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Die Allgemeinheit dieses für sich freien Willens ist die formelle, die selbstbewusste, sonst inhaltslose einfache Beziehung auf sich in seiner Einzelnheit, – das Subjekt ist insofern Person. In der Persönlichkeit liegt, dass ich als Dieser vollkommen nach allen Seiten (in innerlicher Willkür, Trieb und Begierde, sowie nach |42| unmittelbarem äußerlichen Dasein) bestimmte und endliche, doch schlechthin reine Beziehung auf mich bin und in der Endlichkeit mich so als das Unendliche, Allgemeine und Freie weiß.

Die Persönlichkeit fängt erst da an, insofern das Subjekt nicht bloß ein Selbstbewusstsein überhaupt von sich hat als konkretem, auf irgendeine Weise bestimmtem, sondern vielmehr ein Selbstbewusstsein von sich als vollkommen abstraktem Ich, in welchem alle konkrete Beschränktheit und Gültigkeit negiert und ungültig ist. In der Persönlichkeit ist daher das Wissen seiner als Gegenstandes, aber als durch das Denken in die einfache Unendlichkeit erhobenen und dadurch mit sich rein-identischen Gegenstandes. Individuen und Völker haben noch keine Persönlichkeit, insofern sie noch nicht zu diesem reinen Denken und Wissen von sich gekommen sind. Der an und für sich seiende Geist unterscheidet sich dadurch von dem erscheinenden Geiste, dass in derselben Bestimmung, worin dieser nur Selbstbewusstsein, Bewusstsein von sich, aber nur nach dem natürlichen Willen und dessen noch äußerlichen Gegensätzen ist (Phänomenologie des Geistes, Bamberg und Würzburg 1807, S. 101 u. f. und Enzyklop. der philos. Wissensch., § 344)1 , der Geist sich als abstraktes und zwar freies Ich zum Gegenstande und Zwecke hat und so Person ist.

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 424 · Phänomenologie des Geistes 1807, S. 101 ff. ↩︎

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Kommentare

4 Kommentare zu „35“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 35] Was heißt Person?
    Hohes der Person, Höchstes Persönlichkeit – Gottes Persönlichkeit – Man mag an Gott glauben, [ihn] bestimmen, wie man will, fehlt Persönlichkeit, so nicht genügend.
    Person und Subjekt sind verschieden – Subjekt auch Individuum. Selbständige Einzelheit überhaupt an sich, Idealität der Bestimmungen –
    Person, die Berechtigung im freien Willen
    α) Ich will dieses oder jenes, Bedürfnisse, Laune, Einfall. Kein Mensch hat Respekt davor, besondrer Wille.
    β) Daß mein besondrer Wille gelte, respektiert werde – Berechtigt sein; – besondrer Wille auch ein berechtigter
    αα) Wenn der Inhalt rechtlich, Ich diesen und jenen Titel usf. so und so erworben, gekauft habe – Umstände, Bestimmungen, die schon als rechtliche feststehen – überhaupt durch eine konkrete weitere Bestimmung – so und so erobert, gekauft – dabei fallen uns solche Bestimmungen ein – Allein die Frage: diese Bestimmungen selbst, worin haben sie ihre Rechtlichkeit? Alle konkreten Zustände vergessen
    ββ) Die weitere Bestimmung meines (- besonderen Willens unbestimmt, Wille überhaupt, der somit auch ein besonderer ist -) Willens ist, daß er sich, seine Freiheit will, – einen besonderen Zweck wohl – aber die Seite daran, daß er nur sich will. Die Bestimmtheit ist meine Allgemeinheit.

    [zu § 35 Anm.]
    Ich will – α) unbestimmt – Wille überhaupt, Bestimmtheit ist Allgemeinheit, Freiheit – β) besondrer, bestimmt – nicht bestimmt, -allgemein frei – Denkendes – Meine Allgemeinheit – dies die absolute Berechtigung, wovon alles andere abhängt – Nicht Tituli usf., daß erst mein Wille ihnen gemäß, Stütze an ihnen als Beschränkungen, Wille, der sich auf solche Titulos beschränken müsse – sondern sie erst als Bestimmungen, die Folgen sind –
    Die Bestimmtheit des Willens, wodurch er Recht ist, daß dies Besondere: „Ich will dies oder jenes“, der Freiheit zukommt – und Ich diese darin, und in meinem freien Willen nicht beschränkt sein will.
    Person – Schlechtes, Verachtungsvolles, weil abstraktes Selbstbewußtsein – Begierde – auch das Meinige – aber nicht Bestimmung des Allgemeinen
    Fruchtbarkeit dieses Begriffes von Recht.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Der für sich seiende oder abstrakte Wille ist die Person. Das Höchste des Menschen ist, Person zu sein, aber trotzdem ist die bloße Abstraktion Person schon im Ausdruck etwas Verächtliches. Vom Subjekte ist die Person wesentlich verschieden, denn das Subjekt ist nur die Möglichkeit der Persönlichkeit, da jedes Lebendige überhaupt ein Subjekt ist. Die Person ist also das Subjekt, für das diese Subjektivität ist, denn in der Person bin ich schlechthin für mich: sie ist die Einzelheit der Freiheit im reinen Fürsichsein. Als diese Person weiß ich mich frei in mir selbst und kann von allem abstrahieren, da nichts vor mir als die reine Persönlichkeit steht, und doch bin ich als Dieser ein ganz Bestimmtes: so alt, so groß, in diesem Raume, und was alles für Partikularitäten noch sein mögen. Die Person ist also in einem das Hohe und das ganz Niedrige; es liegt in ihr diese Einheit des Unendlichen und schlechthin Endlichen, der bestimmten Grenze und des durchaus Grenzenlosen. Die Hoheit der Person ist es, welche diesen Widerspruch aushalten kann, den nichts Natürliches in sich hat oder ertragen könnte.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Allgemeinheit des für sich freien Willens als formelle, inhaltsleere Beziehung auf sich in seiner Einzelnheit — Persönlichkeit ist das Wissen seiner als des Unendlichen in der Endlichkeit.

