128

Die Not offenbart sowohl die Endlichkeit und damit die Zufälligkeit des Rechts als [auch] des Wohls – des abstrakten Daseins der Freiheit, ohne daß es als Existenz der besonderen Person ist, und der Sphäre des besonderen Willens ohne die Allgemeinheit des Rechts. Ihre Einseitigkeit und Idealität ist damit gesetzt, wie sie an ihnen selbst im Begriffe schon bestimmt ist; das Recht hat bereits (§ 106) sein Dasein als den besonderen Willen bestimmt, und die Subjektivität in ihrer umfassenden Besonderheit ist selbst das Dasein der Freiheit (§ 127), so wie sie 60)  an sich als unendliche Beziehung des Willens auf sich das Allgemeine der Freiheit ist. Die beiden Momente an ihnen so zu ihrer Wahrheit, ihrer Identität integriert, aber zunächst noch in relativer Beziehung aufeinander, sind das Gute, als das erfüllte, an und für sich bestimmte Allgemeine, und das Gewissen, als die in sich wissende und in sich den Inhalt bestimmende unendliche Subjektivität.

60 *[handschriftlich:] die Subjektivität

This distress reveals the finitude and therefore the contingency of
both right and welfare of right as the abstract embodiment of
freedom without embodying the particular person, and of welfare as
the sphere of the particular will without the universality of right. In
this way they are
established as one-sided and ideal, the character which
in
conception they already possessed. Right has already (see §106)
determined its embodiment as the particular will; and subjectivity, in
its particularity as a comprehensive whole, is itself the
embodiment of
freedom (see §127), while as the infinite relation of the will to itself, it
is implicitly the
universal element in freedom. The two moments
present in right and subjectivity, thus integrated and attaining their
truth, their identity, though in the first instance still remaining
relative
to one another, are (a) the good (as the concrete, absolutely
determinate, universal), and (b) conscience (as infinite subjectivity
inwardly conscious and inwardly determining its content).

Kommentare

Eine Antwort zu „128“

  1. Avatar von Hegel
    Hegel

    Recht – muß Leben haben – Wohl zur Allgemeinheit gesteigert – muß sich steigern – eines Denkenden – geht zum Recht über – Gegensatz und Einheit kommt zum Vorschein –
    Übergang –
    α) Übergang von Notrecht und Recht Leben – nur Leben als [das] der Person hat, ist ein Recht – An sich – im Begriff nicht entgegengesetzt – im Gegenteil auf dieser höchsten Spitze des Gegensatzes – zur Identität selbst gesteigert – Geist kommt zu sich selbst, kehrt um – findet sich, – Vorrecht des Geistes.
    Recht – allgemeiner Begriff des Willens
    Subjektivität, Besonderheit – Leben
    Beide einseitig – Idee ihre Einheit –
    β) Form der Absicht als besonderen Inhalts. – Zum Allgemeinen[:] allgemeiner Inhalt ist des Willens geistiger [Inhalt] und näher bestimmt solcher, der den allgemeinen Willen (Begriff – Persönlichkeit) und das Besondere (Moralität) in sich enthält – Konkrete Freiheit. Allgemeinheit – Str[enges] Recht – in sich bestimmt – Besonderheit.
    Zunächst das Gute – Begriff des Willens – was für sich das Recht und Dasein, – Besonderheit, – in seiner r[ealen] Spitze – als das Allgemeine des Willens, das in ihm selbst bestimmt sei – und so, daß diese Bestimmtheit die eigene des Subjektes sei –
    Geistige [Bestimmtheit] α) des Allgemeinen, β) Subjektivität, γ) Inhalt durch den Begriff.
    Abstrakt ist noch zunächst das Gute – weil nur abstrakt als Bestimmtheit
    Gewissen – Zwecke wissende, bestimmende, denkende Besonderheit – nicht empfangenes
    Weder Zweck der Besonderheit für sich – noch abstraktes Recht für sich – sondern Einheit beider – absolutes Recht – absoluter Gegensatz [des] Lebens, Wohls – und abstrakten Rechts.
    Geist erfaßt diese Einheit – faßt sich; theoretischer Übergang.
    – Subjektiv
    α) formell, absolutes Recht zu wissen, das Allgemeine der Handlung zu wollen, mein Interesse
    β) aber besonderes Wollen – Mißverstand der Besonderheit; nur die allgemeine Besonderheit in der Freiheit.

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