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Dritter Abschnitt. Der Staat

Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee – der sittliche Geist, als der offenbare, sich selbst deutliche, substantielle Wille, der sich denkt und weiß und das, was er weiß und insofern er es weiß, vollführt. An der Sitte hat er seine unmittelbare und an dem Selbstbewusstsein des Einzelnen, dem Wissen und Tätigkeit desselben, seine vermittelte Existenz, so wie dieses durch die Gesinnung in ihm, als seinem Wesen, Zweck und Produkte seiner Tätigkeit, seine substantielle Freiheit hat.

Die Penaten sind die inneren, unteren Götter, der Volksgeist (Athene) das sich wissende und wollende Göttliche; die Pietät die Empfindung und in Empfindung sich benehmende Sittlichkeit, die politische Tugend das Wollen des an und für sich seienden gedachten Zweckes.

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Kommentare

3 Kommentare zu „257“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 535:

    § 535. Der Staat ist die selbstbewußte sittliche Substanz, – die Vereinigung des Princips der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft; er ist das Sittliche, indem dieselbe Einheit, welche in der Familie in der Form des Gefühls als Liebe ist, sein Wesen, aber zugleich durch das zweite Princip des wissenden und aus sich thätigen Willens die Form gewußter Allgemeinheit erhält, so wie diese wissende Subjectivität jene Einheit und deren im Wissen sich entwickelnde Bestimmungen zum Inhalte und absoluten Zwecke erhält, d. i. für sich dies Vernünftige will.

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 535:

    § 535. Der Staat ist die selbstbewußte sittliche Substanz, – die Vereinigung des Prinzips der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft; dieselbe Einheit, welche in der Familie als Gefühl der Liebe ist, ist sein Wesen, das aber zugleich durch das zweite Prinzip des wissenden und aus sich tätigen Wollens die Form gewußter Allgemeinheit erhält, welche so wie deren im Wissen sich entwickelnde Bestimmungen die wissende Subjektivität zum Inhalte und absoluten Zwecke hat, d. i. für sich dies Vernünftige will.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee als offenbarer, sich selbst wissender substantieller Wille, der seine unmittelbare Existenz in der Sitte und seine vermittelte im Selbstbewusstsein des Einzelnen hat.

    Der erste Paragraph des Staatsabschnitts bestimmt nicht, was ein Staat leisten soll, sondern in welcher Weise der sittliche Geist hier überhaupt da ist. „Offenbar“ und „sich selbst deutlich“ heißt: Was in der Familie als Empfindung und in der bürgerlichen Gesellschaft als blinde Notwendigkeit wirkte, ist hier gewusst — der Wille weiß, was er will, und vollführt nur, was er weiß. Dazu gehören zwei Existenzweisen, die zusammengehören: In der Sitte ist das Sittliche unmittelbar da, ohne dass es erst beschlossen werden müsste; im Wissen und Tun des Einzelnen ist es vermittelt, also durch dessen Gesinnung hindurchgegangen. Substantielle Freiheit meint entsprechend nicht, dass der Einzelne sich fügt, sondern dass dasjenige, worin er sich bewegt, sein eigenes Wesen ist.

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