<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Übergang &#8211; grundlinien.de</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/tag/uebergang/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sun, 23 Aug 2026 08:17:55 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1</generator>

<image>
	<url>https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2016/06/cropped-1831_Schlesinger_Philosoph_Georg_Friedrich_Wilhelm_Hegel-2-e1693646306530-150x150.jpg</url>
	<title>Übergang &#8211; grundlinien.de</title>
	<link>https://grundlinien.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>71</title>
		<link>https://grundlinien.de/71/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/71/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 14:29:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abstraktes Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=881</guid>

					<description><![CDATA[Übergang vom Eigentum zum Vertrage Das Dasein ist als bestimmtes Sein wesentlich Sein für anderes (siehe oben Anm. zu § 48); das Eigentum nach der Seite, daß es ein Dasein als äußerliche Sache ist, ist für andere Äußerlichkeiten und im Zusammenhange dieser Notwendigkeit und Zufälligkeit. Aber als Dasein des Willens ist es als für anderes [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Übergang vom Eigentum zum Vertrage</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Dasein ist als bestimmtes Sein wesentlich Sein für anderes (siehe oben Anm. zu <a href="https://grundlinien.de/48" data-type="post" data-id="929">§ 48</a>); das Eigentum nach der Seite, daß es ein Dasein als äußerliche Sache ist, ist für andere Äußerlichkeiten und im Zusammenhange dieser Notwendigkeit und Zufälligkeit. Aber als Dasein des <em>Willens</em> ist es als für anderes <em>nur</em> <em>für</em> <em>den</em> <em>Willen</em> einer anderen Person. Diese Beziehung von Willen auf Willen ist der eigentümliche und wahrhafte Boden, in welchem die Freiheit <em>Dasein</em> hat. Diese Vermittlung, Eigentum nicht mehr nur vermittels einer Sache und meines subjektiven Willens zu haben, sondern ebenso vermittels eines anderen Willens und hiermit in einem gemeinsamen Willen zu haben, macht die Sphäre des <em>Vertrags</em> aus.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Es ist durch die Vernunft ebenso notwendig, daß die Menschen in Vertragsverhältnisse eingehen &#8211; schenken, tauschen, handeln usf. -, als daß sie Eigentum besitzen (<a href="https://grundlinien.de/45" data-type="post" data-id="935">§ 45 Anm</a>.). Wenn für ihr Bewußtsein das Bedürfnis überhaupt, das Wohlwollen, der Nutzen usf. es ist, was sie zu Verträgen führt, so ist es an sich die Vernunft, nämlich die Idee des reellen (d.&nbsp;i. nur im Willen vorhandenen) Daseins der freien Persönlichkeit. <mark style="background-color:#F0EBD2" class="has-inline-color">Der Vertrag setzt voraus, daß die darein Tretenden sich als Personen und Eigentümer <em>anerkennen</em>; da er ein Verhältnis des objektiven Geistes ist, so ist das Moment der Anerkennung schon in ihm enthalten und vorausgesetzt</mark> (vgl. <a href="https://grundlinien.de/35" data-type="post" data-id="955">§ 35</a>; <a href="https://grundlinien.de/57" data-type="post" data-id="911">57 Anm.</a>).</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/71/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>75</title>
		<link>https://grundlinien.de/75-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/75-2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 14:27:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abstraktes Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=873</guid>

