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Das Sittliche, insofern es sich an dem individuellen durch die Natur bestimmten Charakter als solchem reflektiert, ist die Tugend, die, insofern sie nichts zeigt als die einfache Angemessenheit des Individuums an die Pflichten der Verhältnisse, denen es angehört, Rechtschaffenheit ist.

Was der Mensch tun müsse, welches die Pflichten sind, die er zu erfüllen hat, um tugendhaft zu sein, ist in einem sittlichen Gemeinwesen leicht zu sagen, – es ist nichts anderes von ihm zu tun, als was ihm in seinen Verhältnissen vorgezeichnet, ausgesprochen und bekannt ist. Die Rechtschaffenheit ist das Allgemeine, was an ihn teils rechtlich, teils sittlich gefordert werden kann. Sie erscheint aber für den moralischen Standpunkt leicht als etwas Untergeordneteres, über das man an sich und andere noch mehr fordern müsse; denn die Sucht, etwas Besonderes zu sein, genügt sich nicht mit dem, was das Anundfürsichseiende und Allgemeine ist; sie findet erst in einer Ausnahme das Bewusstsein der Eigentümlichkeit. – Die verschiedenen Seiten der Rechtschaffenheit können ebensogut auch Tugenden genannt werden, weil sie ebensosehr Eigentum – obwohl in der Vergleichung mit anderen nicht besonderes – des Individuums sind. Das Reden aber von der Tugend grenzt leicht an leere Deklamation, weil damit nur von einem Abstrakten und Unbestimmten gesprochen wird, so wie auch solche Rede mit ihren Gründen und Darstellungen sich an das Individuum als an eine Willkür und subjektives Belieben wendet. Unter einem vorhandenen sittlichen Zustande, dessen Verhältnisse vollständig entwickelt und verwirklicht sind, hat die eigentliche Tugend nur in außerordentlichen Umständen und Kollisionen jener Verhältnisse ihre Stelle und Wirklichkeit; – in wahrhaften Kollisionen, denn die moralische Reflexion kann sich allenthalben Kollisionen erschaffen und sich das Bewusstsein von etwas Besonderem und von gebrachten Opfern geben. Im ungebildeten Zustande der Gesellschaft und des Gemeinwesens kommt deswegen mehr die Form der Tugend als solcher vor, weil hier das Sittliche und dessen Verwirklichung mehr ein individuelles Belieben und eine eigentümliche geniale Natur des Individuums ist, wie denn die Alten besonders von Herkules die Tugend prädiziert haben. Auch in den alten Staaten, weil in ihnen die Sittlichkeit nicht zu diesem freien System einer selbstständigen Entwicklung und Objektivität gediehen war, musste es die eigentümliche Genialität der Individuen sein, welche diesen Mangel ersetzte. – Die Lehre von den Tugenden, insofern sie nicht bloß Pflichtenlehre ist, somit das Besondere, auf Naturbestimmtheit Gegründete des Charakters umfasst, wird hiermit eine geistige Naturgeschichte sein.
Indem die Tugenden das Sittliche in der Anwendung auf das Besondere und nach dieser subjektiven Seite ein Unbestimmtes sind, so tritt für ihre Bestimmung das Quantitative des Mehr und Weniger ein; ihre Betrachtung führt daher die gegenüberstehenden Mängel oder Laster herbei, wie bei Aristoteles, der die besondere Tugend daher seinem richtigen Sinne nach als die Mitte zwischen einem Zuviel und einem Zuwenig bestimmte. – Derselbe Inhalt, welcher die Form von Pflichten und dann von Tugenden annimmt, ist es auch, der die Form von Trieben hat (§ 19 Anm.). Auch sie haben denselben Inhalt zu ihrer Grundlage; aber weil er in ihnen noch dem unmittelbaren Willen und der natürlichen Empfindung angehört und zur Bestimmung der Sittlichkeit nicht heraufgebildet ist, so haben sie mit dem Inhalte der Pflichten und Tugenden nur den abstrakten Gegenstand gemein, der, als bestimmungslos in sich selbst, die Grenze des Guten oder Bösen für sie nicht enthält, – oder sie sind nach der Abstraktion des Positiven gut, und umgekehrt nach der Abstraktion des Negativen böse (§ 18).

