[S. 279]
[Reinschriftentwurf, 1802/03]
Hegels Manuskript aus dem Herbst und Winter 1802/03, eine nicht abgeschlossene Reinschrift von 22 Bogen, zu Lebzeiten nicht veröffentlicht. Den Titel hat Karl Rosenkranz gegeben; eine erste, unvollständige Ausgabe besorgte Georg Mollat 1893, den vollständigen Text zuerst Georg Lasson 1913. Text nach den Gesammelten Werken (Bd. 5, „Schriften und Entwürfe (1799–1808)“, hrsg. von Manfred Baum und Kurt Rainer Meist, 1998, S. 279–361), in Hegels Schreibung und Zeichensetzung. Ergänzungen der Herausgeber stehen in eckigen Klammern, ebenso die Überschrift [Einleitung]; den textkritischen Apparat und die Seitenzählung des Manuskripts geben wir nicht wieder. Gegen Ende geht die Reinschrift in knappe, stichwortartige Notizen über.
Druckfassung (PDF): zum Ausdrucken und Mitnehmen – jede Seite der PDF enthält genau eine Druckseite, dazu ein breiter Rand für eigene Notizen.
Die Zahlen zwischen senkrechten Strichen, etwa |293|, markieren den Beginn einer Seite der gedruckten Ausgabe; so findet man die Stelle im eigenen Buch wieder.
Die Anmerkungen geben Hegels Randbemerkungen wieder; die kursive Angabe davor (etwa „Daneben und weiter unten am Rande:“) stammt von den Herausgebern der Gesammelten Werke. Die Gliederungszeichen α, β, γ, δ und die hebräischen Buchstaben Aleph (א), Bet (ב) und Gimel (ג) stehen so in Hegels Manuskript.
Querverweis: Hegels erster Entwurf einer ganzen praktischen Philosophie, noch in der Begriffssprache Schellings (Anschauung und Begriff, „Potenzen“). Viele Lehrstücke der Grundlinien stehen hier zum ersten Mal: Bedürfnis, Arbeit und Werkzeug (§ 189 ff.), Besitz, Tausch und Vertrag (§ 45 ff., § 72 ff.), Verbrechen und Strafe (§ 90 ff.), die Stände (§ 201 ff.) und die Regierung (§ 272 ff.). Gleichzeitig entstand der Naturrechtsaufsatz, in dem Hegel den Ausdruck „System der Sittlichkeit“ gebraucht. Bei den einzelnen Abschnitten ist die Stelle als Querverweis vermerkt.
Seite für Seite: Jede Webseite enthält genau eine Seite der Gesammelten Werke. Webseite 1 ist S. 279, Webseite 2 ist S. 280 usw.; die Webseite zu einer Druckseite hat also die Nummer „Druckseite minus 278“. Die Seitenzahl steht oben auf jeder Webseite in eckigen Klammern. Die erste und die letzte Seite sind nur zum Teil bedruckt.
Seite finden:
279 · 280
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301 · 302 · 303 · 304 · 305 · 306 · 307 · 308 · 309 · 310
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Inhalt
- [Einleitung]
- I. Die absolute Sittlichkeit nach dem Verhältniß
- A.
- B. Zweyte Potenz der Unendlichkeit, Idealität, im formellen, oder in dem Verhältniß
- b. Die Subsumtion der Anschauung unter den Begriff
- II. Das Negative, oder die Freyheit, oder das Verbrechen
- IIIter Theil. Sittlichkeit
- A. Die Staatsverfassung
- I. Die Sittlichkeit als System, ruhend
- II. Regierung
- A.
- B. Allgemeine Regierung
- A.
- B. Das zweyte System der Regierung. System der Gerechtigkeit
- C. Drittes System der Regierung
[Einleitung]
Querverweis: Die Idee der absoluten Sittlichkeit als Einheit von Anschauung und Begriff. In den Grundlinien ist die Sittlichkeit die „Idee der Freiheit“, § 142 ff.
Um die Idee der absoluten Sittlichkeit zu erkennen, muß die Anschauung dem Begriffe vollkommen adäquat gesetzt werden, denn die Idee ist selbst nichts anders, als die Identität beyder; diese Identität aber damit erkannt werde, muß als ein Adäquatseyn gedacht werden; aber dadurch daß sie im Gleichseyn auseinandergehalten werden, werden sie mit einer Differenz gesetzt, eines in der Form der Allgemeinheit das andere in der Form der Besonderheit gegen das andere; daß hiemit dieses Gleichsetzen vollkommen werde, so [muß] umgekehrt dasjenige, welches hier in der Form der Besonderheit gesetzt [war], jetzt in der Form der Allgemeinheit, dasjenige, welches in der Form der Allgemeinheit gesetzt war, jetzt in der Form der Besonderheit gesetzt werden. Dasjenige aber was wahrhafft das Allgemeine ist, ist die Anschauung, das wahrhafft Besondere aber der absolute Begriff; jedes muß also einmal unter der Form der Besonderheit das andremal unter der Form der Allgemeinheit gegen das andere gesetzt werden; das einemal die Anschauung unter den Begriff, das andremal der Begriff unter die Anschauung subsumirt; obgleich das letzte Verhältniß das absolute ist, aus dem angegebenen Grunde, so ist das erste ebenso absolut nothwendig, damit die vollkommene Gleichheit für die Erkenntniß wäre; denn das letztere ist selbst nur ein und nur Ein Verhältniß; und also darin nicht die Absolute Gleichheit der Anschauung und der Erkenntniß gesetzt. Nun ist die Idee der absoluten Sittlichkeit das Zurücknehmen der absoluten Realität in sich, als in eine Einheit; so daß dieses Zurüknehmen und diese Einheit absolute Totalität ist; ihre Anschauung ist ein absolutes Volk; ihr Begriff ist das absolute Einsseyn der Individualitäten.
Fürs erste muß die Anschauung unter den Begriff subsumirt werden; dadurch erscheint die absolute Sittlichkeit als Natur; denn die Natur selbst ist nichts anders,

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