§ 363 Enz. 1817

C .

DER GEIST.

§. 363.

Der Geist hat sich als die Einheit der Seele und des Bewußtseyns gezeigt, – jener einfachen unmittelbaren Totalität, und dieses Wissens, welches von keinem Gegenstand beschränkt, nicht mehr im Verhältnisse steht, sondern Wissen der einfachen, weder subjectiven noch objectiven Totalität ist. Der Geist fängt daher nur von seinem eigenen Seyn an, und verhält sich nur zu seinen eigenen Bestimmungen.