<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: 99	</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/99/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de/99/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 Sep 2026 09:42:37 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.3</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Querverweis		</title>
		<link>https://grundlinien.de/99/#comment-3434</link>

		<dc:creator><![CDATA[Querverweis]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2026 14:49:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=823#comment-3434</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Querverweis:&lt;/em&gt;
Aus den &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/exkurse/&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Exkursen&lt;/a&gt; des Lesekreises gehören hierher:

&lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/exkurse/der-geist-des-christentums-und-sein-schicksal/80/#gdc-s353&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Der Geist des Christentums und sein Schicksal: Strafe und Schicksal&lt;/a&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Querverweis:</em><br />
Aus den <a href="https://grundlinien.de/exkurse/" rel="ugc">Exkursen</a> des Lesekreises gehören hierher:</p>
<p><a href="https://grundlinien.de/exkurse/der-geist-des-christentums-und-sein-schicksal/80/#gdc-s353" rel="ugc">Der Geist des Christentums und sein Schicksal: Strafe und Schicksal</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/99/#comment-3114</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:37:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=823#comment-3114</guid>

					<description><![CDATA[§ 99: Wo das Verbrechen steckt

Das Recht selbst kann man nicht verletzen. Es ist kein Ding, das man zerbrechen kann. Es gilt weiter, für den Täter, für das Opfer und für alle.

Wo ist das Verbrechen dann wirklich da?

Im Willen des Täters. Er hat gewollt, was nicht gelten darf. Sein Wille behauptet: „Für mich gilt das Recht nicht.“ Das ist das eigentliche Übel. Hier muss die Aufhebung ansetzen.

Das Verbrechen aufheben heißt also: diesen Willen treffen, so wie er in der Welt da ist. Das ist die Strafe. Sie stellt das Recht wieder her. Ohne sie würde das Verbrechen gelten.

Die gängigen Theorien:

Viele erklären die Strafe anders. Sie soll abschrecken. Sie soll künftige Taten verhindern. Sie soll den Täter bessern. Alle diese Theorien sehen das Verbrechen nur als ein Übel. Und die Strafe als ein zweites Übel, das etwas Gutes bewirken soll. So gefragt, klingt die Strafe unvernünftig. Warum ein Übel wollen, nur weil schon eines da ist?

Doch es geht nicht um Übel und Nutzen. Es geht um Unrecht und Gerechtigkeit.

Besonders die Drohung verfehlt den Menschen. Wer mit Strafe droht, behandelt ihn wie einen Hund, gegen den man den Stock hebt. Er setzt auf Angst statt auf Freiheit.

Abschreckung und Besserung haben ihren Platz. Sie helfen, die Art der Strafe zu bestimmen. Aber zuerst muss feststehen, dass Strafe gerecht ist.

Zusammenfassung: Das Verbrechen lebt im Willen des Täters. Die Strafe trifft diesen Willen und stellt so das Recht wieder her. Ihr Grund ist Gerechtigkeit, nicht Nutzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 99: Wo das Verbrechen steckt</p>
<p>Das Recht selbst kann man nicht verletzen. Es ist kein Ding, das man zerbrechen kann. Es gilt weiter, für den Täter, für das Opfer und für alle.</p>
<p>Wo ist das Verbrechen dann wirklich da?</p>
<p>Im Willen des Täters. Er hat gewollt, was nicht gelten darf. Sein Wille behauptet: „Für mich gilt das Recht nicht.“ Das ist das eigentliche Übel. Hier muss die Aufhebung ansetzen.</p>
<p>Das Verbrechen aufheben heißt also: diesen Willen treffen, so wie er in der Welt da ist. Das ist die Strafe. Sie stellt das Recht wieder her. Ohne sie würde das Verbrechen gelten.</p>
<p>Die gängigen Theorien:</p>
<p>Viele erklären die Strafe anders. Sie soll abschrecken. Sie soll künftige Taten verhindern. Sie soll den Täter bessern. Alle diese Theorien sehen das Verbrechen nur als ein Übel. Und die Strafe als ein zweites Übel, das etwas Gutes bewirken soll. So gefragt, klingt die Strafe unvernünftig. Warum ein Übel wollen, nur weil schon eines da ist?</p>
<p>Doch es geht nicht um Übel und Nutzen. Es geht um Unrecht und Gerechtigkeit.</p>
<p>Besonders die Drohung verfehlt den Menschen. Wer mit Strafe droht, behandelt ihn wie einen Hund, gegen den man den Stock hebt. Er setzt auf Angst statt auf Freiheit.</p>
<p>Abschreckung und Besserung haben ihren Platz. Sie helfen, die Art der Strafe zu bestimmen. Aber zuerst muss feststehen, dass Strafe gerecht ist.</p>
<p>Zusammenfassung: Das Verbrechen lebt im Willen des Täters. Die Strafe trifft diesen Willen und stellt so das Recht wieder her. Ihr Grund ist Gerechtigkeit, nicht Nutzen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/99/#comment-2787</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=823#comment-2787</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Aufsuchen der positiven Existenz der Verletzung — der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; seiende Wille ist unverletzbar, also hat das Verbrechen sein &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein&quot; title=&quot;Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Dasein&lt;/a&gt; allein im &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderen&lt;/a&gt; Willen des Verbrechers, und nur dessen Verletzung hebt es auf.&lt;/em&gt;

