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Zweiter Teil. Die Moralität

Der moralische Standpunkt ist der Standpunkt des Willens, insofern er nicht bloß an sich, sondern für sich unendlich ist (vorh. §). Diese Reflexion des Willens in sich und seine für sich seiende Identität gegen das Ansichsein und die Unmittelbarkeit und die darin sich entwickelnden Bestimmtheiten bestimmt die Person zum Subjekte.

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Kommentare

4 Kommentare zu „105“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 416:

    § 416. Die Besonderheit der Person wird durch das Urtheil der freyen Persönlichkeit wesentliches Moment. Das subjective Interesse und das besondere Wohl wird dadurch einerseits Zweck; andererseits hat der allgemeine an und für sich seyende Wille seine Wircklichkeit durch die Subjectivität, insofern sie durch Aufgeben ihrer Unmittelbarkeit, die Gesinnung, Einsicht und Absicht des Guten hat.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Zweite Stufe – ihr ist die erste Gegenstand – Ich bin für mich als für mich seiender Wille, weiß von mir als dem fürmichseienden – bin bestimmt als subjektiver, bestimmt, subjektiver Wille zu sein – als für mich – ausschließend – unterschieden vom Objektiven überhaupt. – Eben der Wille als unendlich bestimmt – hat ideell in sich gesetzt das Ansichseiende –
    α) Subjekt β) Sache γ) Begriffsbestimmung
    α) weiß sich als frei, d. i. daß die Freiheit in ihm ist, er ihr Dasein – sie sein Dasein –
    β) Wille will sich, seine Freiheit, sein Insichsein
    γ) Wille für sich unendlich – Idee – Recht des subjektiven Willens, daß er Dasein habe, gelte –
    An sich ist rein subjektiver Wille und an sich seiender Wille identisch
    Subjektive Freiheit – reine Beziehung des Willens in sich, auf sich – und an sich eben dies – Alles als das Seinige – das Innere –
    So noch nicht gesetzt – zuerst Erscheinung – der subjektive Wille verschieden von dem objektiven, an sich seienden Begriff.
    Innerlichkeit des freien Willens
    Recht gilt, aber meine Absicht mein Zweck, Vorsatz, Grundsatz, Gewissen.
    Subjektiver Wille – Idee auf einer Seite – des Willens – Ich Wille – in mir ideell – das Dasein als Zweck, Vorsatz, Gute
    Dies subjektive Moment der Freiheit heißt für sich vornehmlich auch Freiheit –
    unsere Freiheit – Frei in sich – Böse usf. hier Standpunkt
    – Nicht Sklave, nicht Leibeigener – freier Mensch, reeller Eigentümer heißt Freier – ingenuus – aber vornehmlich setze Ich – modern –
    Meine Freiheit darin, mit meinem Wissen und Einsicht und Absicht (welche Absicht ich gehabt, wie die Sache innerlich in mir gewesen) – Urteil, innerem Zustimmen und Fürgutfinden dabei zu sein, z. B. meine Gedanken äußern zu [dürfen] .
    Subjektiver Wille ist näher moralischer (oder unmoralischer) als angemessen dem Begriff –
    Subjekt, – sich unterscheiden vom Andern, wesentliche Bestimmung der Differenz. Ich weiß von mir als für mich als seiendes.*

    Subjektivität des Willens ist
    α) Dasein des Willens überhaupt, § 106.
    β) (ist Idee in sich) hat selbst ein Dasein – Sein, § 107
    γ) ist das Formelle, § 108.
    Abstrakte Reflexion in sich – Beziehung auf anderes –

    *[darunter:] Innerliches was Anderes als Äußerliches.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 503:

    § 503. Das freie Individuum im (unmittelbaren) Rechte nur Person, ist nun als Subject bestimmt, – in sich reflectirter Wille, so daß die Willensbestimmtheit überhaupt als Daseyn in ihm, als die seinige sey. Die Willensbestimmtheit ist näher theils die an sich seyende – der Vernunft des Willens, das an sich Rechtliche und

    Sittliche; – theils die natürliche des Bedürfnisses und Triebes; – theils das in der thätlichen Aeußerung vorhandene, sich begebende und sich derselben angehörig machende Daseyn. Der subjective Wille ist in sofern moralisch frei, als diese Bestimmungen innerlich als die seinigen gesetzt und von ihm gewollt werden. Seine thätliche Aeußerung ist mit dieser Freiheit Handlung, und nur solches anerkennt er in deren Aeußerlichkeit als das seinige, und läßt es sich zurechnen.

    Diese subjective oder moralische Freiheit ist es vornehmlich, welche im europäischen Sinne Freiheit heißt. Nach dem Rechte derselben muß der Mensch überhaupt eine Kenntniß vom Unterschiede des Guten und Bösen überhaupt eigens besitzen, und die sittlichen wie die religiösen Bestimmungen sollen nicht nur als äußerliche Gesetze und Vorschriften ihren Anspruch an ihn machen und von ihm gehalten werden, sondern in seinem Herzen, Gesinnung, Gewissen, Einsicht u.s.f., ihre Zustimmung, Anerkennung oder selbst Begründung haben. Die Subjectivität des Willens in ihm selbst ist Selbstzweck, schlechthin wesentliches Moment.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 503:

    § 503. Das freie Individuum, im (unmittelbaren) Rechte nur Person, ist nun als Subjekt bestimmt, – in sich reflektierter Wille, so daß die Willensbestimmtheit überhaupt als Dasein in ihm als die seinige, unterschieden von dem Dasein der Freiheit in einer äußerlichen Sache, sei. Damit, daß die Willensbestimmtheit so im Innern gesetzt ist, ist der Wille zugleich als ein besonderer, und es treten die weiteren Besonderungen desselben und deren Beziehungen aufeinander ein. Die Willensbestimmtheit ist teils als die an sich seiende, [die] der Vernunft des Willens, das an sich Rechtliche (und Sittliche); teils als das in der tätlichen Äußerung vorhandene, sich begebende und mit derselben in Verhältnis kommende Dasein. Der subjektive Wille ist insofern moralisch frei, als diese Bestimmungen innerlich als die seinigen gesetzt und von ihm gewollt werden. Seine tätliche Äußerung mit dieser Freiheit ist Handlung, in deren Äußerlichkeit er nur dasjenige als das seinige anerkennt und sich zurechnen läßt, was er davon in sich selbst gewußt und gewollt hat. Diese subjektive oder moralische Freiheit ist es vornehmlich, welche im europäischen Sinne Freiheit heißt. Vermöge des Rechts derselben muß der Mensch eine Kenntnis vom Unterschiede des Guten und Bösen überhaupt eigens besitzen; die sittlichen wie die religiösen Bestimmungen sollen nicht nur als äußerliche Gesetze und Vorschriften einer Autorität den Anspruch an ihn machen, von ihm befolgt zu werden, sondern in seinem Herzen, Gesinnung, Gewissen, Einsicht usf. ihre Zustimmung, Anerkennung oder selbst Begründung haben. Die Subjektivität des Willens in ihm selbst ist Selbstzweck, schlechthin wesentliches Moment. Das Moralische muß in dem weiteren Sinne genommen werden, in welchem es nicht bloß das moralisch Gute bedeutet. »Le Moral« in der französischen Sprache ist dem »Physique« entgegengesetzt und bedeutet das Geistige, Intellektuelle überhaupt. Das Moralische hat hier aber die Bedeutung einer Willensbestimmtheit, insofern sie im Innern des Willens überhaupt ist, und befaßt daher den Vorsatz und die Absicht in sich, wie das moralisch Böse.

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