					<description><![CDATA[Da die beiden kontrahierenden Teile als unmittelbare selbständige Personen sich zueinander verhalten, so geht der Vertrag α) von der Willkür aus; β) der identische Wille, der durch den Vertrag in das Dasein tritt, ist nur ein durch sie gesetzter, somit nur gemeinsamer, nicht an und für sich allgemeiner; γ) der Gegenstand des Vertrags ist eine [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Da die beiden kontrahierenden Teile als <em>unmittelbare</em> selbständige Personen sich zueinander verhalten, so geht der Vertrag <span class="unicode">α</span>) von der <em>Willkür</em> aus; <span class="unicode">β</span>) der identische Wille, der durch den Vertrag in das Dasein tritt, ist nur <em>ein</em> <em>durch</em> <em>sie</em> <em>gesetzter</em>, somit nur <em>gemeinsamer</em>, nicht an und für sich allgemeiner; <span class="unicode">γ</span>) der Gegenstand des Vertrags ist eine <em>einzelne</em> <em>äußerliche</em> <em>Sache</em>, denn nur eine solche ist ihrer bloßen Willkür, sie zu entäußern (<a href="https://grundlinien.de/65" data-type="post" data-id="895">§ 65</a> ff.), unterworfen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Unter den Begriff vom Vertrag kann daher die <em>Ehe</em> nicht subsumiert werden; diese Subsumtion ist in ihrer &#8211; Schändlichkeit, muß man sagen, bei <em>Kant</em> (&#8222;Metaphys. Anfangsgründe der Rechtslehre&#8220;, S. 106 ff.<sup data-fn="27ce3914-8edd-4100-9a43-7df25d611713" class="fn"><a href="#27ce3914-8edd-4100-9a43-7df25d611713" id="27ce3914-8edd-4100-9a43-7df25d611713-link">1</a></sup>) aufgestellt. &#8211; Ebensowenig liegt die Natur des <em>Staats</em> im Vertragsverhältnisse, ob der Staat als ein Vertrag aller mit allen oder als ein Vertrag dieser aller mit dem Fürsten und der Regierung genommen werde. &#8211; Die Einmischung dieses, sowie der Verhältnisse des Privateigentums überhaupt, in das Staatsverhältnis hat die größten Verwirrungen im Staatsrecht und in der Wirklichkeit hervorgebracht. Wie in früheren Perioden die Staatsrechte und Staatspflichten als ein unmittelbares Privateigentum besonderer Individuen gegen das Recht des Fürsten und Staats angesehen und behauptet worden, so sind in einer neueren Zeitperiode die Rechte des Fürsten und des Staats als Vertragsgegenstände und auf ihn gegründet, als ein bloß <em>Gemeinsames</em> des Willens und aus der Willkür der in einen Staat Vereinigten Hervorgegangenes, betrachtet worden. &#8211; So verschieden einerseits jene beiden Standpunkte sind, so haben sie dies gemein, die Bestimmungen des Privateigentums in eine Sphäre übertragen zu haben, die von ganz anderer und höherer Natur ist. &#8211; Siehe unten: Sittlichkeit und Staat.</p>
</blockquote>


<ol class="wp-block-footnotes"><li id="27ce3914-8edd-4100-9a43-7df25d611713"><em>Metaphysik der Sitten, I. Teil, § 24-27</em> <a href="#27ce3914-8edd-4100-9a43-7df25d611713-link" aria-label="Zur Fußnotenreferenz 1 navigieren"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/21a9.png" alt="↩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />︎</a></li></ol>]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/75-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>104</title>
		<link>https://grundlinien.de/104-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/104-2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 13:21:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abstraktes Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=811</guid>

					<description><![CDATA[Übergang vom Recht in Moralität Das Verbrechen und die rächende Gerechtigkeit stellt nämlich die Gestalt der Entwicklung des Willens als in die Unterscheidung des allgemeinen an sich [seienden] und des einzelnen, für sich gegen jenen seienden [Willens] hinausgegangen dar und ferner, daß der an sich seiende Wille durch Aufheben dieses Gegensatzes in sich zurückgekehrt und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Übergang vom Recht in Moralität</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Verbrechen und die rächende Gerechtigkeit stellt nämlich die <em>Gestalt</em> der Entwicklung des Willens als in die Unterscheidung des <em>allgemeinen</em> <em>an</em> <em>sich</em> [seienden] und des <em>einzelnen</em>, <em>für</em> <em>sich</em> gegen jenen seienden [Willens] hinausgegangen dar und ferner, daß der <em>an</em> <em>sich</em> <em>seiende</em> Wille durch Aufheben dieses Gegensatzes in sich zurückgekehrt und damit selbst <em>für</em> <em>sich</em> und <em>wirklich</em> geworden ist. So <em>ist</em> und <em>gilt</em> das Recht, gegen den <em>bloß</em> <em>für</em> <em>sich</em> <em>seienden</em> einzelnen Willen bewährt, als durch seine Notwendigkeit <em>wirklich</em>. &#8211; Diese Gestaltung ist ebenso zugleich die fortgebildete innere Begriffsbestimmtheit des Willens. Nach seinem Begriffe ist seine Verwirklichung an ihm selbst dies, das Ansichsein und die Form der Unmittelbarkeit, in welcher er zunächst ist und diese als Gestalt am abstrakten Rechte hat, aufzuheben (<a href="https://grundlinien.de/21" data-type="post" data-id="983">§ 21</a>), &#8211; somit sich zunächst in dem Gegensatze des allgemeinen <em>an</em> <em>sich</em> und des einzelnen <em>für</em> <em>sich</em> seienden Willens zu setzen und dann durch das Aufheben dieses Gegensatzes, die Negation der Negation, sich als Wille <em>in</em> <em>seinem</em> <em>Dasein</em>, daß er nicht nur freier Wille an sich, sondern <em>für</em> <em>sich</em> <em>selbst</em> ist, als sich auf sich beziehende Negativität zu bestimmen. Seine <em>Persönlichkeit</em>, als welche der Wille im abstrakten Rechte nur ist, hat derselbe so nunmehr zu seinem <em>Gegenstande</em>; die so <em>für</em> <em>sich</em> unendliche Subjektivität der Freiheit macht das Prinzip des <em>moralischen</em> <em>Standpunkts</em> aus.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Sehen wir näher auf die Momente zurück, durch welche der Begriff der Freiheit sich aus der zunächst abstrakten zur sich auf sich selbst beziehenden Bestimmtheit des Willens, hiermit zur <em>Selbstbestimmung</em> <em>der</em> <em>Subjektivität</em> fortbildet, so ist diese Bestimmtheit im Eigentum das <em>abstrakte</em> <em>Meinige</em> und daher in einer äußerlichen Sache, im Vertrage das durch <em>Willen</em> <em>vermittelte</em> und nur <em>gemeinsame</em> Meinige; im Unrecht ist der Wille der Rechtssphäre, sein abstraktes Ansichsein oder Unmittelbarkeit als <em>Zufälligkeit</em> durch den einzelnen selbst <em>zufälligen</em> Willen gesetzt. Im moralischen Standpunkt ist sie so überwunden, daß diese Zufälligkeit selbst als <em>in</em> <em>sich</em> reflektiert und <em>mit</em> <em>sich</em> <em>identisch</em> die unendliche in sich seiende Zufälligkeit des Willens, seine <em>Subjektivität</em> ist.</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/104-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>141</title>
		<link>https://grundlinien.de/141-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/141-2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 10:36:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Moralität]]></category>
		<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=732</guid>

