Zahlenangabe im Titel des Beitrags = Paragraph der „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ von Georg Wilhelm Friedrich Hegel.
Zahlen im Text = Seite in der Suhrkamp-Ausgabe.
Die eingerückten Stellen in den Beiträgen sind die von Hegel der Druckausgabe beigefügten „Anmerkungen“.
Die Kommentare von „G.W.F. Hegel“ sind die handschriftlichen Notizen aus Hegels durchschossenem Handexemplar (bis ca. § 180).
Die Kommentare von „Eduard Gans“ sind die von demselben aus den zwei Vorlesungsmitschriften von Hotho und v. Griesheim zusammengestellten „Zusätze“ – sie sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Nach Gans‘ Darstellung finden sich in den von ihm erstellten Zusätzen „weder eine Ausführung von mir“ noch eine „Entstellung des Ausgeführten. Nur die stilistische Anordnung, die Verbindung der Sätze, und bisweilen ebenso die Auswahl der Worte rühren von mir“. „Freilich, man könnte zu Gans’ Gunsten einwenden, solche Auswahl und Zusammenklitterung des aus verschiedenen Quellen Ausgewählten sei, wenn man nicht alles bringen oder auf alles verzichten wolle, eine Notwendigkeit. Aber man mißachtet mit diesem Einwand die Hegelsche Grundvoraussetzung, daß Inhalt und Form sich letztlich nicht trennen lassen, daß vielmehr die Methode die Bewegung der Sache selbst ist.“ (J. Hoffmeister, Vorwort zur 4. Aufl., in: G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, hrsg. v. J. Hoffmeister, Hamburg 1955, S. XV).
Die Kommentare von Homeyer, Wannenmann etc. sind diejenigen aus deren Vorlesungsmitschriften.
Die englische Übersetzung stammt von S W Dyde, 1896.
Einzelne Paragraphen können durch direkte Eingabe der Internetadresse abgerufen werden (z.B. http://grundlinien.de/2 für Paragraph 2).