Die Verfassung Deutschlands

[S. 458]

Die Aufhebung dessen, was in Ansehung der Natur negativ, in Ansehung des Willens positiv ist, wird nicht durch Gewalt, weder die man selbst seinem Schicksal antut, noch die es von außen her erfährt, bewirkt; in beiden Fällen bleibt das Schicksal, was es ist, die Bestimmtheit, – die Schranke wird durch Gewalt nicht vom Leben getrennt; fremde Gewalt ist Besonderes gegen Besonderes, der Raub eines Eigentums, ein neues Leiden; die Begeisterung eines Gebundenen ist ein ihm selbst furchtbarer Moment, in welchem er sich verliert, sein Bewußtsein nur in den vergessenen, nicht totgewordenen Bestimmtheiten wiederfindet.

Das Gefühl des Widerspruchs der Natur mit dem bestehenden Leben ist das Bedürfnis, daß er gehoben werde; und dies wird er, wenn das bestehende Leben seine Macht und alle seine Würde verloren hat, wenn es reines Negatives geworden ist.

Alle Erscheinungen dieser Zeit zeigen, daß die Befriedigung im alten Leben sich nicht mehr findet; es war eine Beschränkung auf eine ordnungsvolle Herrschaft über sein Eigentum, ein Beschauen und Genuß seiner völlig untertänigen kleinen Welt und dann auch eine diese Beschränkung versöhnende Selbstvernichtung und Erhebung im Gedanken an den Himmel. Einesteils hat die Not der Zeit jenes Eigentum angegriffen, andernteils ihre Geschenke in Luxus die Beschränkung aufgehoben und in beiden Fällen den Menschen zum Herrn gemacht und seine Macht über die Wirklichkeit zur höchsten. Unter diesem dürren Verstandesleben ist auf einer Seite das böse Gewissen, sein Eigentum, Sachen, zum Absoluten zu machen, größer geworden und damit auf der andern das Leiden der Menschen; und kein besseres Leben hat diese Zeit angehaucht. Sein Drang nährt sich an dem Tun großer Charaktere einzelner Menschen, an den Bewegungen ganzer Völker, an der Darstellung der Natur und des Schicksals durch Dichter; durch Metaphysik erhalten die Beschränkungen ihre Grenzen und ihre Notwendigkeit im Zusammenhang des Ganzen. Das beschränkte Leben als Macht

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