Verbrechen selbst ist damit aber noch nicht aufgehoben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 98: Schadenersatz</p>
<p>Ein Verbrechen richtet oft einen Schaden an. Jemand wirft beim Nachbarn eine Scheibe ein. Oder er beschmiert eine fremde Hauswand. Etwas, das mir gehört, ist kaputt.</p>
<p>Was ist zu tun?</p>
<p>Der Täter muss den Schaden ersetzen. Das ist die eine Seite der Wiedergutmachung. Sie gleicht aus, was am Eigentum verloren ging. Man nennt das zivile Genugtuung.</p>
<p>Und wenn das Zerstörte nicht zu ersetzen ist?</p>
<p>Eine alte Vase aus dem Nachlass der Großmutter gibt es nur einmal. Dann tritt der Wert an die Stelle der Sache. Der Täter zahlt, was die Vase wert war. Die Sache selbst kommt nicht zurück. Aber ihr Wert kommt zurück.</p>
<p>Doch das ist nur die eine Seite. Der Schadenersatz betrifft das Eigentum. Das Verbrechen hat aber mehr verletzt als ein Stück Eigentum. Davon handelt der nächste Schritt.</p>
<p>Zusammenfassung: Den Schaden am Eigentum muss der Täter ersetzen. Wo die Sache verloren ist, zahlt man ihren Wert. Das Verbrechen selbst ist damit aber noch nicht aufgehoben.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/98/#comment-2786</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=825#comment-2786</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Beschränkung der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Aufhebung&lt;/a&gt; auf das bloß äußerliche &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein&quot; title=&quot;Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Dasein&lt;/a&gt; — wo nur der Besitz verletzt ist, genügt der Ersatz, wobei an die Stelle der spezifischen Beschaffenheit die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemeine&lt;/a&gt;, der Wert, tritt.&lt;/em&gt;

Was im Verbrechen zusammenfällt, wird hier auseinandergelegt. Wird nur das äußerliche Dasein getroffen, der Besitz oder das Vermögen, so ist der Schaden ein Übel unter Übeln, und seine Aufhebung ist nichts weiter als zivile Genugtuung. Ist das Zerstörte aber gar nicht wiederherstellbar, so muss das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Besondere&lt;/a&gt; der Sache durch ihr Allgemeines vertreten werden — durch den Wert, der schon beim Eigentum als die allgemeine Seite der Sache eingeführt war. Damit ist die Frage vorbereitet, die § 99 stellt: wo denn die Verletzung des Rechts als Rechts ihre Existenz habe, da sie offenbar nicht im beschädigten Gegenstand liegt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Beschränkung der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">Aufhebung</a> auf das bloß äußerliche <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein" title="Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat." rel="ugc">Dasein</a> — wo nur der Besitz verletzt ist, genügt der Ersatz, wobei an die Stelle der spezifischen Beschaffenheit die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemeine</a>, der Wert, tritt.</em></p>
<p>Was im Verbrechen zusammenfällt, wird hier auseinandergelegt. Wird nur das äußerliche Dasein getroffen, der Besitz oder das Vermögen, so ist der Schaden ein Übel unter Übeln, und seine Aufhebung ist nichts weiter als zivile Genugtuung. Ist das Zerstörte aber gar nicht wiederherstellbar, so muss das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">Besondere</a> der Sache durch ihr Allgemeines vertreten werden — durch den Wert, der schon beim Eigentum als die allgemeine Seite der Sache eingeführt war. Damit ist die Frage vorbereitet, die § 99 stellt: wo denn die Verletzung des Rechts als Rechts ihre Existenz habe, da sie offenbar nicht im beschädigten Gegenstand liegt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/98/#comment-1767</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Dec 1822 08:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=825#comment-1767</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 97/98]
α) § 97. Ist abstrakter allgemeiner Begriff, das Folgende ist die konkrete Vorstellung und Nachweisung desselben -
Wille, der ein Nichtiges will - sein Gegenstand, Inhalt, Zweck. 
Verletzung ist aufzuheben; wo existiert sie? -
β) § 98. Zunächst Nichtigkeit des angerichteten Schadens - kein &lt;em&gt;rechtliches&lt;/em&gt; Übel - Etwas Äußerliches &lt;em&gt;zunichte&lt;/em&gt; gemacht, für mein Bedürfnis. Dies Zunichtemachen wieder zunichte machen - ist Schadenersatz, daß ich wieder in meinem vorigen Zustand, Eigentum bin -
Bei Völkern, wo für Totschlag nur ein Ersatz an Geld bezahlt wurde, wie bei den alten Deutschen - wenn jenes Geld nur diesen Sinn hatte, - nicht Verbrechen - nicht Recht als solches verletzt - Sühne, daß der Frieden gebrochen - 
insofern als auf &lt;em&gt;bestimmte&lt;/em&gt; Summe gesetzt, Rechtlosigkeit - Recht absolut, unendlich. 
γ) Hier zweierlei Willen - αα) an sich, ββ) subjektiv. 
[Fortsetzung nach § 99]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 97/98]<br />
α) § 97. Ist abstrakter allgemeiner Begriff, das Folgende ist die konkrete Vorstellung und Nachweisung desselben &#8211;<br />
Wille, der ein Nichtiges will &#8211; sein Gegenstand, Inhalt, Zweck.<br />
Verletzung ist aufzuheben; wo existiert sie? &#8211;<br />
β) § 98. Zunächst Nichtigkeit des angerichteten Schadens &#8211; kein <em>rechtliches</em> Übel &#8211; Etwas Äußerliches <em>zunichte</em> gemacht, für mein Bedürfnis. Dies Zunichtemachen wieder zunichte machen &#8211; ist Schadenersatz, daß ich wieder in meinem vorigen Zustand, Eigentum bin &#8211;<br />
Bei Völkern, wo für Totschlag nur ein Ersatz an Geld bezahlt wurde, wie bei den alten Deutschen &#8211; wenn jenes Geld nur diesen Sinn hatte, &#8211; nicht Verbrechen &#8211; nicht Recht als solches verletzt &#8211; Sühne, daß der Frieden gebrochen &#8211;<br />
insofern als auf <em>bestimmte</em> Summe gesetzt, Rechtlosigkeit &#8211; Recht absolut, unendlich.<br />
γ) Hier zweierlei Willen &#8211; αα) an sich, ββ) subjektiv.<br />
[Fortsetzung nach § 99]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