					<description><![CDATA[Übergang von der Moralität in Sittlichkeit Für das Gute, als das substantielle Allgemeine der Freiheit, aber noch Abstrakte, sind daher ebensosehr Bestimmungen überhaupt und das Prinzip derselben, aber als mit ihm identisch, gefordert, wie für das Gewissen das nur abstrakte Prinzip des Bestimmens, die Allgemeinheit und Objektivität seiner Bestimmungen gefordert ist. Beide, jedes so für [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Übergang von der Moralität in Sittlichkeit</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für das Gute, als das substantielle Allgemeine der Freiheit, aber noch <em>Abstrakte</em>, sind daher ebensosehr Bestimmungen überhaupt und das Prinzip derselben, aber als mit ihm <em>identisch</em>, gefordert, wie für das <em>Gewissen</em> das nur abstrakte Prinzip des Bestimmens, die Allgemeinheit und Objektivität seiner Bestimmungen gefordert ist. Beide, jedes so für sich zur Totalität gesteigert, werden zum Bestimmungslosen, das bestimmt sein <em>soll</em>. &#8211; Aber die Integration beider relativen Totalitäten zur absoluten Identität ist schon <em>an</em> <em>sich</em> vollbracht, indem ebendiese für sich in ihrer Eitelkeit verschwebende Subjektivität der <em>reinen</em> <em>Gewißheit</em> seiner selbst <em>identisch</em> ist mit der <em>abstrakten</em> <em>Allgemeinheit</em> des Guten; &#8211; die somit <em>konkrete</em> Identität des Guten und des subjektiven Willens, die Wahrheit derselben, ist die <em>Sittlichkeit</em>.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Das Nähere über einen solchen Übergang des Begriffs macht sich in der Logik verständlich. Hier nur so viel, daß die Natur des Beschränkten und Endlichen &#8211; und solches sind hier das abstrakte, nur <em>sein</em> <em>sollende</em> Gute und die ebenso abstrakte, nur <em>gut</em> <em>sein</em> <em>sollende</em> Subjektivität &#8211; <em>an</em> <em>ihnen</em> <em>selbst</em> ihr Gegenteil, das Gute seine Wirklichkeit und die Subjektivität (das Moment der <em>Wirklichkeit</em> des Sittlichen) das Gute, haben, aber daß sie als einseitige noch nicht <em>gesetzt</em> sind als das, was sie <em>an</em> <em>sich</em> sind. Dies Gesetztwerden erreichen sie in ihrer Negativität, darin, daß sie, wie sie sich <em>einseitig</em>, jedes das nicht an ihnen haben zu sollen, was <em>an</em> <em>sich</em> an ihnen ist &#8211; das Gute ohne Subjektivität und Bestimmung, und das Bestimmende, die Subjektivität ohne das Ansichseiende -, als Totalitäten für sich konstituieren, sich aufheben und dadurch zu Momenten herabsetzen, zu Momenten des <em>Begriffs</em>, der als ihre Einheit offenbar wird und eben durch dies Gesetztsein seiner Momente <em>Realität</em> erhalten hat, somit nun als <em>Idee</em> ist &#8211; Begriff, der seine Bestimmungen zur Realität herausgebildet und zugleich in ihrer Identität als ihr <em>an</em> <em>sich</em> <em>seiendes</em> Wesen ist. &#8211; Das Dasein der Freiheit, welches unmittelbar als das <em>Recht</em> war, ist in der Reflexion des Selbstbewußtseins zum <em>Guten</em> bestimmt; das Dritte, hier in seinem Übergange als die Wahrheit dieses Guten und der Subjektivität, ist daher ebensosehr die Wahrheit dieser und des Rechts. &#8211; Das <em>Sittliche</em> ist subjektive Gesinnung, aber des an sich seienden Rechts; &#8211; daß diese Idee die <em>Wahrheit</em> des Freiheitsbegriffes ist, dies kann nicht ein Vorausgesetztes, aus dem Gefühl oder woher sonst Genommenes, sondern &#8211; in der Philosophie &#8211; nur ein <em>Bewiesenes</em> sein. Diese Deduktion desselben ist allein darin enthalten, daß das Recht und das moralische Selbstbewußtsein an ihnen selbst sich zeigen, darein als in ihr <em>Resultat</em> zurückzugehen. &#8211; Diejenigen, welche des Beweisens und Deduzierens in der Philosophie entübrigt sein zu können glauben, zeigen, daß sie von dem ersten Gedanken dessen, was Philosophie ist, noch entfernt sind, und mögen wohl sonst reden, aber in der Philosophie haben die kein Recht mitzureden, die ohne Begriff reden wollen.</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/141-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>181</title>
		<link>https://grundlinien.de/181-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/181-2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 09:34:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Sittlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=650</guid>

