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|327| mit dem Vernichten des Objects anfing, ist in sein Gegentheil in Vernichtung des subjectiven übergegangen, so daß das objective die absolute Identität von beydem ist.
Diese Totalität muß betrachtet werden nach den Momenten ihrer Idee, und zwar so, zuerst die Ruhe derselben, oder die Staatsverfassung, alsdenn ihre Bewegung oder die Regierung; dort die Idee als Anschauung; hier nach dem Verhältniß; aber so daß nunmehr das Wesen der Totalität selbst absolute Identität der Anschauung und des Begriffs ist; und die Form dieser Identität, unter welcher sie erscheint etwas durchaus oberflächliches; die Extreme des Verhältnisses sind schlechthin die Totalität selbst, nicht Abstractionen, welche nur durch das Verhältniß wären.
A. Die Staatsverfassung
Das Volk als organische Totalität ist die absolute Indifferenz aller Bestimmtheiten des praktischen und sittlichen; ihre Momente als solcher sind die Form der Identität der Indifferenz; alsdenn die der Differenz, und endlich die der absoluten lebendigen Indifferenz; und keins dieser Momente ist eine Abstraction, sondern eine Realität.
I. Die Sittlichkeit als System, ruhend
Querverweis: Die Stände: in den Grundlinien § 201–§ 207; zum Stand der Tapferkeit § 325 ff.; zur Rechtschaffenheit § 150 Anm.
Der Begriff der Sittlichkeit ist in ihre Objectivität, die Aufhebung der Einzelnheit gelegt worden. Dieses Vernichtetseyn des subjectiven im Objectiven, das absolute aufgenommenseyn des Besondern ins Allgemeine ist
a) Anschauung; das allgemeine nicht ein formelles, dem Bewußtseyn und der Subjectivität, oder der individuellen Lebendigkeit entgegengesetztes; sondern in der Anschauung schlechthin eins mit ihr. In jeder Gestalt und Aüsserung der Sittlichkeit hebt sich der Gegensatz einer Position und Negation durch die Integration derselben auf; die Trennung aber des besondern und allgemeinen würde erstlich als eine Knechtschafft des besondern erscheinen, als ein dem Sittengesetz unterjochtes; alsdenn als die Möglichkeit eines andern; in dem sittlichen wäre keine

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