41

Erster Abschnitt. Das Eigentum

Die Person muß sich eine äußere Sphäre ihrer Freiheit geben, um als Idee zu sein. Weil die Person der an und für sich seiende unendliche Wille in dieser ersten, noch ganz abstrakten Bestimmung ist, so ist dies von ihm Unterschiedene, was die Sphäre seiner Freiheit ausmachen kann, gleichfalls als das von ihm unmittelbar Verschiedene und Trennbare bestimmt.

EN ES


Kommentare

5 Kommentare zu „41“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 402:

    § 402. Der Geist in der Unmittelbarkeit seiner absoluten Freyheit ist Einzelner, aber der seine Einzelnheit als absolut freyen Willen weiß; er ist 1) Person; das abstrakte und insofern subjective Sich-Wissen dieser Freyheit.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Eigentum überhaupt – Person und Sache, Beziehung beider aufeinander.
    a) Besitznahme – Mein; bleibendes, allgemeines Prädikat überhaupt.
    b) Gebrauch der Sache, – Prozeß der Sache, indem sie mein ist.
    c) Entäußerung – Entfernung der Sache

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 488:

    § 488. Der Geist in der Unmittelbarkeit seiner für sich selbst seyenden Freiheit ist Einzelner, aber der seine Einzelnheit als absolut freien Willen weiß; er ist Person, das Sich-Wissen dieser Freiheit, welche ganz abstract und leer ist, ihre Besonderheit, Bestimmtheit und Erfüllung noch nicht an ihr selbst, sondern an einer äußerlichen Sache hat. Diese ist gegen die Subjectivität der Intelligenz und der Willkühr als ein Willenloses ohne Recht, und wird von ihr zu ihrem Accidens, der äußerlichen Sphäre ihrer Freiheit gemacht, – Besitz.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 488:

    § 488. Der Geist in der Unmittelbarkeit seiner für sich selbst seienden Freiheit ist einzelner, aber der seine Einzelheit als absolut freien Willen weiß; er ist Person, das Sichwissen dieser Freiheit, welches als in sich abstrakt und leer seine Besonderheit und Erfüllung noch nicht an ihm selbst, sondern an einer äußerlichen Sache hat. Diese ist gegen die Subjektivität der Intelligenz und der Willkür als ein Willenloses ohne Recht und wird von ihr zu ihrem Akzidens, der äußerlichen Sphäre ihrer Freiheit gemacht, – Besitz.

  5. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Das Vernünftige des Eigentums liegt nicht in der Befriedigung der Bedürfnisse, sondern darin, daß sich die bloße Subjektivität der Persönlichkeit aufhebt. Erst im Eigentume ist die Person als Vernunft. Wenn auch diese erste Realität meiner Freiheit in einer äußerlichen Sache, somit eine schlechte Realität ist, so kann die abstrakte Persönlichkeit eben in ihrer Unmittelbarkeit kein anderes Dasein als in der Bestimmung der Unmittelbarkeit haben.

Schreibe einen Kommentar