34

Erster Teil. Das abstrakte Recht

Der an und für sich freie Wille, wie er in seinem abstrakten Begriffe ist, ist in der Bestimmtheit der Unmittelbarkeit. Nach dieser ist er seine gegen die Realität negative, nur sich abstrakt auf sich beziehende Wirklichkeit – in sich einzelner Wille eines Subjekts. Nach dem Momente der Besonderheit des Willens hat er einen weiteren Inhalt bestimmter Zwecke und als ausschließende Einzelheit diesen Inhalt zugleich als eine äußere, unmittelbar vorgefundene Welt vor sich.

First Part: Abstract Right
The absolutely free will, at the stage when its concept is abstract,
has the determinate character of immediacy. Accordingly this stage is
its negative actuality, an actuality contrasted with the real world, only
an abstractly self-related actuality — the inherently single will of a
subject. Pursuant to the moment of the particularity of the will, it has
in addition a content consisting of determinate aims and, as exclusive
individuality, it has this content at the same time as an external world
directly confronting it.


Kommentare

2 Antworten zu „34“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Wenn gesagt wird, der an und für sich freie Wille, wie er in seinem abstrakten Begriffe ist, sei in der Bestimmtheit der Unmittelbarkeit, so muß darunter folgendes verstanden werden. Die vollendete Idee des Willens wäre der Zustand, in welchem der Begriff sich völlig realisiert hätte und in welchem das Dasein desselben nichts als die Entwicklung seiner selbst wäre. Im Anfang ist der Begriff aber abstrakt, das heißt alle Bestimmungen sind zwar in ihm enthalten, aber auch nur enthalten: sie sind nur an sich und noch nicht zur Totalität in sich selbst entwickelt. Wenn ich sage, ich bin frei, so ist Ich noch dieses gegensatzlose Insichsein, dagegen im Moralischen schon ein Gegensatz ist, denn da bin ich als einzelner Wille, und das Gute ist das Allgemeine, obgleich es in mir selbst ist. Hier hat der Wille also schon die Unterschiede von Einzelheit und Allgemeinheit in sich selbst und ist somit bestimmt. Aber im Anfang ist ein solcher Unterschied nicht vorhanden, denn in der ersten abstrakten Einheit ist noch kein Fortgang und keine Vermittlung: der Wille ist so in der Form der Unmittelbarkeit, des Seins. Die wesentliche Einsicht, die hier zu erlangen wäre, ist nun, daß diese erste Unbestimmtheit selbst eine Bestimmtheit ist. Denn die Unbestimmtheit liegt darin, daß zwischen dem Willen und seinem Inhalt noch kein Unterschied ist; aber sie selbst, dem Bestimmten entgegengesetzt, fällt in die Bestimmung, ein Bestimmtes zu sein; die abstrakte Identität ist es, welche hier die Bestimmtheit ausmacht; der Wille wird dadurch einzelner Wille – die Person.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    Abstr. Festhalten, um was es zu tun α) Freier Wille, der sich will, abstrakt. β) Außer ihm B[esonderheit].
    § 34. Abstr. noch nicht in sich bestimmter Gedanke – Solches existiert auch – so ist es Sein, das noch nicht bewegte, bezogene auf Anderes – so unmittelbar.
    Freier Wille, der sich will, unendlich auf sich bezogen, Negativität – Eins, Einzelheit –
    Seine Realität, Gegenständlichkeit hat noch gar keinen eignen Inhalt, der aus sich selbst bestimmt wäre, – im Gegenteil für sich – Realität also selbst unmittelbar –
    α) teils subj. Triebfeder, Bedürfnisse
    β) teils ausschl[ießlich] äußere Welt
    Gegenständlichkeit – das, was ich will, weiter bestimmen – dies Negative in den Willen aufnehmen
    § 34. Diese Momente sind im folgenden § 35 usf.
    Noch bestimmungslos, gegensatzlos, in sich selbst –
    – Dies Abstrakte ist die Bestimmtheit dieses Standpunkts.

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