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|308| dem Besitz eins sind, ist in α gesagt. Aber das Geschlechtsverhältniß gibt der Indifferenz eine eigene Form; es ist nemlich an sich ein besonderes. Das besondere als solches zu einem allgemeinen, zum Begriff gemacht, kann nur ein empirisch allgemeines werden, (in der Religion wird es ein anderes); die Besonderheit wird eine beständige, dauernde, fixirte; das Geschlechtsverhältniß schränkt sich nur auf diese zwey Individuen gegeneinander ein, und es beharrt für immer; so ist es Ehe. Da diß Verhältniß sich auf ein Besonderseyn von Individuen gründet, deren Eigenthümlichkeit sogar durch die Natur, nicht durch die Willkühr einer Abstraction festgesetzt ist, so scheint diß Verhältniß ein Contract zu seyn; allein es würde ein negativer Contract seyn, der gerade diejenige Voraussetzung aufhebt, auf welcher die Möglichkeit des Contracts überhaupt beruht; nemlich die Persönlichkeit, oder das Subjectseyn, welche in der Ehe sich vernichtet; indem die ganze Person als Ganzes sich gibt. Was aber nach dem Verhältnisse des Contracts zum Eigenthum des Andern werden sollte, könnte schlechthin nicht in seinen Besitz kommen; es bleibt, da das Verhältniß persönlich ist, Eigenthum der Person; wie überhaupt an sich kein Contract über persönliche Dienste möglich ist, da das Product allein, nicht das persönliche in den Besitz des andern übergehen kann. Der Knecht kann, als Ganzes der Persönlichkeit Eigenthum werden, und so auch die Frau; aber diß Verhältniß ist nicht die Ehe, auch kein Contract mit dem Knecht, sondern über den Knecht oder die Frau, mit einem andern; wie unter vielen Völkern die Frau den Eltern abgekaufft wird. Mit ihr selbst aber ist kein Contract möglich; denn eben insofern sie in der Ehe sich frey geben soll, gibt sie mit sich selbst, und ebenso der Mann, die Möglichkeit des Contractes auf; ihr Contract würde den Inhalt haben, keinen Contract zu machen, also sich unmittelbar aufheben. Durch einen positiven Contract aber würde jedes sich zu einer Sache machen, die im Besitz ist, seine ganze Persönlichkeit als eine Bestimmtheit seiner selbst setzen, an welche es zugleich absolut gebunden ist; aber als freyes Wesen muß es keiner Bestimmtheit sich absolut verbunden betrachten, sondern als Indifferenz derselben; diese Bestimmtheit müßte wie Kant thut, als die Geschlechtstheile betrachtet werden; aber sich als

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