[S. 588]
[Die Finanzen]
Die Finanzen sind in neueren Zeiten ein hauptsächlicher Teil der Staatsmacht geworden, weil alle europäischen Staaten sich mehr oder weniger von der Lehensverfassung entfernt haben; da aber Deutschlands politische Verhältnisse in Rücksicht auf das, was man Verfassung nennt, ein altes Erbstück sind und jede Veränderung derselben nur eine Verminderung war, so hat Deutschland keine Finanzen zu erben gehabt oder dasjenige verloren, was so heißen konnte; von den Einkünften des Deutschen Reichs, dem Verhältnis derselben zu den Ausgaben, der Art, die notwendigen Summen aufzutreiben, Staatskredit, Staatsschulden, kann nicht die Rede sein. Diese so ungeheuer wichtigen Rücksichten, die in anderen Staaten den Aufwand der größten Talente erfordern, worin Fehler die fürchterlichsten Folgen haben können, alle diese Sorgen plagen Deutschland nicht.
In der alten reinen Lehensverfassung hatte dasjenige, was jetzt zur Bestreitung der Staatsausgaben die Form von allgemeinen Auflagen hat, mehr die Form von eigentümlichem Besitz und Rechten des obersten Lehensherrn, der aus seinen Domänen den Aufwand für die Führung der Oberherrlichkeit, Verwaltung, Rechtspflege, Gesandtschaften usw. bestritt; die wenigen Fälle, Gefangenschaft des obersten Lehensherrn, Ausstattung der Prinzen usw., in welchen eine eigentliche Auflage gemacht wurde, kommen hier nicht in Betracht. Den Aufwand für den Krieg hatte jeder Vasall selbst zu bestreiten. Man hat in neueren Zeiten das andere Extrem dieser Finanzlosigkeit, nämlich jede Ausgabe, die ein öffentliches Amt bis auf den geringsten Dorfrichter, juge de paix und Häscher und weiter herab [erfordert], als Abgabe zuerst an die oberste Staatsgewalt gelangen und als Staatsausgabe wieder zurück in die kleinsten Zweige des öffentlichen Dienstes, durch alle Mittelglieder von Gesetzen, Dekreten und Verrechnungen, fließen gesehen.
In Deutschland findet nicht nur diese öffentliche Einmischung des Staats in jede kleinen öffentlichen Kosten nicht statt – die unmittelbaren Stände, sogar auch die Landstädte in ihnen, Dörfer sorgen unter der allgemeinen Aufsicht, aber nicht nach Befehlen der Staatsmacht selbst für den Teil der Finanzen, der sie unmittelbar selbst betrifft -, sondern weil Deutschland in eine Menge unabhängiger Staaten zerfallen ist, so kann es auch nicht eigentliche allgemeine Finanzen geben. Dieser Mangel an Finanzen würde,

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