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|471| hat mit jenen Titeln nichts zu schaffen, sondern aus der Bestimmung der Begriffe kann erhellen, welche Bedeutung etwa jene Titel haben. Freilich werden solche Ausdrücke [wie] „Reich, Reichsoberhaupt“ oft für Begriffe genommen, und sie müssen die Aushilfe in der Not sein.
Der Staatsrechtslehrer, der Deutschland nicht mehr einen Staat nennen kann, weil er sonst manche Konsequenzen zugeben müßte, die aus dem Begriff eines Staats folgen und die er doch nicht zugeben darf, hilft sich, weil denn Deutschland doch auch wieder nicht als Nichtstaat gelten soll, damit, daß er den Titel „Reich“ als einen Begriff gibt, – oder, da Deutschland keine Demokratie noch eine Aristokratie ist, sondern seinem Wesen nach eine Monarchie sein sollte und der Kaiser doch wieder nicht als Monarch angesehen werden soll, so hilft man sich mit dem Titel „Reichsoberhaupt“, den er führt, auch in einem System, worin nicht Titel, sondern bestimmte Begriffe herrschen sollen.
Durch den ganz allgemeinen Begriff „Reichsoberhaupt“ ist der Kaiser in eine Kategorie mit dem ehemaligen Dogen von Venedig und dem türkischen Sultan geworfen. Diese beide sind gleichfalls Oberhäupter des Staats, aber jener das eingeschränkteste Oberhaupt einer Aristokratie, dieser das unbeschränkteste einer Despotie. Und weil der Begriff eines Oberhaupts auf den verschiedenartigsten Umfang von oberster Staatsgewalt paßt, so ist er völlig unbestimmt und hat eben deswegen gar keinen Wert; er gibt sich dafür aus, etwas ausgedrückt zu haben, und hat im Grunde nichts ausgedrückt.
Auf wissenschaftlichem und geschichtlichem [Felde] sind solche nichtsbedeutende Ausdrücke zu vermeiden, wenn der deutsche Charakter auch sonst im wirklichen Leben ihrer als Auskunftsmittel bedarf. Bei der Hartnäckigkeit des deutschen Wesens nämlich, auf seinem Willen durchaus zu bestehen, oder bei getrennten und nicht zu vereinigenden Staatsinteressen, wenn dort im bürgerlichen Leben, hier in der Politik aus anderen irgend wichtigen Gründen doch zugleich

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