					<description><![CDATA[Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft Die Familie tritt auf natürliche Weise und wesentlich durch das Prinzip der Persönlichkeit in eine Vielheit von Familien auseinander, welche sich überhaupt als selbständige konkrete Personen und daher äußerlich zueinander verhalten. Oder die in der Einheit der Familie als der sittlichen Idee, als die noch in ihrem Begriffe [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Familie tritt auf natürliche Weise und wesentlich durch das Prinzip der Persönlichkeit in eine <em>Vielheit</em> von Familien auseinander, welche sich überhaupt als selbständige konkrete Personen und daher äußerlich zueinander verhalten. Oder die in der Einheit der Familie als der sittlichen Idee, als die noch in ihrem Begriffe ist, gebundenen Momente müssen von ihm zur selbständigen Realität entlassen werden; &#8211; die Stufe der <em>Differenz</em>. Zunächst abstrakt ausgedrückt, gibt dies die Bestimmung der <em>Besonderheit</em>, welche sich zwar auf die <em>Allgemeinheit</em> bezieht, so daß diese die &#8211; aber nur noch <em>innerliche</em> &#8211; Grundlage und deswegen auf formelle, in das Besondere nur <em>scheinende</em> Weise ist. Dies Reflexionsverhältnis stellt daher zunächst den Verlust der Sittlichkeit dar oder, da sie als das Wesen notwendig <em>scheinend</em> ist (<em>Enzyklop</em>. <em>der</em> <em>philos</em>. <em>Wissensch</em>. § 64 ff., § 81 ff.), macht es die <em>Erscheinungswelt</em> des Sittlichen, die <em>bürgerliche</em> <em>Gesellschaft</em> aus.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Die Erweiterung der Familie als Übergehen derselben in ein anderes Prinzip ist in der Existenz teils die ruhige Erweiterung derselben zu einem Volke, einer <em>Nation</em>, die somit einen gemeinschaftlichen natürlichen Ursprung hat, teils die Versammlung zerstreuter Familiengemeinden, entweder durch herrische Gewalt oder durch freiwillige, von den verknüpfenden Bedürfnissen und der Wechselwirkung ihrer Befriedigung eingeleitete Vereinigung.</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/181-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>256</title>
		<link>https://grundlinien.de/256-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/256-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 07:14:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Sittlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=498</guid>