Gefragt ist nach einem Ort: wo die Verletzung des Rechts eigentlich existiert, denn &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;aufheben&lt;/a&gt; lässt sich nur, was ein Dasein hat. Am Recht selbst kann sie nicht existieren, weil dieses als an sich seiendes gar nicht äußerlich da und insofern unverletzbar ist; und für den Verletzten wie für alle übrigen ist sie bloß etwas Negatives, ein Fehlen. Übrig bleibt allein der besondere Wille des Verbrechers: In ihm hat die Tat ihre positive Existenz, und dieser Wille würde, bliebe er unangefochten, fortgelten — einzelnes Sein ist hier, wie Hegels eigene Randnotiz sagt, &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemeines&lt;/a&gt;, für alle. Die Strafe &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;setzt&lt;/a&gt; darum nicht ein zweites Übel neben ein erstes, sondern hebt an dem einzigen Ort, an dem das Verbrechen wirklich ist, dessen Geltung auf.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Aufsuchen der positiven Existenz der Verletzung — der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> seiende Wille ist unverletzbar, also hat das Verbrechen sein <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein" title="Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat." rel="ugc">Dasein</a> allein im <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderen</a> Willen des Verbrechers, und nur dessen Verletzung hebt es auf.</em></p>
<p>Gefragt ist nach einem Ort: wo die Verletzung des Rechts eigentlich existiert, denn <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">aufheben</a> lässt sich nur, was ein Dasein hat. Am Recht selbst kann sie nicht existieren, weil dieses als an sich seiendes gar nicht äußerlich da und insofern unverletzbar ist; und für den Verletzten wie für alle übrigen ist sie bloß etwas Negatives, ein Fehlen. Übrig bleibt allein der besondere Wille des Verbrechers: In ihm hat die Tat ihre positive Existenz, und dieser Wille würde, bliebe er unangefochten, fortgelten — einzelnes Sein ist hier, wie Hegels eigene Randnotiz sagt, <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemeines</a>, für alle. Die Strafe <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">setzt</a> darum nicht ein zweites Übel neben ein erstes, sondern hebt an dem einzigen Ort, an dem das Verbrechen wirklich ist, dessen Geltung auf.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/99/#comment-1567</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:24:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=823#comment-1567</guid>

