[S. 83]
Hegels letzte Veröffentlichung, erschienen in der „Allgemeinen Preußischen Staatszeitung“ 1831 (Nr. 115, 116 und 118). Der Abdruck brach nach dem dritten Stück ab; die angekündigte Fortsetzung ist dort nicht mehr erschienen. Wo der Zeitungsdruck abbricht, steht eine Anmerkung (S. 116); den Schluss gibt die Werkausgabe nach der Freundesvereinsausgabe. Text nach der Werkausgabe (Bd. 11, „Berliner Schriften“); Zusätze in geschweiften Klammern stammen aus Hegels Manuskript.
Druckfassung (PDF): zum Ausdrucken und Mitnehmen – jede Seite der PDF enthält genau eine Druckseite, dazu ein breiter Rand für eigene Notizen.
Die Zahlen zwischen senkrechten Strichen, etwa |93|, markieren den Beginn einer Seite der gedruckten Ausgabe; so findet man die Stelle im eigenen Buch wieder.
In den Anmerkungen steht „Werkausgabe:“ vor Hinweisen der Herausgeber und „Fußnote Hegels.“ vor Hegels eigenen Anmerkungen.
Querverweis: Der einzige Text, in dem Hegel eine laufende politische Streitfrage aus dem Begriff des Staates beurteilt. In den Grundlinien gehört das zum ständischen Element (§ 301 ff.), zur Wahl der Abgeordneten (§ 308, § 311) und zum Grundeigentum und Majorat (§ 305 f.); zum englischen „positiven Recht“ die Anmerkung zu § 3. Die beiden Entwürfe aus dem Nachlass stehen als Anhang am Ende.
Seite für Seite: Jede Webseite enthält genau eine Druckseite. Webseite 1 ist S. 83, Webseite 2 ist S. 84 usw.; die Webseite zu einer Druckseite hat also die Nummer „Druckseite minus 82“. Die Seitenzahl steht oben auf jeder Webseite in eckigen Klammern. Das gilt für die Webseiten 1–46; der Anhang (S. 553–555) steht auf den Webseiten 47–49. Die erste und die letzte Seite sind nur zum Teil abgedruckt, weil der Text dort mitten auf der Seite beginnt oder endet.
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Inhalt
Über die englische Reformbill1)
1) Werkausgabe: in: Allgemeine preußische Staatszeitung, 1831, Nr. 115-116, 118
Die dem englischen Parlamente gegenwärtig vorliegende Reformbill beabsichtigt zunächst, in die Verteilung des Anteils, welchen die verschiedenen Klassen und Fraktionen des Volks an der Erwählung der Parlamentsglieder haben, Gerechtigkeit und Billigkeit dadurch zu bringen, daß an die Stelle der gegenwärtigen {bizarrsten, unförmlichsten}2) Unregelmäßigkeit und Ungleichheit, die darin herrschst, eine größere Symmetrie gesetzt werde. Es sind Zahlen, Lokalitäten, Privatinteressen, welche anders gestellt werden sollen; aber es sind zugleich in der Tat die edlen Eingeweide, die vitalen Prinzipien der Verfassung und des Zustandes Großbritanniens, in welche jene Veränderung eindringt. Von dieser Seite verdient die vorliegende Bill besondere Aufmerksamkeit, und diese höheren Gesichtspunkte, die in den bisherigen Debatten des Parlaments zur Sprache gekommen sind, hier zusammenzustellen, soll der Gegenstand dieses Aufsatzes sein. Daß die Bill im Unterhause einen so vielstimmigen Widerspruch gefunden und die zweite Lesung nur durch den Zufall einer Stimme durchgegangen ist, kann nicht verwundern, da es gerade die auch im Unterhause mächtigen Interessen der Aristokratie sind, welche angegriffen und reformiert werden sollen. Wenn alle diejenigen, die teils persönlich, teils aber deren Kommittenten an bisheriger Bevorrechtung und Gewicht verlieren sollen, sich der Bill entgegensetzten, so würde sie sogleich auf das Entschiedenste die Majorität gegen sich haben. Die, welche die Bill eingebracht, konnten sich nur darauf verlassen, daß nunmehr gegen die Hartnäckigkeit der Privilegien das Gefühl der Gerechtigkeit in denen selbst mächtig geworden, welche
2) Werkausgabe: Zusätze in geschweiften Klammern stammen aus Hegels Manuskript.

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