Erster Abschnitt. Der Vorsatz und die Schuld
Die Endlichkeit des subjektiven Willens in der Unmittelbarkeit des Handelns besteht unmittelbar darin, daß er für sein Handeln einen vorausgesetzten äußerlichen Gegenstand mit mannigfaltigen Umständen hat. Die Tat setzt eine Veränderung an diesem vorliegenden Dasein, und der Wille hat schuld überhaupt daran, insofern in dem veränderten Dasein das abstrakte Prädikat des Meinigen liegt.
i Purpose & Responsibility
THE finitude of the subjective will in the immediacy of acting
consists directly in this, that its action presupposes an external object
with a complex environment. The deed sets up an alteration in this
state of affairs confronting the will, and my will has responsibility in
general for its deed in so far as the abstract predicate ‘mine’ belongs
to the state of affairs so altered.
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