					<description><![CDATA[Die &lt;em&gt;Feuerbachische&lt;/em&gt; Straftheorie begründet die Strafe auf Androhung und meint, wenn jemand trotz derselben ein Verbrechen begehe, so müsse die Strafe erfolgen, weil sie der Verbrecher früher gekannt habe. Wie steht es aber mit der Rechtlichkeit der Drohung? Dieselbe setzt den Menschen als nicht Freien voraus und will durch die Vorstellung eines Übels zwingen. Das Recht und die Gerechtigkeit müssen aber ihren Sitz in der Freiheit und im Willen haben und nicht in der Unfreiheit, an welche sich die Drohung wendet. Es ist mit der Begründung der Strafe auf diese Weise, als wenn man gegen einen Hund den Stock erhebt, und der Mensch wird nicht nach seiner Ehre und Freiheit, sondern wie ein Hund behandelt. Aber die Drohung, die im Grunde den Menschen empören kann, daß er seine Freiheit gegen dieselbe beweist, stellt die Gerechtigkeit ganz beiseite. Der psychologische Zwang kann sich nur auf den qualitativen und quantitativen Unterschied des Verbrechens beziehen, nicht auf die Natur des Verbrechens selbst, und die Gesetzbücher, die etwa aus dieser Lehre hervorgegangen sind, haben somit des eigentlichen Fundaments entbehrt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <em>Feuerbachische</em> Straftheorie begründet die Strafe auf Androhung und meint, wenn jemand trotz derselben ein Verbrechen begehe, so müsse die Strafe erfolgen, weil sie der Verbrecher früher gekannt habe. Wie steht es aber mit der Rechtlichkeit der Drohung? Dieselbe setzt den Menschen als nicht Freien voraus und will durch die Vorstellung eines Übels zwingen. Das Recht und die Gerechtigkeit müssen aber ihren Sitz in der Freiheit und im Willen haben und nicht in der Unfreiheit, an welche sich die Drohung wendet. Es ist mit der Begründung der Strafe auf diese Weise, als wenn man gegen einen Hund den Stock erhebt, und der Mensch wird nicht nach seiner Ehre und Freiheit, sondern wie ein Hund behandelt. Aber die Drohung, die im Grunde den Menschen empören kann, daß er seine Freiheit gegen dieselbe beweist, stellt die Gerechtigkeit ganz beiseite. Der psychologische Zwang kann sich nur auf den qualitativen und quantitativen Unterschied des Verbrechens beziehen, nicht auf die Natur des Verbrechens selbst, und die Gesetzbücher, die etwa aus dieser Lehre hervorgegangen sind, haben somit des eigentlichen Fundaments entbehrt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/99/#comment-1768</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Dec 1822 08:08:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=823#comment-1768</guid>

					<description><![CDATA[[zu] § 99
αα) Recht soll sein, hergestellt werden - &lt;em&gt;an sich - gegen&lt;/em&gt; den Willen des Verbrechers u. 
ββ) mit seinem Willen, - denn der Verbrecher ist dieser Widerspruch in sich selbst - In der Erscheinung - 
α) der verletzte, β) der [bricht ab]
Verletzung ist eine Existenz - unrechtliche - &lt;em&gt;Verletzung&lt;/em&gt; des Rechts, wo &lt;em&gt;existiert&lt;/em&gt; sie als ein Positives?
Das Recht &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt; ist nicht verletzt worden
Unrecht soll aufgehoben werden; &lt;em&gt;wo&lt;/em&gt; existiert dasselbe, - wo ist es zu finden? Sein Ort ist der besondere Wille. 
Die Frage wo? kann zunächst auffallen -
Der &lt;em&gt;besondere&lt;/em&gt; Wille des Verbrechers ist die Existenz des Verbrechens; jener &lt;em&gt;besondere&lt;/em&gt; Wille ist selbst nur zu fassen als existierend, an seiner körperlichen Seite, Leib und Leben, äußerliche Freiheit dem Raume nach - &lt;em&gt;gilt&lt;/em&gt;, - d. i. &lt;em&gt;anerkannte&lt;/em&gt; Existenz (d. i. nicht äußerliches, sondern vom &lt;em&gt;Willen gesetztes Dasein&lt;/em&gt;, - nur um solches handelt es sich: behauptetes Dasein worin der Wille &lt;em&gt;affirmativ&lt;/em&gt; ist - Seite des Innern - Rechts). 
Alle aus anderen Sachen genommenen Bestimmungen der Strafe gehen nicht den Willen der Tat, als &lt;em&gt;Willen&lt;/em&gt; derselben an - böser Mensch [:] bessern - seinen allgemeinen bösen Willen - nicht seinen in &lt;em&gt;dieser&lt;/em&gt; Tat, als in dieser wirklichen Willen -
αα) &lt;em&gt;daseiender&lt;/em&gt; Wille des Verbrechers - etwas, das der Verbrecher als das Seinige haben und behalten will; - also wenn Strafe eine bestimmte Summe Gelds, und es will sich diese einer kosten lassen - und bezahlt sie - (Römer, der umherging und den Bürgern Ohrfeigen gab, den Sklaven mit dem Sacke voll Assen sich nachgehen ließ und die Strafsumme erlegen ließ) - nicht Strafe - Strafe muß &lt;em&gt;empfindlich&lt;/em&gt; sein - es schon &lt;em&gt;Schande&lt;/em&gt;, verurteilt zu werden; - dies wird in der Regel vorausgesetzt. - Wo Äußerungen dagegen, - geschärft oder in andere verwandelt. - Selbst bei Mord vorgekommen, um das Leben zu verlieren, - also Todesstrafe nicht empfindlich, - so ist geschehen, daß in Gefängnisstrafe verwandelt worden - 
ββ) [siehe Schlußsatz § 99 und handschriftl. Anmerkung dazu] sonst gelten würde, d. h. allgemeine Existenz haben würde, denn einzelnes Sein ist hier allgemein für Alle - 

