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|341| besonderes derselben; sie ist an sich das besondere, allein in den Begriff und die Unendlichkeit aufgenommen, und diß heißt ihr Bestehen. Ebenso ist der absolute Stand die sittliche organische Natur gegen die unorganische, und zehrt sie in der Besonderheit auf, so daß dieser jenem die Bedürfnisse des Lebens, die Arbeit verschaffen muß, daß jener sich in Anschauung gegen diesen Gegensatz individualisirt, und dadurch daß er Stand ist die Differenz des zweyten und die Rohheit des dritten in seinem Bewußtseyn hat, sich davon getrennt setzt, und das Gefühl seiner hohen Individualität oder den Stolz erhält, der als Bewußtseyn des edlen im innern das Bewußtseyn des unedlen, und das Thun des unedlen, was eben dasselbe ist, abhält. Diese geistige, sowie jene physische Individualisirung setzt ein Verhältniß der organischen zur unorganischen Natur, und die bewußtlose Beschränckung dieser Bewegung und der Vernichtung der letztern, muß im sittlichen bewußt gesetzt werden, als herausgebohren und erscheinende Mitte auftreten, nicht sich selbst überlassen bleiben, oder nicht die Form von Natur behalten, sondern genau die Gräntze der zu vernichtenden Besonderheit erkannt werden. Eine solche Erkenntniß aber ist das Gesetz.
Die Bewegung des ersten gegen die andern Stände in den Begriff aufgenommen, dadurch, daß beyde Realität haben, beyde begränzt [sind], und die empirische Freyheit des einen sowie des andern, vernichtet [ist]; – diese absolute Erhaltung aller Stände muß die höchste Regierung seyn und ihrem Begriff nach kann sie eigentlich keinem Stande zukommen, da sie die Indifferenz aller ist. Sie muß also aus denjenigen bestehen, welche das reale Seyn in einem Stande gleichsam aufgegeben haben und schlechthin im idealen leben, die Alten und die Priester, welche beyde eigentlich Eines sind. Aus dem Alter verschwindet das sich constituiren der Individualität, von dem Leben hat es die Seite der Gestalt und der Realität verlohren, und auf der Schwelle des Todes, der das Individuum absolut ins Allgemeine aufnehmen wird, ist es schon halb gestorben; durch den Verlust des reellen der Individualität, des besondern aber ist es allein fähig, ausserhalb seines Standes, welcher die Gestalt und Besonderheit seiner Individualität ist, über allen in der Indifferenz

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