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Dieser Verlust begreift eigentlich zweierlei Arten in sich: nämlich außer der eigentlichen Unterwerfung deutscher Länder unter fremde Oberherrschaft und gänzlicher Losreißung derselben von allen Rechten und Pflichten gegen das Reich muß als Verlust für den Staat angesehen werden, daß so viele Länder zwar in aller bisher rechtlichen und scheinbaren Beziehung gegen Kaiser und Reich geblieben sind, aber Fürsten erhielten, welche, indem sie Mitglieder des Reichs wurden oder waren, zugleich Monarchen unabhängiger Staaten sind. Dieser Umstand ist es, der scheinbar kein Verlust ist, sondern scheinbar alles beim Alten ließ, aber den Zusammenhang des Staats in seinen Grundpfeilern untergraben hat, weil diese Länder dadurch von der Staatsgewalt unabhängig geworden sind.
Ohne in ältere Zeiten zurückzugehen, geben wir nur eine kurze Übersicht davon, wie vom Westfälischen Frieden an die Ohnmacht Deutschlands und das notwendige Schicksal desselben im Verhältnis zu auswärtigen Mächten sich geäußert hat; es kann natürlich nur von seinem Länderverlust in den Friedensschlüssen die Rede sein, denn der Schaden durch den Krieg ist für alle Angabe unermeßlich.
Im Westfälischen Frieden verlor sich nicht nur alle Verbindung der Vereinigten Niederlande mit dem Deutschen Reiche, sondern auch der Schweiz, deren Unabhängigkeit schon längst in der Praxis stattgefunden hatte, aber jetzt förmlich anerkannt wurde, – ein Verlust nicht des Besitzes, sondern von Ansprüchen, der an sich nicht bedeutend, aber dem Deutschen Reiche wichtig ist, das oft gezeigt hat, daß Chimären von Ansprüchen und Rechten, die aller Realität entbehren, von ihm für höher gehalten werden als ein wirklicher Besitz. – So trat auch Deutschland jetzt an Frankreich die Bistümer Metz, Toul und Verdun förmlich ab, die es schon ein Jahrhundert lang vorher verloren hatte. Ein wirklicher Verlust aber fürs Reich war die Abtretung der Landgrafschaft Elsaß, nämlich soweit Österreich sie besessen hatte, und der Reichsstadt Bisanz [Besançon] an Spanien.

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