119

Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl

Das äußerliche Dasein der Handlung ist ein mannigfaltiger Zusammenhang, der unendlich in Einzelheiten geteilt betrachtet werden kann, und die Handlung so, daß sie nur eine solche Einzelheit zunächst berührt habe. Aber die Wahrheit des Einzelnen ist das Allgemeine, und die Bestimmtheit der Handlung ist für sich nicht ein zu einer äußerlichen Einzelheit isolierter, sondern den mannigfaltigen Zusammenhang in sich enthaltender allgemeiner Inhalt. Der Vorsatz, als von einem Denkenden ausgehend, enthält nicht bloß die Einzelheit, sondern wesentlich jene allgemeine Seite – die Absicht.

Absicht enthält etymologisch die Abstraktion, teils die Form der Allgemeinheit, teils das Herausnehmen einer besonderen Seite der konkreten Sache. Das Bemühen der Rechtfertigung durch die Absicht ist das Isolieren einer einzelnen Seite überhaupt, die als das subjektive Wesen der Handlung behauptet wird. – Das Urteil über eine Handlung als äußerliche Tat, noch ohne die Bestimmung ihrer rechtlichen oder unrechtlichen Seite, erteilt derselben ein allgemeines Prädikat, daß sie Brandstiftung, Tötung usf. ist. – Die vereinzelte Bestimmtheit der äußerlichen Wirklichkeit zeigt das, was ihre Natur ist, als äußerlichen Zusammenhang. Die Wirklichkeit wird zunächst nur an einem einzelnen Punkte berührt (wie die Brandstiftung nur einen kleinen Punkt des Holzes unmittelbar trifft, was nur einen Satz, kein Urteil gibt), aber die allgemeine Natur dieses Punktes enthält seine Ausdehnung. Im Lebendigen ist das Einzelne unmittelbar nicht als Teil, sondern als Organ, in welchem das Allgemeine als solches gegenwärtig existiert, so daß beim Morde nicht ein Stück Fleisch, als etwas Einzelnes, sondern darin selbst das Leben verletzt wird. Es ist einesteils die subjektive Reflexion, welche die logische Natur des Einzelnen und Allgemeinen nicht kennt, die sich in die Zersplitterung in Einzelheiten und Folgen einläßt, andererseits ist es die Natur der endlichen Tat selbst, solche Absonderungen der Zufälligkeiten zu enthalten. – Die Erfindung des dolus indirectus hat in dem Betrachteten ihren Grund.

ii Intention & Welfare

An action as an external event. is a complex of connected parts
which may be regarded as divided into units
ad infinitum, and the
action may be treated as having touched in the first instance only one
of these units. The truth of the single, however, is the universal; and
what explicitly gives action its specific character is not an isolated
content limited to an external unit, but a universal content,
comprising in itself the complex of connected parts. Purpose, as
issuing from a thinker, comprises more than the mere unit; essentially
it comprises that universal side of the action, i.e. the intention.

Kommentare

2 Antworten zu „119“

  1. Avatar von Hegel
    Hegel

    (letzte Stunde in diesem Jahr)
    Hier treten wir auf das Bestimmtere des moralischen Bodens.
    Differenz, Anderes als die unmittelbare Handlung, zunächst Beurteilung (aber allgemein als Reflexions-Prädikat).
    Hier Zweck, als bestimmter Zweck, im Gegensatz gegen Mittel im eigentlichen Sinn; – formell.
    a) Vorsatz – Subjektivität überhaupt abstraktes Wissen – Vorstellung überhaupt, – wie in Natur.
    b) Absicht – Bestimmung der Handlung – aus dem Selbstbewußtsein, aus der Reflexion in sich, aus meinem Wissen von[?] mir.
    Handlung ein Tun (nicht mechanisch wie Tier – nicht bloß rechtlich, – Sphäre meiner Persönlichkeit, – ) als aus mir bestimmt, damit als notwendige Bestimmung. Die Sphäre des Rechts enthält in ihrem Prinzip keine Bestimmtheit, denn es ist das Allgemeine der Freiheit der Persönlichkeit selbst. Deswegen Befugnis, Erlaubnis – aber Bestimmtheit, Besonderung gleichgültig, – kann’s tun, auch lassen, in Besitz zu nehmen, Vertrag zu machen, bin nicht dazu gebunden. Im Moralischen binde ich mich, und finde ich mich, bin gebunden – Moralität Standpunkt der Bestimmung. – Das Allgemeine des Willens muß bestimmt sein – Bestimmung in Natur des Willens. –
    So enthält Handlung ein Positives – eine im Wissen positiv gegründete Nötigung, Bestimmung zu dieser oder jener Äußerung. – Pflicht – Ich soll – in Reflexion Unterscheidung, Wahl. – Ich, das Besondere, unterschieden von dem Allgemeinen, welches das Substantielle ist. – Besonderheit wesentliches Moment – also Bestimmen – aber es selbst bestimmt durch das Allgemeine.

    Beurteilung der Handlung; – Bestimmung derselben als eines Allgemeinen; Ordnung, Klasse.
    Handlung Tun des denkenden Menschen – also eine Allgemeinheit in ihr – dies das Wesentliche.
    a) Absicht – als solche überhaupt. Formeller Unterschied überhaupt – Das Allgemeine irgendeines Inhalts, der noch nicht bestimmt ist. – Der unmittelbare Inhalt der Handlung als in sich reflektiert.
    b) Bestimmter Gegensatz –
    α) αα) meine (abstrakte) Subjektivität – u.
    ββ) Sache überhaupt
    β) meine bestimmte, konkrete Subjektivität – Wohl
    γ) diese reflektiert – allgemein – auch Wohl anderer
    c) Kollision des Wohl und des Rechts, – der Allgemeinheit des Willens.
    Absicht – Allgemeinheit ist die Sache.

  2. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Es ist allerdings der Fall, daß bei einer Handlung mehr oder weniger Umstände zuschlagen können: es kann bei einer Brandstiftung das Feuer nicht auskommen oder auf der anderen Seite dasselbe weiter greifen, als der Täter es wollte. Trotzdem ist hier keine Unterscheidung von Glück und Unglück zu machen, denn der Mensch muß sich handelnd mit der Äußerlichkeit abgeben. Ein altes Sprichwort sagt mit Recht: der Stein, der aus der Hand geworfen wird, ist des Teufels. Indem ich handele, setze ich mich selbst dem Unglück aus, dieses hat also ein Recht an mich und ist ein Dasein meines eigenen Wollens.

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