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Dritter Abschnitt. Das Gute und das Gewissen

Das Gute ist die Idee, als Einheit des Begriffs des Willens und des besonderen Willens, in welcher das abstrakte Recht, wie das Wohl und die Subjektivität des Wissens und die Zufälligkeit des äußerlichen Daseins, als für sich selbstständig aufgehoben, damit aber ihrem Wesen nach darin enthalten und erhalten sind, – die realisierte Freiheit, der absolute Endzweck der Welt.

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Kommentare

6 Kommentare zu „129“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 421:

    § 421. Aber β) das Gute enthält in seinem Begriff, als Allgemeines des Willens, das Moment der Realität, welche aber in der von dieser Allgemeinheit verschiedenen Einzelnheit, der in sich reflectirten Subjectivität des Ich und seiner sich selbst bestimmenden Thätigkeit liegt; – das Subject soll die Einsicht in das Gute haben, und dasselbe sich zur Absicht machen, und soll es durch seine Thätigkeit hervorbringen.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Idee des Guten zunächst selbst subjektiv, oder formell – [Das] Gute ist das Objektive (oder vielmehr objektiv sein Sollende)
    Begriff des Willens Recht – Persönlichkeit – d. i. subjektives Dasein – ich wie ich ein unmittelbarer Wille bin – unmittelbarer besonderer Wille
    Dieser unmittelbare besondere Wille – in Glückseligkeit Wohl, – Leben – seine eigne Allgemeinheit
    Wenn Mensch auf sein Wohl reflektiert, nicht mehr – als unmittelbarer Wille

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 507:

    § 507. Die Wahrheit dieser Besonderheiten und das Concrete ihres Formalismus ist der allgemeine, an und für sich seyende Wille, das Gesetz und die Substanz aller Bestimmtheit, daher der absolute Endzweck der Welt, das an und für sich Gute und die Pflicht für das Subject, welches die Einsicht in das Gute haben, dasselbe sich zur Absicht machen und durch seine Thätigkeit hervorbringen soll.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 507:

    § 507. Die Wahrheit dieser Besonderheiten und das Konkrete ihres Formalismus ist der Inhalt des allgemeinen, an und für sich seienden Willens, das Gesetz und die Substanz aller Bestimmtheit, das an und für sich Gute, daher der absolute Endzweck der Welt und die Pflicht für das Subjekt, welches die Einsicht in das Gute haben, dasselbe sich zur Absicht machen und durch seine Tätigkeit hervorbringen soll.

  5. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Jede Stufe ist eigentlich die Idee, aber die früheren enthalten sie nur in abstrakteres Form. So ist z. B. Ich als Persönlichkeit auch schon die Idee, aber in abstraktester Gestalt. Das Gute ist daher die weiter bestimmte Idee, die Einheit des Begriffs des Willens und des besonderen Willens. Es ist nicht ein abstrakt Rechtliches, sondern ein Inhaltvolles, dessen Gehalt sowohl das Recht als das Wohl ausmacht.

  6. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Bestimmung des Guten als Idee, das heißt als Einheit des Begriffs des Willens und des besonderen Willens, worin Recht, Wohl und Subjektivität als für sich selbständige aufgehoben, ihrem Wesen nach aber enthalten und erhalten sind.

    Das Ergebnis der bisherigen Bewegung erhält den stärksten Ausdruck, den Hegel hat: Idee. Idee heißt nicht Vorstellung, sondern die Einheit dessen, was der Wille seinem Begriff nach ist, mit dem wirklichen, besonderen Wollen — Freiheit also nicht als Forderung, sondern als verwirklicht. Das Wort „aufgehoben“ ist dabei in seinem doppelten Sinn zu nehmen, und Hegel legt ihn selbst aus: abstraktes Recht, Wohl und Subjektivität verlieren ihre Selbständigkeit, gelten nicht mehr jedes für sich, und sind eben darin erhalten statt beseitigt. Deshalb kann das Gute „der absolute Endzweck der Welt“ heißen: es ist nicht ein Zweck neben anderen, sondern der, in dem die vorangegangenen Bestimmungen ihre Stelle haben.

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