35

Die Allgemeinheit dieses für sich freien Willens ist die formelle, die selbstbewußte, sonst inhaltslose einfache Beziehung auf sich in seiner Einzelheit, – das Subjekt ist insofern Person. In der Persönlichkeit liegt, daß ich als Dieser vollkommen nach allen Seiten (in innerlicher Willkür, Trieb und Begierde, sowie nach unmittelbarem äußerlichen Dasein) bestimmte und endliche, doch schlechthin reine Beziehung auf mich bin und in der Endlichkeit mich so als das Unendliche, Allgemeine und Freie weiß.

Die Persönlichkeit fängt erst da an, insofern das Subjekt nicht bloß ein Selbstbewußtsein überhaupt von sich hat als konkretem, auf irgendeine Weise bestimmtem, sondern vielmehr ein Selbstbewußtsein von sich als vollkommen abstraktem Ich, in welchem alle konkrete Beschränktheit und Gültigkeit negiert und ungültig ist. In der Persönlichkeit ist daher das Wissen seiner als Gegenstandes, aber als durch das Denken in die einfache Unendlichkeit erhobenen und dadurch mit sich rein-identischen Gegenstandes. Individuen und Völker haben noch keine Persönlichkeit, insofern sie noch nicht zu diesem reinen Denken und Wissen von sich gekommen sind. Der an und für sich seiende Geist unterscheidet sich dadurch von dem erscheinenden Geiste, daß in derselben Bestimmung, worin dieser nur Selbstbewußtsein, Bewußtsein von sich, aber nur nach dem natürlichen Willen und dessen noch äußerlichen Gegensätzen ist (Phänomenologie des Geistes, Bamberg und Würzburg 1807, S. 101 u. f. und Enzyklop. der philos. Wissensch., § 344) *) , der Geist sich als abstraktes und zwar freies Ich zum Gegenstande und Zwecke hat und so Person ist.

*) Enzyklopädie, 3. Aufl. § 424

The universality of this consciously free will is abstract
universality, the self-conscious but otherwise contentless and simple
relation of itself to itself in its individuality, and from this point of
view the subject is a person. Personality implies that as
this person: (i)
I am completely determined on every side (in my inner caprice,
impulse, and desire, as well as by immediate external facts) and so
finite, yet (ii) none the less I am simply and solely self-relation, and
therefore in finitude I know myself as something infinite, —
universal, and free.


Kommentare

2 Antworten zu „35“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Der für sich seiende oder abstrakte Wille ist die Person. Das Höchste des Menschen ist, Person zu sein, aber trotzdem ist die bloße Abstraktion Person schon im Ausdruck etwas Verächtliches. Vom Subjekte ist die Person wesentlich verschieden, denn das Subjekt ist nur die Möglichkeit der Persönlichkeit, da jedes Lebendige überhaupt ein Subjekt ist. Die Person ist also das Subjekt, für das diese Subjektivität ist, denn in der Person bin ich schlechthin für mich: sie ist die Einzelheit der Freiheit im reinen Fürsichsein. Als diese Person weiß ich mich frei in mir selbst und kann von allem abstrahieren, da nichts vor mir als die reine Persönlichkeit steht, und doch bin ich als Dieser ein ganz Bestimmtes: so alt, so groß, in diesem Raume, und was alles für Partikularitäten noch sein mögen. Die Person ist also in einem das Hohe und das ganz Niedrige; es liegt in ihr diese Einheit des Unendlichen und schlechthin Endlichen, der bestimmten Grenze und des durchaus Grenzenlosen. Die Hoheit der Person ist es, welche diesen Widerspruch aushalten kann, den nichts Natürliches in sich hat oder ertragen könnte.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    [zu § 35] Was heißt Person?
    Hohes der Person, Höchstes Persönlichkeit – Gottes Persönlichkeit – Man mag an Gott glauben, [ihn] bestimmen, wie man will, fehlt Persönlichkeit, so nicht genügend.
    Person und Subjekt sind verschieden – Subjekt auch Individuum. Selbständige Einzelheit überhaupt an sich, Idealität der Bestimmungen –
    Person, die Berechtigung im freien Willen
    α) Ich will dieses oder jenes, Bedürfnisse, Laune, Einfall. Kein Mensch hat Respekt davor, besondrer Wille.
    β) Daß mein besondrer Wille gelte, respektiert werde – Berechtigt sein; – besondrer Wille auch ein berechtigter
    αα) Wenn der Inhalt rechtlich, Ich diesen und jenen Titel usf. so und so erworben, gekauft habe – Umstände, Bestimmungen, die schon als rechtliche feststehen – überhaupt durch eine konkrete weitere Bestimmung – so und so erobert, gekauft – dabei fallen uns solche Bestimmungen ein – Allein die Frage: diese Bestimmungen selbst, worin haben sie ihre Rechtlichkeit? Alle konkreten Zustände vergessen
    ββ) Die weitere Bestimmung meines (- besonderen Willens unbestimmt, Wille überhaupt, der somit auch ein besonderer ist -) Willens ist, daß er sich, seine Freiheit will, – einen besonderen Zweck wohl – aber die Seite daran, daß er nur sich will. Die Bestimmtheit ist meine Allgemeinheit.

    [zu § 35 Anm.]
    Ich will – α) unbestimmt – Wille überhaupt, Bestimmtheit 7/94 ist Allgemeinheit, Freiheit – β) besondrer, bestimmt – nicht bestimmt, -allgemein frei – Denkendes – Meine Allgemeinheit – dies die absolute Berechtigung, wovon alles andere abhängt – Nicht Tituli usf., daß erst mein Wille ihnen gemäß, Stütze an ihnen als Beschränkungen, Wille, der sich auf solche Titulos beschränken müsse – sondern sie erst als Bestimmungen, die Folgen sind –
    Die Bestimmtheit des Willens, wodurch er Recht ist, daß dies Besondere: “Ich will dies oder jenes”, der Freiheit zukommt – und Ich diese darin, und in meinem freien Willen nicht beschränkt sein will.
    Person – Schlechtes, Verachtungsvolles, weil abstraktes Selbstbewußtsein – Begierde – auch das Meinige – aber nicht Bestimmung des Allgemeinen
    Fruchtbarkeit dieses Begriffes von Recht.

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