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|580| und Fürstenkollegium die Fürsten, wenn sie nicht selbst erscheinen wollten, sich durch Prinzen ihres Hauses oder wenigstens durch ihre vornehmsten Vasallen sollten repräsentieren lassen. In einer solchen Versammlung würde auch die Art der Verhandlungen, das Protokolldiktieren, nicht anwendbar [sein], sondern mündlich beratschlagt und gestimmt werden, und die Talente und der Glanz der Repräsentanten, wenn sie nur aus fürstlichen und den edelsten Geschlechtern sind, würden einer solchen fürstlichen Versammlung eine erhabene Stellung und Anblick gewähren.
Wenn alle Teile dadurch gewännen, daß Deutschland zu einem Staat würde, so ist eine solche Begebenheit nie die Frucht der Überlegung gewesen, sondern der Gewalt, und wenn sie auch der allgemeinen Bildung gemäß [wäre] und das Bedürfnis derselben tief und bestimmt gefühlt würde. Der gemeine Haufen des deutschen Volks nebst ihren Landständen, die von gar nichts anderem als von Trennung der deutschen Völkerschaften wissen und denen die Vereinigung derselben etwas ganz Fremdes ist, müßte durch die Gewalt eines Eroberers in eine Masse versammelt, sie müßten gezwungen werden, sich zu Deutschland gehörig zu betrachten.
Dieser Theseus müßte Großmut haben, dem Volk, das er aus zerstreuten Völkern geschaffen hätte, einen Anteil an dem, was alle betrifft, ein[zu]räumen – weil eine demokratische Verfassung, als Theseus seinem Volke gab, in unseren Zeiten und großen Staaten ein Widerspruch in sich selbst ist, so würde der Anteil eine Organisation sein -, [sowie] Charakter genug, um – wenn er auch nicht mit Undank wie Theseus belohnt zu werden, sich durch die Direktion der Staatsmacht, die er in Händen hätte, versichert sein könnte – den Haß tragen zu wollen, den Richelieu und andere große Menschen auf sich luden, welche die Besonderheiten und Eigentümlichkeiten der Menschen zertrümmerten.
Wenn die gesellige Natur des Menschen einmal ist gestört

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