System der Sittlichkeit

[S. 321]

|321| bleibt, aber innerhalb desselben wird es itzt in das entgegengesetzte verwandelt, das subsumirende wird subsumirt; es ist ganz allein diese Form, welche sich verändert.

γγ. Die Totalität dieses Verhältnisses ist das vernünftige, und macht die Mitte hervortreten; die Indifferenz der Gerechtigkeit, welche in der Rache ist, aber als ein materiales aüsseres, tritt in die Individuen als gleiches Bewußtseyn der werdenden Negation, und dadurch wird die Realität dieses Werdens selbst gleich. Es scheint hiedurch eine Ungerechtigkeit obzuwalten, indem derjenige, welcher den Angriff, die erste ungleiche, einseitige Subsumtion gemacht hat, – und in der Erscheinung müssen die beyden entgegengesetzten Subsumtionen auch als aufeinanderfolgend sich darstellen, – im Unrecht seyn soll, aber durch das Bewußtseyn nur in die Gleichheit der Gefahr käme. Wenn von Rache die Rede ist, so muß auch schlechthin nur derjenige, der der Mörder war, auf eine sichere Weise wieder subsumirt werden; und die rächenden also die Gleichheit der Stärke vermeiden, und entweder durch die Übermacht gegen die Gewalt, oder durch List, d. h. durch Umgehung der Stärke überhaupt die Rache ausüben. Aber hier in der Totalität des Verhältnisses ist es ein anderes; sie schließt nemlich unmittelbar die Einzelnheit so aus, daß für die Rache nicht der rächende ein fremdes, oder auch ein einzelnes sey, sowenig als der angreiffende; sondern Glied einer Familie, nicht eine Abstraction; indem aber diß ist, so ist der Mord nicht eine absolute Negation; der Geist hat nur ein Glied des Leibes verlohren, und die Rache kann ebenso wenig absolute Negation seyn. In der Totalität der Rache muß die Form als absolutes Bewußtseyn gesetzt seyn, und so der verletzte selbst, und kein fremder der rächende seyn, diß ist aber nur die Familie; ebenso ist der Beleidiger nicht ein einzelnes, er hat als einzelnes nicht beleidigt, sondern als Glied eines Ganzen; er ist in der Totalität nicht als Abstraction gesetzt. Hiedurch ist unmittelbar zugleich die Mitte gesetzt; nemlich negativ die Aufhebung der Übermacht und Bewußtlosigkeit des einen, und die Gleichheit der Gefahr für beyde, der Kampf; die Differenz für das Verhältniß ist bey völlig aüsserer Gleichheit im innern; (daher der Kampf ein Gottesurtheil) die eine Seite ist nur vertheidigend, die andere zugleich angreiffend; auf der beleidigten

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