System der Sittlichkeit

[S. 317]

|317| wo nicht das Verhältniß der Herrschafft und Knechtschafft ist. Wo aber dieses ist, wo ein Individuum indifferenter, also die höhere Potenz ist, als die andere, da ist der Natur nach kein Raub, als insofern er schlechthin verwüstend und zerstörend ist; nicht insofern er eigentlicher Raub wäre; und dadurch daß er in das persönliche übergeht, mißt sich Person mit Person, und der Bezwungene wird der Knecht des andern; und diß Knechtwerden ist eigentlich die Erscheinung dessen, welches Verhältniß in diesem Verhältniß der Subsumtion jedem der Individuen zukommt; ohne Beziehung können sie nicht nebeneinander seyn. Raub ist die einzelne, nicht auf die Totalität der Persönlichkeit gehende Subsumtion, und insofern muß dasjenige was diese persönliche Verletzung zur Sache seiner ganzen Persönlichkeit macht die Oberhand behalten, die Umkehrung reell machen, weil es sich als Totalität, jenes aber nur sich als Besonderheit setzt, und die Realität dieses Verhältnisses ist die Unterjochung, die Erscheinung des Werdens aber desselben, die Bezwingung.

Im vorhergehenden Verhältniß ist die Umkehrung absolut vernichtend, weil die Vernichtung selbst absolut ist, also die Rückwirckung wie gegen ein reissendes Thier, absolute Bezwingung oder der Tod. In diesem aber kan die Rückwirkung nicht die Wiedernahme des Geraubten bloß seyn, um der Persönlichkeit der Verletzung willen, sondern entweder nur Momentanes Setzen der Herrschafft und Knechtschafft, daß an dem beraubenden das Subsumirtwerden reell wird nur für einen Moment, und nur für diese Bestimmtheit nach der Bestimmtheit der dabey vorkommenden persönlichen Beleidigung; aber eben weil der angreiffende nicht seine ganze Persönlichkeit daran gesetzt hat, so kann auch das Verhältniß nicht mit der Totalität der Persönlichkeit im unterjochenden Verhältnisse endigen, sondern nur für einen Moment seyn; im Fall des Kriegs allein, der sich gegenseitig erkennenden Persönlichkeit, oder der Noth in Ansehung des ganzen Lebens, wie auch im Krieg von Menschen, – sonst aber von der Natur ist, findet Knechtschafft statt; sonst ist die Rückwirkung formell die Ganzheit dieses Verhältnisses, und Aufnahme in die Familie, der Materie nach aber ebenso einzeln und besonders; denn der ist auch zum Knecht zu schlecht, der geraubt hat, denn er hat nicht Vertrauen auf ganze Persönlichkeit seiner selbst, indem er im besondern blieb, bewiesen.

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