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Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl

Das äußerliche Dasein der Handlung ist ein mannigfaltiger Zusammenhang, der unendlich in Einzelnheiten geteilt betrachtet werden kann, und die Handlung so, dass sie nur eine solche Einzelnheit zunächst berührt habe. Aber die Wahrheit des Einzelnen ist das Allgemeine, 1 und die Bestimmtheit der Handlung ist für sich nicht ein zu einer äußerlichen Einzelnheit isolierter, sondern den mannigfaltigen Zusammenhang in sich enthaltender allgemeiner Inhalt. Der Vorsatz, als von einem Denkenden ausgehend, enthält nicht bloß die Einzelnheit, sondern wesentlich jene allgemeine Seite – die Absicht.

Absicht enthält etymologisch die Abstraktion, teils die Form der Allgemeinheit, teils das Herausnehmen einer besonderen Seite der konkreten Sache. Das Bemühen der Rechtfertigung durch die Absicht ist das Isolieren einer einzelnen Seite überhaupt, die als das subjektive Wesen der Handlung behauptet wird. – Das Urteil über eine Handlung als äußerliche Tat, noch ohne die Bestimmung ihrer rechtlichen oder unrechtlichen Seite, erteilt derselben ein allgemeines Prädikat, dass sie Brandstiftung, Tötung usf. ist. – Die vereinzelte Bestimmtheit der äußerlichen Wirklichkeit zeigt das, was ihre Natur ist, als äußerlichen Zusammenhang. Die Wirklichkeit wird zunächst nur an einem einzelnen Punkte berührt (wie die Brandstiftung nur einen kleinen Punkt des Holzes unmittelbar trifft, was nur einen Satz, kein Urteil gibt), aber die allgemeine Natur dieses Punktes enthält seine Ausdehnung. Im Lebendigen ist das Einzelne unmittelbar nicht als Teil, sondern als Organ, in welchem das Allgemeine als solches gegenwärtig existiert, so dass beim Morde nicht ein Stück Fleisch, als etwas Einzelnes, sondern darin selbst das Leben verletzt wird. Es ist einesteils die subjektive Reflexion, welche die logische Natur des Einzelnen und Allgemeinen nicht kennt, die sich in die Zersplitterung in Einzelnheiten und Folgen einlässt, andererseits ist es die Natur der endlichen Tat selbst, solche Absonderungen der Zufälligkeiten zu enthalten. – Die Erfindung des dolus indirectus hat in dem Betrachteten ihren Grund.

  1. Hegel gibt keine Stelle an. Der Satz ist ein logischer: das Einzelne ist nicht das isoliert Vereinzelte, sondern hat den Zusammenhang, in dem es steht, an ihm selbst – deshalb ist die Handlung nie nur die eine Einzelnheit, die sie zunächst berührt (Enzyklopädie, 3. Aufl. § 163–165 und § 172 ff.). – Dazu Grammatik der logischen Begriffe: Allgemeinheit. ↩︎

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Kommentare

6 Kommentare zu „119“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 419:

    § 419. Die Handlung ist zwar die absolute Bestimmung der gegen das freye Subject selbstlosen Objectivität durch seinen Zweck. Aber da diese auch selbstständig ist, so kann sie die Handlung des Individuums verkehren und Anderes zum Vorschein bringen, als in dieser gelegen hat. Obgleich alle Veränderung als solche welche durch die Thätigkeit des Subjects gesetzt wird, That desselben ist, so erkennt es dieselbe darum nicht als seine Handlung, sondern nur dasjenige in der That, was in seinem Wissen und Willen lag, als das Seinige an; – als seine Schuld; – weil es sich nur als absolut subjectiver und fürsichseyender Wille gilt.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    (letzte Stunde in diesem Jahr)
    Hier treten wir auf das Bestimmtere des moralischen Bodens.
    Differenz, Anderes als die unmittelbare Handlung, zunächst Beurteilung (aber allgemein als Reflexions-Prädikat).
    Hier Zweck, als bestimmter Zweck, im Gegensatz gegen Mittel im eigentlichen Sinn; – formell.
    a) Vorsatz – Subjektivität überhaupt abstraktes Wissen – Vorstellung überhaupt, – wie in Natur.
    b) Absicht – Bestimmung der Handlung – aus dem Selbstbewußtsein, aus der Reflexion in sich, aus meinem Wissen von[?] mir.
    Handlung ein Tun (nicht mechanisch wie Tier – nicht bloß rechtlich, – Sphäre meiner Persönlichkeit, – ) als aus mir bestimmt, damit als notwendige Bestimmung. Die Sphäre des Rechts enthält in ihrem Prinzip keine Bestimmtheit, denn es ist das Allgemeine der Freiheit der Persönlichkeit selbst. Deswegen Befugnis, Erlaubnis – aber Bestimmtheit, Besonderung gleichgültig, – kann’s tun, auch lassen, in Besitz zu nehmen, Vertrag zu machen, bin nicht dazu gebunden. Im Moralischen binde ich mich, und finde ich mich, bin gebunden – Moralität Standpunkt der Bestimmung. – Das Allgemeine des Willens muß bestimmt sein – Bestimmung in Natur des Willens. –
    So enthält Handlung ein Positives – eine im Wissen positiv gegründete Nötigung, Bestimmung zu dieser oder jener Äußerung. – Pflicht – Ich soll – in Reflexion Unterscheidung, Wahl. – Ich, das Besondere, unterschieden von dem Allgemeinen, welches das Substantielle ist. – Besonderheit wesentliches Moment – also Bestimmen – aber es selbst bestimmt durch das Allgemeine.