[zu § 99 Anm.]
Mitleiden, Besserung, Staatszweck, besondere Zwecke der Gesellschaft - erbleichen gegen die Frage: was erfordert die Gerechtigkeit? - Jenes alles gut und schön, aber verschieden. - Gerechtigkeit geht unter, wie Wahrheit, wenn alles nur auf subjektive Weise behandelt; - Willkür, Meinung - 
Wenn dergleichen in die Rechtspflege als wesentlich, d. i. Grundbestimmungen aufgenommen werden, so &lt;em&gt;begnadigen&lt;/em&gt; die Gerichte; - Begnadigen etwas anderes als Richten; - Vermischung, Verwirrung. 
Entschuldigen und Rechtfertigen ist zweierlei. 
Es ist um Gerechtigkeit zu tun, d. i. um Vernunft - d. i. daß die &lt;em&gt;Freiheit&lt;/em&gt; ihr Dasein erhalte, - nicht sinnliche Triebfedern usf. geehrt werden, Mitleiden, Empfindung ausgeführt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu] § 99<br />
αα) Recht soll sein, hergestellt werden &#8211; <em>an sich &#8211; gegen</em> den Willen des Verbrechers u.<br />
ββ) mit seinem Willen, &#8211; denn der Verbrecher ist dieser Widerspruch in sich selbst &#8211; In der Erscheinung &#8211;<br />
α) der verletzte, β) der [bricht ab]<br />
Verletzung ist eine Existenz &#8211; unrechtliche &#8211; <em>Verletzung</em> des Rechts, wo <em>existiert</em> sie als ein Positives?<br />
Das Recht <em>an sich</em> ist nicht verletzt worden<br />
Unrecht soll aufgehoben werden; <em>wo</em> existiert dasselbe, &#8211; wo ist es zu finden? Sein Ort ist der besondere Wille.<br />
Die Frage wo? kann zunächst auffallen &#8211;<br />
Der <em>besondere</em> Wille des Verbrechers ist die Existenz des Verbrechens; jener <em>besondere</em> Wille ist selbst nur zu fassen als existierend, an seiner körperlichen Seite, Leib und Leben, äußerliche Freiheit dem Raume nach &#8211; <em>gilt</em>, &#8211; d. i. <em>anerkannte</em> Existenz (d. i. nicht äußerliches, sondern vom <em>Willen gesetztes Dasein</em>, &#8211; nur um solches handelt es sich: behauptetes Dasein worin der Wille <em>affirmativ</em> ist &#8211; Seite des Innern &#8211; Rechts).<br />
Alle aus anderen Sachen genommenen Bestimmungen der Strafe gehen nicht den Willen der Tat, als <em>Willen</em> derselben an &#8211; böser Mensch [:] bessern &#8211; seinen allgemeinen bösen Willen &#8211; nicht seinen in <em>dieser</em> Tat, als in dieser wirklichen Willen &#8211;<br />
αα) <em>daseiender</em> Wille des Verbrechers &#8211; etwas, das der Verbrecher als das Seinige haben und behalten will; &#8211; also wenn Strafe eine bestimmte Summe Gelds, und es will sich diese einer kosten lassen &#8211; und bezahlt sie &#8211; (Römer, der umherging und den Bürgern Ohrfeigen gab, den Sklaven mit dem Sacke voll Assen sich nachgehen ließ und die Strafsumme erlegen ließ) &#8211; nicht Strafe &#8211; Strafe muß <em>empfindlich</em> sein &#8211; es schon <em>Schande</em>, verurteilt zu werden; &#8211; dies wird in der Regel vorausgesetzt. &#8211; Wo Äußerungen dagegen, &#8211; geschärft oder in andere verwandelt. &#8211; Selbst bei Mord vorgekommen, um das Leben zu verlieren, &#8211; also Todesstrafe nicht empfindlich, &#8211; so ist geschehen, daß in Gefängnisstrafe verwandelt worden &#8211;<br />
ββ) [siehe Schlußsatz § 99 und handschriftl. Anmerkung dazu] sonst gelten würde, d. h. allgemeine Existenz haben würde, denn einzelnes Sein ist hier allgemein für Alle &#8211; </p>
<p>[zu § 99 Anm.]<br />
