[S. 551]
|551| auch unter das Prinzip der beschränkten, d. h. auf Gesetzen beruhenden Monarchie gehört, ist hier gleichgültig – zu gelangen, und von dieser Epoche der Ausbildung der Länder zu einem Staate datiert sich die Periode der Macht, des Reichtums des Staates und des freien, gesetzlichen Wohlstandes der Einzelnen.
Mit Deutschland hat hingegen Italien denselben Gang des Schicksals gemeinschaftlich gehabt, nur daß Italien, weil in ihm schon vorher größere Bildung lag, sein Schicksal früher der Entwicklung zuführte, der Deutschland vollends entgegengeht.
Über Italien behaupteten die römisch-deutschen Kaiser lange eine Hoheit, welche, wie in Deutschland, gewöhnlich nur so viele und nur dann Kraft hatte, wenn sie durch eigene Macht des Kaisers behauptet wurde. Die Sucht der Kaiser, beide Länder unter ihrer Herrschaft zu behalten, hat ihre Macht in beiden vernichtet.
In Italien erwarb sich jeder Punkt desselben Souveränität; es hörte auf, ein Staat zu sein, und wurde ein Gewühl unabhängiger Staaten, Monarchien, Aristokratien, Demokratien, wie es der Zufall wollte; auch die Ausartung dieser Verfassungen in Tyrannei, Oligarchie und Ochlokratie kam auf kurze Zeit zum Vorschein. Der Zustand Italiens kann nicht Anarchie genannt werden, denn die Menge der entgegengesetzten Parteien waren organisierte Staaten. Ungeachtet des Mangels eines eigentlichen Staatsverbands vereinigte sich doch immer ein großer Teil zum gemeinschaftlichen Widerstand gegen das Reichsoberhaupt, sowie der andere Teil, um gemeinschaftliche Sache mit ihm zu machen. Die ghibellinische und welfische Partei, die ehemals Deutschland wie Italien umfaßten, stellten – mit Modifikationen, welche aus veränderten Zeitumständen herrühren – sich in Deutschland im 18. Jahrhundert als österreichische und preußische Partei vor.
Nicht lange hatten die einzelnen Teile Italiens den vorherigen Staat aufgelöst und sich zur Unabhängigkeit emporgeschwungen,

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.