341

C. Die Weltgeschichte

Das Element des Daseins des allgemeinen Geistes, welches in der Kunst Anschauung und Bild, in der Religion Gefühl und Vorstellung, in der Philosophie der reine, freie Gedanke ist, ist in der Weltgeschichte die geistige Wirklichkeit in ihrem ganzen Umfange von Innerlichkeit und Äußerlichkeit. Sie ist ein Gericht, weil in seiner an und für sich seienden Allgemeinheit das Besondere, die Penaten, die bürgerliche Gesellschaft und die Völkergeister in ihrer bunten Wirklichkeit nur als Ideelles sind und die Bewegung des Geistes in diesem Elemente ist, dies darzustellen.

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Kommentare

2 Kommentare zu „341“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 448:

    § 448. 3) Der bestimmte Volksgeist, da er wirklich und seine Freyheit als Natur ist, ist zuletzt auch in der Zeit und hat eine durch sein besonderes Princip bestimmte Entwicklung seiner Wirklichkeit in derselben, – eine Geschichte. Als beschränkter Geist aber geht er in die allgemeine Weltgeschichte über, deren Begebenheiten die Dialektik der besondern Völkergeister, das Weltgericht, darstellt.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Bestimmung des Elements, in dem der allgemeine Geist Dasein hat — die Weltgeschichte richtet, weil in ihrer an und für sich seienden Allgemeinheit alles Besondere nur als Ideelles ist.

    Der Paragraph bestimmt die Weltgeschichte durch Vergleich mit Kunst, Religion und Philosophie: Alle vier haben denselben Inhalt, unterscheiden sich aber im Element, in dem er da ist — Anschauung, Gefühl, reiner Gedanke, und hier die geistige Wirklichkeit selbst nach Innerlichkeit und Äußerlichkeit. Damit wird der Satz vom Weltgericht aus § 340 begründet statt bloß wiederholt. Ideell heißt bei Hegel nicht unwirklich, sondern: nicht mehr selbständig für sich bestehend, sondern als Moment in einem Höheren aufgenommen. Familie, bürgerliche Gesellschaft und die Völkergeister behalten also ihre Wirklichkeit, verlieren aber den Anspruch, für sich das Letzte zu sein — und genau dieser Verlust der Selbständigkeit ist das Gericht.

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