Mitleiden, Besserung, Staatszweck, besondere Zwecke der Gesellschaft &#8211; erbleichen gegen die Frage: was erfordert die Gerechtigkeit? &#8211; Jenes alles gut und schön, aber verschieden. &#8211; Gerechtigkeit geht unter, wie Wahrheit, wenn alles nur auf subjektive Weise behandelt; &#8211; Willkür, Meinung &#8211;<br />
Wenn dergleichen in die Rechtspflege als wesentlich, d. i. Grundbestimmungen aufgenommen werden, so <em>begnadigen</em> die Gerichte; &#8211; Begnadigen etwas anderes als Richten; &#8211; Vermischung, Verwirrung.<br />
Entschuldigen und Rechtfertigen ist zweierlei.<br />
Es ist um Gerechtigkeit zu tun, d. i. um Vernunft &#8211; d. i. daß die <em>Freiheit</em> ihr Dasein erhalte, &#8211; nicht sinnliche Triebfedern usf. geehrt werden, Mitleiden, Empfindung ausgeführt werden.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Naturrechtsaufsatz 1802)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/99/#comment-2652</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Naturrechtsaufsatz 1802)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 1802 11:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=823#comment-2652</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Hegel, Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts (Kritisches Journal der Philosophie, Bd. 2, 2. Stück, 1802), &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/naturrechtsaufsatz/31/&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;S. 449&lt;/a&gt;:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In dieser ihrer Bestimmung ist also die Strafe etwas an sich, wahrhaftig unendlich und etwas absolutes, das hiemit seine Achtung und Furcht in sich selbst hat, sie kommt aus der Freyheit, und bleibt selbst als bezwingend in der Freyheit. Wenn hingegen die Strafe als Zwang vorgestellt wird, so ist sie bloß als eine Bestimmtheit und als etwas schlechthin endliches, keine Vernünftigkeit in sich führendes gesetzt, und fällt ganz unter den gemeinen Begriff eines bestimmten Dinges, gegen ein anderes, oder einer Waare, für die etwas anderes, nemlich das Verbrechen, zu erkaufen ist, der Staat hält als richterliche Gewalt einen Markt mit Bestimmtheiten, die Verbrechen heißen und die ihm gegen andere Bestimmtheiten feil sind, und das Gesetzbuch ist der Preißcourant.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hegel, Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts (Kritisches Journal der Philosophie, Bd. 2, 2. Stück, 1802), <a href="https://grundlinien.de/naturrechtsaufsatz/31/" rel="ugc">S. 449</a>:</em></p>
<p>In dieser ihrer Bestimmung ist also die Strafe etwas an sich, wahrhaftig unendlich und etwas absolutes, das hiemit seine Achtung und Furcht in sich selbst hat, sie kommt aus der Freyheit, und bleibt selbst als bezwingend in der Freyheit. Wenn hingegen die Strafe als Zwang vorgestellt wird, so ist sie bloß als eine Bestimmtheit und als etwas schlechthin endliches, keine Vernünftigkeit in sich führendes gesetzt, und fällt ganz unter den gemeinen Begriff eines bestimmten Dinges, gegen ein anderes, oder einer Waare, für die etwas anderes, nemlich das Verbrechen, zu erkaufen ist, der Staat hält als richterliche Gewalt einen Markt mit Bestimmtheiten, die Verbrechen heißen und die ihm gegen andere Bestimmtheiten feil sind, und das Gesetzbuch ist der Preißcourant.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
