System der Sittlichkeit

[S. 353]

|353| Genuß selbst idealisirt er sich zum reinsten, gelaütertsten Geniessen; das gebildete Geniessen, indem es die Rohheit des Bedürfnisses verflüchtigt, muß das edelste aufsuchen, oder bereiten, und je differenter seine Reitze werden, desto grösser wird die Arbeit, welche sie nöthig machen; denn beydes die Differenz der Reitze, und ihre Indifferenz, ihre Concentration soll sich, was die Realität der Natur trennt, zusammenvereinen; es soll das gleichgültige, das das Naturproduct, als für sich eine Totalität hat, aufgehoben [werden], und bloß seine Differenz zum Genusse bleiben.

Diese Idealität des Genusses stellt sich alsdenn auch als Andersseyn, als Fremdartigkeit in der aüssern Beziehung des Products dar, und knüpft sich an die Seltenheit, und sowohl diese fremdartige, als die bequemste, schon vorher durch die Art der Vorbereitung angeeignetste Art der Befriedigung setzt die ganze Erde in Unkosten.

Empirisch unendlich stellt sich die Idealität des Genusses endlich in dem objectivirten gehemmten Genusse, im Besitze dar, und in dieser Rüksicht hört ebenso alle Gräntze auf.

Dieser Unendlichkeit gegenüber steht die Besonderheit des Genusses und des Besitzes, und da der mögliche Besitz, als welcher das objective der Potenz des Genusses ist, und die Arbeit ihre Gräntze haben, ein bestimmtes Quantum sind; so muß mit der Anhaüffung des Besitzes an einem Orte, derselbe an einem andern Orte abnehmen.

Diese Ungleichheit des Reichthums ist an und für sich nothwendig; jede natürliche Ungleichheit vermag sich als solche auszudrücken, wenn das natürliche nach dieser Seite sich hinwendet, und der Trieb nach Vergrösserung des Reichthums ist nichts anders als die Nothwendigkeit, das bestimmte einzelne, welches der Besitz ist, ins unendliche aufzunehmen. Das Gewerbe aber, welches das allgemeinere, ideellere ist, ist dasjenige, welches als solches für sich grösseren Gewinn gewährt.

Diese nothwendige Ungleichheit, die sich innerhalb des Erwerbstands wieder in viele besondere Stände des Erwerbs, und diese in Stände von verschiedenem Reichthum und Genuß absondert, aber bringt durch ihre quantitative Beschaffenheit, welche sich auf Grade bezieht, und keiner andern als der Gradbestimmung fähig ist, ein Verhältniß der Herrschafft hervor; der einzelne ungeheuer reiche wird eine

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