[S. 451]
Manuskripte aus Hegels Frankfurter und Jenaer Jahren (1800–1802), zu Lebzeiten nicht veröffentlicht; den Titel haben die Herausgeber gegeben. Die Ausgabe druckt vier Stücke: A die frühen Entwürfe einer Einleitung, B die ausgeführte Verfassungsschrift, C Parallelstellen und D Fragmente. Text nach der Werkausgabe (Bd. 1, „Frühe Schriften“). Überschriften in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern.
Druckfassung (PDF): zum Ausdrucken und Mitnehmen – jede Seite der PDF enthält genau eine Druckseite, dazu ein breiter Rand für eigene Notizen.
Die Zahlen zwischen senkrechten Strichen, etwa |93|, markieren den Beginn einer Seite der gedruckten Ausgabe; so findet man die Stelle im eigenen Buch wieder.
In den Anmerkungen steht „Werkausgabe:“ vor Hinweisen der Herausgeber und „Fußnote Hegels.“ vor Hegels eigenen Anmerkungen.
Querverweis: Hegels erster großer Text über den Staat, zwanzig Jahre vor den Grundlinien: das Reich ist kein Staat mehr, weil ihm die gemeinsame Macht fehlt. Der Begriff des Staates, den er hier gewinnt, kehrt in § 257 ff. wieder; zur Souveränität § 278, zum ständischen Element § 301 ff., zum Verhältnis der Staaten § 321 ff. und § 330 ff. Bei den einzelnen Abschnitten ist die Stelle als Querverweis vermerkt.
Seite für Seite: Jede Webseite enthält genau eine Druckseite. Webseite 1 ist S. 451, Webseite 2 ist S. 452 usw.; die Webseite zu einer Druckseite hat also die Nummer „Druckseite minus 450“. Die Seitenzahl steht oben auf jeder Webseite in eckigen Klammern. Die erste und die letzte Seite sind nur zum Teil abgedruckt, weil der Text dort mitten auf der Seite beginnt oder endet.
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Inhalt
- A
- 1.
- 2.
- B
- [Einleitung]
- I. Begriff des Staats
- [II. Geschichte und Kritik der Verfassung des Deutschen Reichs]
- [1. Die Kriegsmacht]
- [2. Die Finanzen]
- [3. Das Reichsgebiet]
- [4. Gerichtsbarkeit]
- [5. Die Religion]
- [6. Die Macht der Stände]
- [7. Die Unabhängigkeit der Stände]
- [8. Die Bildung von Nationalstaaten]
- [9. Die Politik der beiden deutschen Großmächte]
- [10. Staatsbürgerliche und ständische Freiheit]
- [III. Vorschläge zur Reform der Verfassung]
- C
- 1.
- 2.
- [Die Finanzen]
- 3.
- II.
- 4.
- 5.
- 6.
- Kap.: Rechtmäßigkeit, daß die Ausübung der Staatsgesetze nicht zustande kommt
- 7.
- Religion
- 8.
- D
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
(1800-1802)
A
[Erste Entwürfe einer Einleitung zur Verfassungsschrift]
1.
[Vorrede]1)
1) Werkausgabe: Dieser erste Entwurf zur Verfassungsschrift (Schüler Nr. 88) entstand Anfang 1799 in Frankfurt (Text in Dokumente zu Hegels Entwicklung, ed. Hoffmeister, S. 282-88) und wurde im Frühjahr 1801 in Jena stark überarbeitet (Ms-Bd. 13, Bl. 7-10 – Kimmerle Nr. 3 – Lasson S. 137 f. und 3-13). Hier wird der überarbeitete Text wiedergegeben – in manchem ein Kompromiß zwischen den Lesarten von Lasson und Hoffmeister.
(1799/1801)
Sollte das politische Resultat des verderblichen Krieges, den das Deutsche Reich mit Frankreich zu führen hatte, für Deutschland kein anderes sein, als daß einige seiner schönsten Länder, einige Millionen seiner Kinder ihm entrissen, zur Entschädigung der dadurch verlierenden Fürsten ihre geistlichen Mitstände vernichtet werden und eine schwere Schuldenlast das Elend des Kriegs noch in den Frieden verlängert?
So haben sich manche deutsche Patrioten gefragt zur Zeit des Rastatter Kongresses. Aus dem ganzen Gang jener Versammlung erfolgte zwar, daß Veränderungen in dem Zustand und der Verfassung Deutschlands Gegenstände desselben wären oder werden sollten; es wird nachher noch deutlicher werden, warum der Zustand so genau mit der Verfassung zusammenhängt, daß [Deutschland] durchaus politischer Zurücksetzung unterworfen sein mußte. Seitdem ist das Elend derjenigen deutschen Länder, die im Krieg mit Frankreich sind, so groß geworden, daß die Mattigkeit nichts als Ruhe um jeden Preis für den Augenblick, ohne

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