					<description><![CDATA[Der Zweck der Korporation als beschränkter und endlicher hat seine Wahrheit &#8211; sowie die in der polizeilichen äußerlichen Anordnung vorhandene Trennung und deren relative Identität &#8211; in dem an und für sich allgemeinen Zwecke und dessen absoluter Wirklichkeit; die Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft geht daher in den Staat über. Stadt und Land &#8211; jene der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Zweck der Korporation als beschränkter und endlicher hat seine Wahrheit &#8211; sowie die in der polizeilichen äußerlichen Anordnung vorhandene Trennung und deren relative Identität &#8211; in dem an und für sich <em>allgemeinen</em> <em>Zwecke</em> und dessen absoluter Wirklichkeit; die Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft geht daher in den <em>Staat</em> über.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Stadt und Land &#8211; jene der Sitz des bürgerlichen Gewerbes, der in sich aufgehenden und [sich] vereinzelnden Reflexion, dieses der Sitz der auf der Natur ruhenden Sittlichkeit -, die im Verhältnis zu anderen rechtlichen Personen ihre Selbsterhaltung vermittelnden Individuen und die Familie, machen die beiden noch ideellen Momente überhaupt aus, aus denen der Staat als ihr wahrhafter <em>Grund</em> <em>hervorgeht</em>. &#8211; Diese Entwicklung der unmittelbaren Sittlichkeit durch die Entzweiung der bürgerlichen Gesellschaft hindurch zum Staate, der als ihren wahrhaften Grund sich zeigt, und nur eine solche Entwicklung, ist der <em>wissenschaftliche</em> <em>Beweis</em> des Begriffs des Staats. &#8211; Weil im Gange des wissenschaftlichen Begriffs der Staat als <em>Resultat</em> erscheint, indem er sich als <em>wahrhafter</em> Grund ergibt, <em>so</em> <em>hebt</em> jene <em>Vermittlung</em> und jener Schein sich ebensosehr zur <em>Unmittelbarkeit</em> auf. In der Wirklichkeit ist darum der <em>Staat</em> überhaupt vielmehr das <em>Erste</em>, innerhalb dessen sich erst die Familie zur bürgerlichen Gesellschaft ausbildet, und es ist die Idee des Staates selbst, welche sich in diese beiden Momente dirimiert; in der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft gewinnt die sittliche Substanz ihre <em>unendliche</em> Form, welche die beiden Momente in sich enthält: 1. der unendlichen <em>Unterscheidung</em> bis zum fürsichseienden <em>Insichsein</em> des Selbstbewußtseins, und 2. der Form der <em>Allgemeinheit</em>, welche in der Bildung ist, der Form des <em>Gedankens</em>, wodurch der Geist sich in <em>Gesetzen</em> und <em>Institutionen</em>, seinem <em>gedachten</em> Willen, als <em>organische</em> Totalität objektiv und wirklich ist.</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/256-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>320</title>
		<link>https://grundlinien.de/320-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/320-2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2015 12:20:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Sittlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=319</guid>

					<description><![CDATA[Die Subjektivität, welche als Auflösung des bestehenden Staatslebens in dem seine Zufälligkeit geltend machen wollenden und sich ebenso zerstörenden Meinen und Räsonieren ihre äußerlichste Erscheinung hat, hat ihre wahrhafte Wirklichkeit in ihrem Gegenteile, der Subjektivität als identisch mit dem substantiellen Willen, welche den Begriff der fürstlichen Gewalt ausmacht und welche als Idealität des Ganzen in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <em>Subjektivität</em>, welche als Auflösung des bestehenden Staatslebens in dem seine Zufälligkeit geltend machen wollenden und sich ebenso zerstörenden Meinen und Räsonieren ihre <em>äußerlichste</em> Erscheinung hat, hat ihre wahrhafte Wirklichkeit in ihrem Gegenteile, der <em>Subjektivität</em> als identisch mit dem substantiellen Willen, welche den Begriff der fürstlichen Gewalt ausmacht und welche als <em>Idealität</em> des Ganzen in dem Bisherigen noch nicht zu ihrem Rechte und Dasein gekommen ist.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/320-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>340</title>
		<link>https://grundlinien.de/340-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/340-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Mar 2015 12:19:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Sittlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=226</guid>

