256

Der Zweck der Korporation als beschränkter und endlicher hat seine Wahrheit – sowie die in der polizeilichen äußerlichen Anordnung vorhandene Trennung und deren relative Identität, – in dem an und für sich allgemeinen Zwecke und dessen absoluter Wirklichkeit; die Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft geht daher in den Staat über.

Stadt und Land, jene der Sitz des bürgerlichen Gewerbes, der in sich aufgehenden und [sich] vereinzelnden |240| Reflexion , – dieses der Sitz der auf der Natur ruhenden Sittlichkeit, – die im Verhältnis zu anderen rechtlichen Personen ihre Selbsterhaltung vermittelnden Individuen, und die Familie, machen die beiden noch ideellen Momente überhaupt aus, aus denen der Staat als ihr wahrhafter Grund hervorgeht. – Diese Entwicklung der unmittelbaren Sittlichkeit durch die Entzweiung der bürgerlichen Gesellschaft hindurch, zum Staate, der als ihren wahrhaften Grund sich zeigt, und nur eine solche Entwicklung ist der wissenschaftliche Beweis des Begriffs des Staats. – Weil im Gange des wissenschaftlichen Begriffs der Staat als Resultat erscheint, indem er sich als wahrhafter Grund ergibt, so hebt jene Vermittlung und jener Schein sich ebensosehr zur Unmittelbarkeit auf. In der Wirklichkeit ist darum der Staat überhaupt vielmehr das Erste, innerhalb dessen sich erst die Familie zur bürgerlichen Gesellschaft ausbildet, und es ist die Idee des Staates selbst, welche sich in diese beiden Momente dirimiert; in der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft gewinnt die sittliche Substanz ihre unendliche Form, welche die beiden Momente in sich enthält: 1. der unendlichen Unterscheidung bis zum fürsichseienden Insichsein des Selbstbewusstseins, und 2. der Form der Allgemeinheit, welche in der Bildung ist, der Form des Gedankens, wodurch der Geist sich in Gesetzen und Institutionen, seinem gedachten Willen, als organische Totalität objektiv und wirklich ist.

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Kommentare

2 Kommentare zu „256“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der endliche Zweck der Korporation hat seine Wahrheit im an und für sich allgemeinen Zwecke; die Sphäre geht in den Staat über, der als Resultat sich zugleich als ihr wahrhafter Grund und damit als das Erste erweist.

    Dies ist der Übergang, und er enthält eine Umkehrung, die man kennen muss, um den folgenden Abschnitt zu lesen. Die Darstellung ist von der Familie durch die bürgerliche Gesellschaft zum Staat fortgegangen, der Staat erscheint also als Ergebnis. Eben darin aber zeigt er sich als der Grund, aus dem die beiden vorigen Gestalten überhaupt sind — und damit hebt sich der Weg, auf dem man zu ihm gelangte, selbst wieder auf: In der Wirklichkeit ist der Staat das Erste, innerhalb dessen sich die Familie erst zur bürgerlichen Gesellschaft ausbildet. „Wahrheit“ heißt hier nicht Richtigkeit eines Satzes, sondern dass eine Bestimmung erst in einer weiteren dasjenige ist, was sie sein soll; und Hegel fügt hinzu, dass nur eine solche Entwicklung, keine Berufung auf Geschichte oder Zweckmäßigkeit, der wissenschaftliche Beweis des Begriffs des Staats ist.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 256: Übergang zum Staat

    Die Korporation hat einen begrenzten Zweck. Sie sorgt nur für ihr Gewerbe. Auch die Polizei ordnet nur äußerlich. Beide weisen über sich hinaus: auf einen Zweck, der ganz allgemein ist. So geht die bürgerliche Gesellschaft in den Staat über.

    Ein Beweis:

    Wir sind von der Familie über die bürgerliche Gesellschaft zum Staat gegangen. Stadt und Land, Einzelne und Familien sind seine Bausteine. Nur dieser Weg beweist, was der Staat ist. Der Staat erscheint am Ende als Ergebnis. Doch er zeigt sich zugleich als der wahre Grund von allem.

    In der Wirklichkeit umgekehrt:

    In der Wirklichkeit ist der Staat vielmehr das Erste. Erst in ihm entwickelt sich die Familie zur bürgerlichen Gesellschaft. Die Idee des Staates teilt sich selbst in diese beiden auf.

    Ein Bild:

    Beim Hausbau beginnt man mit dem Fundament und endet mit dem Dach. Aber schon das Fundament legt man nach dem Plan des ganzen Hauses. So ist der Staat das Letzte auf dem Weg und doch das Erste in der Sache.

    Was hat die bürgerliche Gesellschaft gebracht?

    Zwei Dinge. Erstens die volle Freiheit des Einzelnen, der ganz bei sich ist. Zweitens die Bildung und das Denken. In Gesetzen und Einrichtungen gewinnt der Geist eine feste, gegliederte Gestalt.

    Zusammenfassung: Die Grenzen von Korporation und Polizei weisen auf den Staat. Er erscheint auf unserem Weg als Ergebnis. In der Wirklichkeit ist er das Erste.

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