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Kommentare

7 Kommentare zu „150“

  1. Avatar von Hegel (Naturrechtsaufsatz 1803)
    Hegel (Naturrechtsaufsatz 1803)

    Hegel, Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts (Kritisches Journal der Philosophie, Bd. 2, 3. Stück, 1803), S. 469 f.:

    Jene Eigenschaften aber, welche wahrhaft sittlich sind, indem in ihnen das besondere oder negative erscheint rein aufgenommen in die Indifferenz, können sittliche Eigenschaften heißen, und nur alsdenn Tugenden, wenn sie in einer höhern Energie sich wieder individualisiren, und, jedoch innerhalb der absoluten Sittlichkeit, gleichsam zu eigenen lebenden Gestalten werden, wie die Tugenden eines Epaminondas, Hannibals, Cäsars und einiger anderer. Als solche Energien sind sie Gestalten, und also nicht an sich absolut, so wenig als die Gestalten der andern organischen Bildungen, sondern das stärkere Hervortreten einer Seite der Idee des Ganzen.

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), §§ 434, 435:

    § 434. Diese Beziehungen des Einzelnen im Verhältnisse zu seiner Substanz machen seine sittlichen Pflichten aus. Als Einzelnem ist ihm einerseits die Identität mit dem Ganzen der Familie die natürliche Substantialität. Andererseits aber soll er sich zur Möglichkeit machen, in der ganzen Substanz einen Stand und Stelle zu haben; er soll sich überhaupt bilden, und ist nur insoweit wirklich Etwas, als er als besonderer Mitarbeiter an dem allgemeinen Werke anerkannt ist, und daran wirklich arbeitet.

    § 435. Die sittliche Persönlichkeit, d. i. die Subjectivität, deren ganze Besonderheit von ihrem substantiellen Leben durchdrungen ist, ist Tugend; in Beziehung auf äusserliche Unmittelbarkeit, auf ein Schicksal, ein Verhalten als zu einem Seyn, einem nicht Negativen und dadurch ruhiges Beruhen in sich selbst; – in Beziehung auf die substantielle Objectivität, das Ganze der sittlichen Wirklichkeit, Vertrauen, absichtliches Wirken für dieselbe, und Fähigkeit, für dieselbe sich aufzuopfern; – in Beziehung auf die Zufälligkeit der Verhältnisse mit andern, – zuerst Gerechtigkeit und dann wohlwollende Neigung; in welcher Sphäre die Subjectivität ihren besondern Charakter, Temperament u.s.f. als Tugenden ausdrückt.

  3. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Weitere Energie des besonderen Talents – Aristokratie – Alle Athener tugendhaft – Aristokrat ausgezeichnetes Talent – Gelegenheit für das Ganze zu handeln –
    Griechische Tugend – wie Kunstwerk – Schein von natürlicher Einheit – das Sittliche zugleich als Charakter, Gemüt, Neigung, Trieb – identisch mit der besonderen Persönlichkeit.
    So Tapferkeit, persönlicher Mut, immer – bei Heerführer, Fürst mehr Stärke des Verstands, Geistes, Besonnenheit, Entschlossenheit. Aber Pflicht eines besonderen Standes. Hingegen schon wissende Tapferkeit – erscheint nicht so als eine Tugend.
    Tugenden – die besonderen Seiten, die mehr oder weniger gleichgültig sind.
    Mäßigung, Sparsamkeit, Freigebigkeit – mehr der Willkür überlassen – besondere Neigung –
    Folgen von kleinlicher Selbstsucht, Unbesonnenheit in Rücksicht auf wesentliche Zwecke

