37

2. Die Besonderheit des Willens ist wohl Moment des ganzen Bewußtseins des Willens (§ 34), aber in der abstrakten Persönlichkeit als solcher noch nicht enthalten. Sie ist daher zwar vorhanden, aber als von der Persönlichkeit, der Bestimmung der Freiheit, noch verschieden, Begierde, Bedürfnis, Triebe, zufälliges Belieben usf. – Im formellen Rechte kommt es daher nicht auf das besondere Interesse, meinen Nutzen oder mein Wohl an – ebensowenig auf den besonderen Bestimmungsgrund meines Willens, auf die Einsicht und Absicht.

(2) The particularity of the will is a moment in the consciousness
of the will as a whole (see §34), but it is not yet contained in abstract
personality as such. Therefore, it is present at this point, but as still
sundered from personality, from the character of freedom, present as
desire, need, impulse, casual whim, and so forth. In formal right,
therefore, there is no question of particular interests, of my advantage
or my welfare, any more than there is of the particular motive behind
my volition, of insight and intention.


Kommentare

2 Antworten zu „37“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Weil die Besonderheit in der Person noch nicht als Freiheit vorhanden ist, so ist alles, was auf die Besonderheit ankommt, hier ein Gleichgültiges. Hat jemand kein Interesse als sein formelles Recht, so kann dieses reiner Eigensinn sein, wie es einem beschränkten Herzen und Gemüte oft zukommt; denn der rohe Mensch [ver]steift sich am meisten auf sein Recht, indes der großartige Sinn darauf sieht, was die Sache sonst noch für Seiten hat. Das abstrakte Recht ist also nur erst bloße Möglichkeit und insofern gegen den ganzen Umfang des Verhältnisses etwas Formelles. Deshalb gibt die rechtliche Bestimmung eine Befugnis, aber es ist nicht absolut notwendig, daß ich mein Recht verfolge, weil es nur eine Seite des ganzen Verhältnisses ist. Möglichkeit ist nämlich Sein, das die Bedeutung hat, auch nicht zu sein.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    Totalität vorhanden, noch nicht aufgenommen – eben Pers[on] unmittelbar – unmittelbare Reflexion, aber abstrakt vermittelt – so selbst in Form der Unmittelbarkeit.
    Dies – Meine, als eines Genießenden, Bedürftigen – Haus, Früchte usf. zu meiner Existenz – mein Wohl, Nutzen, Vergnügen, geistiges Bedürfnis; macht nicht Recht aus – Bei allem Recht ein Interesse – aber nur bei demselben. – Gegen diese Seite zeigt sich dann der Formalismus des Rechts – um mein Recht zu behaupten, wenn auch kein Interesse an der Sache – Rechthaberei; – er verletzt dadurch leicht andere, indem er sich auf diese abstrakte Seite wirft – abstrakten Willen – leeren, inhaltslosen.

Schreibe einen Kommentar