[S. 604]
|604| für sich loszureißen strebt, uneingedenk, daß je mehr er sich bereichert, desto mehr er seinen und aller Untergang beschleunigt. Ist dieser Trieb zu isolieren das einzige bewegende Prinzip im Deutschen Reiche, so befindet sich Deutschland im unaufhaltsamen Sinken in den Abgrund seiner Auflösung, und eine Warnung dafür würde zwar Eifer, aber zugleich die Torheit einer unnötigen Mühe zeigen. Sollte sich Deutschlands Gang nicht noch im Scheidewege zwischen Italiens Schicksal und der Verbindung zu einem Staate befinden? Es sind vorzüglich zwei Umstände, die Hoffnung zu dem letzteren geben, zwei Umstände, die als Tendenz wider sein auflösendes Prinzip angesehen werden können.
Ehedem floß einerseits Landeshoheit33) des Fürsten oder der Stadt mit der Freiheit, besonders auch der religiösen, zusammen, anderseits die Verbindung des Reichs…
33) Am Rand: es lag darin politische und religiöse Freiheit
3.
[Kriegsmacht]
Reichsfeind, der dritte einen Neutralitätsvertrag usw. und überläßt ohne Hilfe den angegriffenen Mitstand der verheerenden Übermacht des Feindes und seiner eigenen Schwäche; ein Stand votiert auf dem Reichstag, daß seine Verbindungen ihm nicht erlauben, an der Aufstellung einer Reichsarmee und Bezahlung der Römermonate für den Krieg teilzunehmen; gibt es für einen Reichsstand heiligere Verbindungen als seine Lehenspflichten gegen das Reich? Doch nein! Die Reichsgesetze geben dem Reichsstande das Recht, mit fremden Mächten Bündnisse zu schließen; er hat also gesetzlich die Wahl zwischen Verbindung mit dem Reich und auswärtigen Mächten. Das Reich will sich keine Verfassung geben, wodurch es stark genug wäre, seine Glieder gegen auswärtige Feinde zu schützen; der Stand, der in Gefahr ist, wird dadurch in den Naturzustand versetzt und berechtigt und verpflichtet, für sich selbst, so gut er kann, zu sorgen; es würde höchst unnatürlich sein zu fordern, sich auf einen Schutz zu verlassen, der weltkundig nicht zu schützen vermag und gesetzlich und rechtlich durch das Recht, Bündnisse zu schließen, also die schützenden Kontingente nicht zu stellen, verweigert wird; es wird den schwächeren notwendig, sich unter den Schutz auswärtiger Mächte zu begeben,

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