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|459| kann nur dann von Besserem feindlich mit Macht angegriffen werden, wenn dieses auch zur Macht geworden ist und Gewalt zu fürchten hat. Als Besonderes gegen Besonderes ist die Natur in ihrem wirklichen Leben der einzige Angriff oder Widerlegung des schlechteren Lebens, und eine solche kann nicht Gegenstand einer absichtlichen Tätigkeit sein. Aber das Beschränkte kann durch seine eigene Wahrheit, die in ihm liegt, angegriffen und mit dieser in Widerspruch gebracht werden; es gründet seine Herrschaft nicht auf Gewalt Besonderer gegen Besondere, sondern auf Allgemeinheit; diese Wahrheit, das Recht, die es sich vindiziert, muß ihm genommen und demjenigen Teile des Lebens, das gefordert wird, gegeben werden. Diese Würde einer Allgemeinheit, eines Rechts ist, was die Forderung des Leidens der mit dem bestehenden, mit jener Ehre bekleideten Leben in Widerspruch kommenden Triebe so schüchtern als gegen Gewissen gehend macht. Dem Positiven des Bestehenden, das eine Negation der Natur ist, wird seine Wahrheit, daß Recht sein soll, gelassen.
Im Deutschen Reiche ist die machthabende Allgemeinheit, als die Quelle alles Rechts, verschwunden, weil sie sich isoliert, zum Besonderen gemacht hat. Die Allgemeinheit ist deswegen nur noch als Gedanke, nicht als Wirklichkeit mehr vorhanden. Worüber die öffentliche Meinung heller oder dunkler durch Verlust des Zutrauens entschieden hat, darüber braucht es wenig, ein klareres Bewußtsein allgemeiner zu machen. Und alle bestehenden Rechte haben doch allein in diesem Zusammenhang mit dem Ganzen ihren Grund, der, weil er schon längst nicht mehr ist, sie alle zu besonderen hat werden lassen.
Entweder kann nun von der Wahrheit, die auch das Bestehende zugibt, ausgegangen werden; alsdann werden die Teilbegriffe, die in dem des ganzen Staates enthalten sind, aufgefaßt als allgemeine im Gedanken, und ihre Allgemeinheit oder Besonderheit in der Wirklichkeit [wird] neben sie gestellt; zeigt eine solche Teil-Einheit [sich] als eine besondere,

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