Die Verfassung Deutschlands

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|515| kleinen Gewinns willen [werden] nicht große Interessen auf das Spiel gesetzt, aber, wo er sicher gemacht werden zu können scheint, [wird er] nicht verabsäumt.

Weil die Masse der deutschen Staaten keine Macht bildet, kann die Unabhängigkeit ihrer Teile nur so lange respektiert werden, als der Vorteil anderer Mächte es erfordert und höhere Interessen oder auch Rechte der Entschädigung usw. nicht ins Spiel kommen. Was das Interesse betrifft, so konnte z. B. Frankreich, als seine Armeen die Hälfte Deutschlands besetzt hatten, so gut als es die unabhängigen Staaten und unmittelbaren Standschaften in den Niederlanden und in den Ländern des linken Rheinufers, die nachher im Frieden an Frankreich abgetreten worden sind, aufgehoben hat, auch die Verfassungen der Länder auf dem rechten Rheinufer aufheben und, wenn diese Zertrümmerung der Unabhängigkeit so vieler Fürstentümer, Grafschaften, Bistümer, Abteien, Reichsstädte, Freiherrschaften auch keinen Bestand haben konnte, diese Länder hierdurch in noch viel größeres Unglück stürzen, wenn nicht die Politik, nämlich die Rücksicht gegen Preußen und die zu fürchtende Erschwerung des Friedens usw., und schon der Nutzen es abgehalten hätte, den eine einmal feststehende Ordnung zur Eintreibung von Kontributionen hat, welche nach den französischen offiziellen Blättern14) in geringem Maße in diesen Ländern erhoben worden sind.

14) Am Rand: wie die französischen Blätter, man weiß nicht, ob im Ernste oder als Spott des Elendes, melden

15)Dieser Übergang vom Zustande der offenbaren Gewalt in

15) Am Rand: Von der Lehensverf. konnte Dtschl. in eine rechtliche Verf. übergehen, ehemals auch nicht und doch ein Staat, immer die Menschen verbindet Religion, veränderte bürgerliche Sitten, Emporhebung der Industrie, Handel, Städte, wo jeder für sich sorgt, keinen Blick aufs Ganze, wie der andere.
Aber hiermit ein anderes Band notwendig, Macht des Staats, unvollständigeres, nicht möglich wegen wenigstens unverhältnismäßiger Vergrößerung einzelner Staaten, fremde Mächte, deutsche Reichsstände. Vielheit, Fortgang in Friedensschlüssen, Schweden, England, Preußen, nordische Barbarei des römischen Reichs.

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