[S. 550]
Das andere, eine Auflösung des Staats drohende Prinzip waren [die] Hugenotten, die Richelieu als eine politische Partei unterdrückte; sein Verfahren gegen sie fällt gar nicht unter den Gesichtspunkt einer Unterdrückung der Gewissensfreiheit. Sie hatten eigene Heere, feste Städte, Bündnisse mit fremden Mächten usw. und bildeten demnach eine Art von souveränem Staat; im Gegensatz gegen sie hatten die Großen die Ligue gebildet, die den französischen Staat an den Rand des Abgrundes gebracht hatte. Beide Gegenparteien war[en] ein bewaffneter Fanatismus und über die Staatsgewalt erhaben. Indem Richelieu den Staat der Hugenotten zerstörte, zerstörte er zugleich das Recht einer Ligue, und mit dem recht- und prinziplosen Überbleibsel davon, der Unbotmäßigkeit der Großen, wurde er fertig. Bei Vertilgung des Staats der Hugenotten ließ er ihnen Gewissensfreiheit, Kirchen, Gottesdienst, bürgerliche und politische Rechte, gleich mit den Katholiken. Durch seine Konsequenz als Staatsmann fand und übte er die Toleranz aus, was mehr als Jahrhunderte später als das Produkt der gebildeteren Menschheit und als das glänzendste Verdienst der Philosophie und der Milderung der Sitten geltend gemacht wurde; und es war nicht Unwissenheit und Fanatismus der Franzosen, wenn sie im Krieg und im Westfälischen Frieden nicht an die Trennung des Staats und der Kirche in Deutschland gedachten und die Religion zur Grundlage eines Unterschieds von politischen und bürgerlichen Rechten machten und in Deutschland ein Prinzip geltend machten, das sie in ihrem Lande aufhoben.
So ist es Frankreich, auch England, Spanien und den anderen europäischen Ländern gelungen, die in ihrem Innern gärenden und den Staat zu zertrümmern drohenden Elemente zur Ruhe und zur Verbindung zu bringen und durch die Freiheit der Lehensverfassung, welche ihnen Germanien [zeigte], zu einem nach Gesetzen durch Freiheit bestimmten, alle Kräfte sammelnden Mittelpunkt – die eigentlich monarchische oder moderne republikanische Form, die aber

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.