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1. Die Persönlichkeit enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit und macht den Begriff und die selbst abstrakte Grundlage des abstrakten und daher formellen Rechtes aus. Das Rechtsgebot ist daher: sei eine Person und respektiere die anderen als Personen.

(1) Personality essentially involves the capacity for rights and
constitutes the concept and the basis (itself abstract) of the system of
abstract and therefore formal right. Hence the imperative of right is:
‘Be a person and respect others as persons.’


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