    Der Paragraph gibt an, worin die Allgemeinheit dieses Anfangs besteht, und die Antwort lautet: in nichts als der Beziehung auf sich selbst. Ich bin Person nicht dadurch, dass ich bestimmte Eigenschaften habe, sondern dadurch, dass ich von allen absehen und mich als das bloße Ich wissen kann. Der Widerspruch, den Hegel eigens hervorhebt, ist der eigentliche Gehalt: Ich bin nach allen Seiten bestimmt und endlich — mit Trieben, Begierden, einem Körper — und weiß mich in eben dieser Endlichkeit als unendlich, weil keine dieser Bestimmungen mich ausmacht. Die Anmerkung zieht die Grenze scharf: Wo ein Selbstbewusstsein sich nur als dieses irgendwie bestimmte weiß und nicht als das reine, mit sich identische Ich, gibt es noch keine Persönlichkeit.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 35: Die Person

    Worum es geht: Jetzt kommt der Grundbegriff des ganzen ersten Teils. „Person“ ist ein Wort, das man für selbstverständlich hält; hier heißt es etwas sehr Bestimmtes, und es fällt nicht mit „Mensch“ und nicht mit „Subjekt“ zusammen.

    Die Allgemeinheit dieses für sich freien Willens ist die formelle, die selbstbewusste, sonst inhaltslose einfache Beziehung auf sich in seiner Einzelheit. Insofern ist das Subjekt Person.

    Was liegt in der Persönlichkeit? Dies: dass ich als Dieser nach allen Seiten vollkommen bestimmt und endlich bin — in innerlicher Willkür, Trieb und Begierde, sowie nach unmittelbarem äußerlichen Dasein — und doch schlechthin reine Beziehung auf mich bin, und dass ich mich in der Endlichkeit so als das Unendliche, Allgemeine und Freie weiß.

    Wichtige Anmerkung: Die Persönlichkeit fängt erst da an, insofern das Subjekt nicht bloß ein Selbstbewusstsein überhaupt von sich hat als einem konkreten, auf irgendeine Weise bestimmten, sondern vielmehr ein Selbstbewusstsein von sich als vollkommen abstraktem Ich, in welchem alle konkrete Beschränktheit und Gültigkeit negiert und ungültig ist.

    In der Persönlichkeit ist daher das Wissen seiner als Gegenstandes — aber als eines Gegenstandes, der durch das Denken in die einfache Unendlichkeit erhoben und dadurch mit sich rein identisch ist.

    Daraus folgt ein harter Satz: Individuen und Völker haben noch keine Persönlichkeit, insofern sie noch nicht zu diesem reinen Denken und Wissen von sich gekommen sind.

    Der an und für sich seiende Geist unterscheidet sich dadurch von dem erscheinenden Geiste. Der erscheinende Geist ist in derselben Bestimmung nur Selbstbewusstsein, Bewusstsein von sich, aber nur nach dem natürlichen Willen und dessen noch äußerlichen Gegensätzen; davon handeln die Phänomenologie des Geistes (Bamberg und Würzburg 1807, Seite 101 und folgende) und die Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften (§ 344; in der dritten Auflage § 424). Der an und für sich seiende Geist dagegen hat sich als abstraktes und zwar freies Ich zum Gegenstande und Zwecke und ist so Person.

    Aus der Vorlesung: Der für sich seiende oder abstrakte Wille ist die Person. Das Höchste des Menschen ist, Person zu sein — aber trotzdem ist die bloße Abstraktion Person schon im Ausdruck etwas Verächtliches.

    Vom Subjekte ist die Person wesentlich verschieden, denn das Subjekt ist nur die Möglichkeit der Persönlichkeit, da jedes Lebendige überhaupt ein Subjekt ist. Die Person ist also das Subjekt, für das diese Subjektivität ist; denn in der Person bin ich schlechthin für mich. Sie ist die Einzelheit der Freiheit im reinen Fürsichsein.

    Als diese Person weiß ich mich frei in mir selbst und kann von allem abstrahieren, da nichts vor mir als die reine Persönlichkeit steht. Und doch bin ich als Dieser ein ganz Bestimmtes: so alt, so groß, in diesem Raume, und was alles für Partikularitäten noch sein mögen.

    Die Person ist also in einem das Hohe und das ganz Niedrige. Es liegt in ihr diese Einheit des Unendlichen und schlechthin Endlichen, der bestimmten Grenze und des durchaus Grenzenlosen. Die Hoheit der Person ist es, welche diesen Widerspruch aushalten kann, den nichts Natürliches in sich hat oder ertragen könnte.

    Zusammenfassung: Person bin ich, insofern ich mich als vollkommen abstraktes Ich weiß und mich in aller Endlichkeit zugleich als unendlich, allgemein und frei weiß. Person ist darum nicht dasselbe wie Subjekt — jedes Lebendige ist Subjekt — und sie fängt erst mit dem reinen Denken seiner selbst an. Und doch ist die bloße Abstraktion Person schon im Ausdruck etwas Verächtliches: In ihr liegt der Widerspruch des Hohen und des ganz Niedrigen, und ihn auszuhalten ist ihre Hoheit. Der nächste Paragraph zieht daraus das Rechtsgebot.

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