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|100| und deren Familien seit Jahrhunderten Hütten auf diesem Boden bewohnten und ihn bebauten, zu Hunderten, ja Tausenden aus diesen Hütten, die nicht das Eigentum der Bewohner sind, vertrieben und den schon Besitzlosen auch die Heimat und die angeerbte Gelegenheit ihrer Subsistenz entzogen, – von Rechts wegen; auch dies von Rechts wegen, daß sie, um sie gewiß aus dem Grunde jener Hütten auszujagen und ihnen die Zögerung des Auszuges oder das Wiedereinschleichen unter solches Obdach abzuschneiden, diese Hütten verbrennen ließen.
Dieser Krebsschaden Englands wird jahraus jahrein dem Parlament vorgelegt; wie viele Reden sind darüber gehalten, wie viele Komitees niedergesetzt, wie viele Zeugen abgehört, wie viele gründliche Reports abgestattet, wie viele Mittel vorgeschlagen worden, die entweder ganz ungenügend oder ganz unausführbar schienen! Der vorgeschlagene Abzug der Überzahl der Armen durch Kolonisation müßte, um eine Wirkung zu versprechen, wenigstens eine Million Einwohner fortnehmen; wie dies bewirken? abgesehen davon, daß der dadurch entstehende leere Raum, wenn die sonstigen Gesetze und Verhältnisse blieben, auf dieselbe Weise, wie er vorher angefüllt war, sich bald ausfüllen würde. Eine Parlamentsakte (subletting act), welche die Verteilung in kleine Pachte, die Unterkunftsweise und den Brutboden der fruchtbaren Bettlerklasse in Irland beschränken sollte, zeigte sich so wenig geschickt, dem Übel abzuhelfen, daß sie, nach ein paar Jahren des Versuchs, kürzlich zurückgenommen werden mußte. Der Zeitpunkt des Übergangs von Lehnbesitz in Eigentum ist ungenutzt, der ackerbauenden Klasse Grundeigentum einzuräumen, vorübergegangen; einige Möglichkeit dazu könnte durch Änderung der Erbrechte, Einführung der gleichen Verteilung des elterlichen Vermögens unter die Kinder, die Befugnis der Beschlagnahme und des Verkaufs der Güter zu Bezahlung der Schulden, überhaupt durch Linderung des rechtlichen Charakters des Grundeigentums, der unsägliche Formalitäten und Kosten bei der Veräußerung

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