					<description><![CDATA[In das Verhältnis der Staaten gegeneinander, weil sie darin als besondere sind, fällt das höchst bewegte Spiel der inneren Besonderheit der Leidenschaften, Interessen, Zwecke, der Talente und Tugenden, der Gewalt, des Unrechts und der Laster wie der äußeren Zufälligkeit, in den größten Dimensionen der Erscheinung &#8211; ein Spiel, worin das sittliche Ganze selbst, die Selbständigkeit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">In das Verhältnis der Staaten gegeneinander, weil sie darin als <em>besondere</em> sind, fällt das höchst bewegte Spiel der inneren Besonderheit der Leidenschaften, Interessen, Zwecke, der Talente und Tugenden, der Gewalt, des Unrechts und der Laster wie der äußeren Zufälligkeit, in den größten Dimensionen der Erscheinung &#8211; ein Spiel, worin das sittliche Ganze selbst, die Selbständigkeit des Staats, der Zufälligkeit ausgesetzt wird. Die Prinzipien der <em>Volksgeister</em> sind um ihrer Besonderheit willen, in der sie als <em>existierende</em> Individuen ihre objektive Wirklichkeit und ihr Selbstbewußtsein haben, überhaupt beschränkte, und ihre Schicksale und Taten in ihrem Verhältnisse zueinander sind die erscheinende Dialektik der Endlichkeit dieser Geister, aus welcher der <em>allgemeine</em> Geist, der <em>Geist</em> <em>der</em> <em>Welt</em>, als unbeschränkt ebenso sich hervorbringt, als er es ist, der sein Recht &#8211; und sein Recht ist das allerhöchste &#8211; an ihnen in der <em>Weltgeschichte</em>, als dem <em>Weltgerichte</em>, ausübt.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/340-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>360</title>
		<link>https://grundlinien.de/360-2/</link>
					<comments>https://grundlinien.de/360-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Mar 2013 07:43:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Paragraph]]></category>
		<category><![CDATA[Sittlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Übergang]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://rechtsphilosophie.eu/?p=9</guid>

					<description><![CDATA[Indem in dem harten Kampfe dieser im Unterschiede, der hier seine absolute Entgegensetzung gewonnen, stehenden und zugleich in einer Einheit und Idee wurzelnden Reiche das Geistliche die Existenz seines Himmels zum irdischen Diesseits und zur gemeinen Weltlichkeit, in der Wirklichkeit und in der Vorstellung, degradiert, das Weltliche dagegen sein abstraktes Fürsichsein zum Gedanken und dem [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Indem in dem harten Kampfe dieser im Unterschiede, der hier seine absolute Entgegensetzung gewonnen, stehenden und zugleich in <em>einer</em> Einheit und Idee wurzelnden Reiche das Geistliche die Existenz seines Himmels zum irdischen Diesseits und zur gemeinen Weltlichkeit, in der Wirklichkeit und in der Vorstellung, degradiert, das Weltliche dagegen sein abstraktes Fürsichsein zum Gedanken und dem Prinzipe vernünftigen Seins und Wissens, zur Vernünftigkeit des Rechts und Gesetzes hinaufbildet, ist <em>an</em> <em>sich</em> der Gegensatz zur marklosen Gestalt geschwunden; die Gegenwart hat ihre Barbarei und unrechtliche Willkür und die Wahrheit hat ihr Jenseits und ihre zufällige Gewalt abgestreift, so daß die wahrhafte Versöhnung objektiv geworden, welche den <em>Staat</em> zum Bilde und zur Wirklichkeit der Vernunft entfaltet, worin das Selbstbewußtsein die Wirklichkeit seines substantiellen Wissens und Wollens in organischer Entwicklung, wie in der <em>Religion</em> das Gefühl und die Vorstellung dieser seiner Wahrheit als idealer Wesenheit, in der <em>Wissenschaft</em> aber die freie begriffene Erkenntnis dieser Wahrheit als einer und derselben in ihren sich ergänzenden Manifestationen, dem <em>Staate</em>, der <em>Natur</em> und der <em>ideellen</em> <em>Welt</em>, findet.</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-medium"><img decoding="async" width="300" height="92" src="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/11/Hegel_Unterschrift.svg_-300x92.png" alt="" class="wp-image-2331" srcset="https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/11/Hegel_Unterschrift.svg_-300x92.png 300w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/11/Hegel_Unterschrift.svg_-1024x313.png 1024w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/11/Hegel_Unterschrift.svg_-768x235.png 768w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/11/Hegel_Unterschrift.svg_-1536x469.png 1536w, https://grundlinien.de/wp-content/uploads/2023/11/Hegel_Unterschrift.svg_-2048x626.png 2048w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://grundlinien.de/360-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
