Die Verfassung Deutschlands

[S. 477]

|477| Stadt die Grundsteuer, ein Privatmann den Bodenzins, eine Abtei den Zehnten, der Edelmann Jagdgerechtigkeit, die Gemeine das Hutungsrecht usw. habe und die verschiedenen Stände und Körper aller Art in Rücksicht auf Abgaben eigene Verhältnisse bilden, – alle solche Zufälligkeiten bleiben außer dem Begriff der Staatsgewalt, der als Mittelpunkt nur die bestimmte Quantität notwendig und das ungleichartige Zusammenströmen in Rücksicht auf seinen Ursprung gleichgültig ist; so wie überhaupt das ganze Verhältnis der Abgabe außerhalb seiner [sc. des Staats] liegen und er doch sehr mächtig sein kann, wenn entweder, wie in der alten Lehensverfassung, [der Vasall] in den Notfällen durch persönliche Leistungen zugleich für alles sorgt, was er in seinem Dienst, den er dem Staate leistet, nötig hat, und fürs übrige der Staat in Domänen die Quelle seiner Einkünfte hat – oder, wie [sich] auch gedenken läßt, daß auf die letzte Weise überhaupt die Ausgaben bestritten werden könnten, wo der Staat nicht einmal als Geldmacht, was er in neueren Zeiten sein muß, ein Mittelpunkt der Abgaben wäre, sondern [das,] was er als Abgabe einnimmt, nach dem eigentlichen Verhältnisse der meisten Abgaben, sich auf gleichem Fuß des besonderen Rechts mit anderen, die im Verhältnis zum Staat Privatpersonen sind, befindet.

In unseren Zeiten mag unter den Gliedern ein ebenso loser oder gar kein Zusammenhang stattfinden in Rücksicht auf Sitten, Bildung und Sprache; und die Identität derselben, dieser ehemalige Grundpfeiler der Verbindung eines Volks, ist jetzt zu den Zufälligkeiten zu zählen, deren Beschaffenheit eine Menge nicht hindert, eine Staatsgewalt auszumachen. Rom oder Athen und auch jeder moderne kleine Staat könnte nicht bestehen, wenn die vielen Sprachen, die im russischen Reiche gangbar sind, in seinem Umkreis gesprochen würden, ebensowenig, wenn unter seinen Bürgern die Sitten so verschieden wären, als sie in jenem Reich oder sie und die Bildung es schon in jeder Hauptstadt eines großen Landes sind. Die Verschiedenheit der Sprache und der Dialekte,

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