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1. Die Persönlichkeit enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit und macht den Begriff und die selbst abstrakte Grundlage des abstrakten und daher formellen Rechtes aus. Das Rechtsgebot ist daher: sei eine Person und respektiere die anderen als Personen |43|.

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Kommentare

2 Kommentare zu „36“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Übersetzung der Persönlichkeit in das Rechtsgebot — die abstrakte Grundlage ergibt ein ebenso formelles Recht.

    Aus dem Begriff der Person (§ 35) wird hier unmittelbar der Rechtssatz gewonnen, ohne dass etwas hinzukäme. Weil die Persönlichkeit nichts weiter enthält als die reine Selbstbeziehung, kann auch das aus ihr folgende Recht nichts weiter fordern als sie selbst: Person sein und die anderen als Personen gelten lassen. „Formell“ heißt hier nicht unwichtig, sondern: ohne bestimmten Inhalt — das Gebot sagt nichts darüber, was jemand wollen oder tun soll.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 36: Das erste Rechtsgebot

    Aus der Person folgt das Recht. Wer Person ist, kann Rechte haben. Diese Fähigkeit ist die Grundlage für alles, was im ersten Teil kommt.

    Das Gebot dieses Rechts ist darum sehr einfach:

    Sei eine Person, und achte die anderen als Personen.

    Beide Hälften gehören zusammen. Ich soll mich selbst als freies Ich behaupten. Und ich soll jedem anderen dasselbe zugestehen. Keiner ist nur Sache, keiner nur Werkzeug.

    Zusammenfassung: Weil der Mensch Person ist, hat er Rechte. Das erste Gebot heißt: Sei Person, und achte die anderen als Personen.

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