    Beurteilung der Handlung; – Bestimmung derselben als eines Allgemeinen; Ordnung, Klasse.
    Handlung Tun des denkenden Menschen – also eine Allgemeinheit in ihr – dies das Wesentliche.
    a) Absicht – als solche überhaupt. Formeller Unterschied überhaupt – Das Allgemeine irgendeines Inhalts, der noch nicht bestimmt ist. – Der unmittelbare Inhalt der Handlung als in sich reflektiert.
    b) Bestimmter Gegensatz –
    α) αα) meine (abstrakte) Subjektivität – u.
    ββ) Sache überhaupt
    β) meine bestimmte, konkrete Subjektivität – Wohl
    γ) diese reflektiert – allgemein – auch Wohl anderer
    c) Kollision des Wohl und des Rechts, – der Allgemeinheit des Willens.
    Absicht – Allgemeinheit ist die Sache.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 505:

    § 505. Die Handlung hat nach ihrem besondern Inhalt 1) in ihrer empirisch-concreten Aeußerlichkeit eine Mannichfaltigkeit besonderer Seiten und Zusammenhänge; das Subject muß die Handlung nach ihrer wesentlichen, diese Einzelnheiten in sich befassenden Bestimmung gewußt und gewollt haben; – Recht der Absicht. 2) Das Subject hat ebenso das Recht, daß die Besonderheit des Inhalts der Materie nach nicht eine äußerliche, sondern dessen eigene Besonderheit, seine Bedürfnisse, Interessen und Zwecke seyen, welche in Einen Zweck gleichfalls zusammengefaßt, sein Wohl ausmachen; – das Recht des Wohls.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 505:

    § 505. Die Handlung hat r. nach ihrem empirisch-konkreten Inhalt eine Mannigfaltigkeit besonderer Seiten und Zusammenhänge; das Subjekt muß der Form nach die Handlung nach ihrer wesentlichen, diese Einzelheiten in sich befassenden Bestimmung gewußt und gewollt haben; – Recht der Absicht. – Der Vorsatz betrifft nur das unmittelbare Dasein, die Absicht aber das Substantielle und den Zweck desselben. 2. Das Subjekt hat ebenso das Recht, daß die Besonderheit des Inhalts in der Handlung, der Materie nach, nicht eine ihm äußerliche sei, sondern die eigene Besonderheit des Subjekts, seine Bedürfnisse, Interessen und Zwecke enthalte, welche in einen Zweck gleichfalls zusammengefaßt, wie in der Glückseligkeit (§ 479), sein Wohl ausmachen; – das Recht des Wohls. Die Glückseligkeit ist vom Wohl nur dadurch unterschieden, daß erstere als ein unmittelbares Dasein überhaupt, letzteres aber als berechtigt in Beziehung auf die Moralität vorgestellt wird.

  5. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Es ist allerdings der Fall, daß bei einer Handlung mehr oder weniger Umstände zuschlagen können: es kann bei einer Brandstiftung das Feuer nicht auskommen oder auf der anderen Seite dasselbe weiter greifen, als der Täter es wollte. Trotzdem ist hier keine Unterscheidung von Glück und Unglück zu machen, denn der Mensch muß sich handelnd mit der Äußerlichkeit abgeben. Ein altes Sprichwort sagt mit Recht: der Stein, der aus der Hand geworfen wird, ist des Teufels. Indem ich handele, setze ich mich selbst dem Unglück aus, dieses hat also ein Recht an mich und ist ein Dasein meines eigenen Wollens.

  6. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Wahrheit des Einzelnen ist das Allgemeine — der Vorsatz enthält, als von einem Denkenden ausgehend, notwendig die allgemeine Seite der Handlung: die Absicht.

    Der Schritt von der Schuld zur Absicht ist ein logischer, kein psychologischer. Äußerlich betrachtet berührt jede Handlung nur einen einzelnen Punkt — die Brandstiftung entzündet ein Stück Holz —, und wer bei dieser Vereinzelung stehenbleibt, erhält, wie Hegel sagt, nur einen Satz und noch kein Urteil. Aber ein Einzelnes hat seine Wahrheit an dem Allgemeinen, das in ihm gegenwärtig ist: Wie im Lebendigen das Einzelne nicht Teil, sondern Organ ist, in dem das Ganze da ist, so wird beim Morde nicht ein Stück Fleisch, sondern das Leben selbst verletzt. Deshalb enthält der Vorsatz eines Denkenden immer schon mehr als die berührte Einzelnheit, und diese allgemeine Seite heißt Absicht. Die Anmerkung wendet das gegen zwei Fehler zugleich: gegen die Rechtfertigung durch Herausgreifen einer einzelnen Seite und gegen die Zersplitterung der Tat in Einzelheiten und Folgen.

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