Die Verfassung Deutschlands

[S. 605]

|605| was um so eher angeht, weil diese auswärtigen Mächte zugleich Mitstände des Reichs sind, aber ihrem Interesse und Unabhängigkeit [nach] nur Mitstände heißen. Dieser gewährte Schutz ist, weil er nur temporär gesucht wird, keine Schutzherrlichkeit; auch deswegen nicht, weil in neueren Zeiten solcher Name vermieden und gern jedem der Titel eines unabhängigen Staates gelassen wird, wie sich auch Frankreich in seinen Verträgen mit der zisalpinischen und Batavischen Republik nicht Schutzherrn genannt hat, ungeachtet es in diese Staaten Heere als Garnisonen legt und dafür jährliche Summen bezieht, die auch nicht Schutzgelder heißen, und der erste Paragraph einer solchen Übereinkunft immer die Anerkennung der Unabhängigkeit des anderen Staates enthält.

Diese kriegerische Schwäche des Deutschen Reichs ist, wie aus dem Gesagten erhellt, nicht eine Folge von Feigheit seiner Bewohner. Die Deutschen sind nicht eine unkriegerische Nation, noch unbekannt mit den Geschicklichkeiten, die in neueren Zeiten ebensosehr zum Siege beitragen als Tapferkeit; sondern auch in diesem unseligen Kriege haben sich die Reichskontingente bei verschiedenen Gelegenheiten [durch] die größten Beweise von Mut und Tapferkeit würdig ihrer Ahnherren bewiesen. Aber es ist kein Segen dabei. Durch die Ohnmacht und Schwäche des Ganzen, weil nicht alle Stände zum Ganzen zusammenwirken, so gehen alle Anstrengungen und Aufopferungen der einzelnen Menschen und Korps verloren (Ehrenbreitstein). Man könnte unter diesen Gesichtspunkt alles, was in diesem Kriege geschehen ist, bringen, wie immer die Folgen einzelner Operationen, die für sich zweckmäßig waren, [dadurch] wieder vernichtet wurden, daß das Reich jene Folgen nicht unterstützte …

4.

[Finanzen]

Da die deutsche Verfassung ein altes Erbstück ist, so hat der deutsche Staat keine Finanzen zu erben gehabt, und in neueren Zeiten ließ man ihn nicht dazu kommen, Einrichtungen darüber zu treffen.

In der reinen Lehensverfassung hat der oberste Lehensherr Domänen zur Bestreitung derjenigen Kosten, die ihm die (Führung) Oberherrlichkeit verursacht; Aufwand für Krieg hat jeder Vasall

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