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 516:

    § 516. Die Beziehungen des Einzelnen in den Verhältnissen, zu denen sich die Substanz besondert, machen seine sittlichen Pflichten aus. Die sittliche Persönlichkeit, d. i. die Subjectivität, deren ganze Individualität von dem substantiellen Leben durchdrungen ist, ist Tugend. In Beziehung auf äußerliche Unmittelbarkeit, auf ein Schicksal, ist die Tugend ein Verhalten zum Seyn als nicht Negativem, und dadurch ruhiges Beruhen in sich selbst; – in Beziehung auf die substantielle Objectivität, das Ganze der sittlichen Wirklichkeit, ist sie Vertrauen, absichtliches Wirken für dieselbe und Fähigkeit für dieselbe sich aufzuopfern; – in Beziehung auf die Zufälligkeit der Verhältnisse mit andern, zuerst Gerechtigkeit und dann wohlwollende Neigung; in welcher Sphäre und im Verhalten zu ihrem eigenen Daseyn und Leiblichkeit die Individualität ihren besondern Charakter, Temperament u.s.f. als Tugenden ausdrückt.

  5. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 516:

    § 516. Die Beziehungen des Einzelnen in den Verhältnissen, zu denen sich die Substanz besondert, machen seine sittlichen Pflichten aus. Die sittliche Persönlichkeit, d. i. die Subjektivität, die von dem substantiellen Leben durchdrungen ist, ist Tugend. In Beziehung auf äußerliche Unmittelbarkeit, auf ein Schicksal, ist die Tugend ein Verhalten zum Sein als nicht Negativem und dadurch ruhiges Beruhen in sich selbst; – in Beziehung auf die substantielle Objektivität, das Ganze der sittlichen Wirklichkeit, ist sie als Vertrauen absichtliches Wirken für dieselbe und Fähigkeit, für sie sich aufzuopfern; – in Beziehung auf die Zufälligkeit der Verhältnisse mit anderen zuerst Gerechtigkeit und dann wohlwollende Neigung; in welcher Sphäre wie im Verhalten zu ihrem eigenen Dasein und Leiblichkeit die Individualität ihren besonderen Charakter, Temperament usf. als Tugenden ausdrückt.

  6. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Wenn ein Mensch dieses oder jenes Sittliche tut, so ist er nicht gerade tugendhaft, aber wohl dann, wenn diese Weise des Benehmens eine Stetigkeit seines Charakters ist. Die Tugend ist mehr die sittliche Virtuosität, und wenn man heutzutage nicht so viel von Tugend spricht als sonst, so hat dies seinen Grund darin, daß die Sittlichkeit nicht mehr sosehr die Form eines besonderen Individuums ist. Die Franzosen sind hauptsächlich dasjenige Volk, das am meisten von Tugend spricht, weil bei ihnen das Individuum mehr Sache seiner Eigentümlichkeit und einer natürlichen Weise des Handelns ist. Die Deutschen dagegen sind mehr denkend, und bei ihnen gewinnt derselbe Inhalt die Form der Allgemeinheit.

  7. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das Sittliche, an dem natürlich bestimmten Charakter des Individuums reflektiert, ist die Tugend; als bloße Angemessenheit an die Pflichten der Verhältnisse ist es Rechtschaffenheit.

    Die Tugend ist keine eigene Größe neben dem Sittlichen, sondern dessen Erscheinung an einer besonderen Stelle: das allgemeine Sittliche spiegelt sich an dem, was einer von Natur ist, und nimmt dadurch die Färbung dieses Charakters an. Sieht man von dieser Naturbestimmtheit ab und bleibt nur die Übereinstimmung mit dem, was die Verhältnisse fordern, so heißt dasselbe Rechtschaffenheit. Weil die Tugend das Allgemeine auf ein Besonderes anwendet, tritt an ihr das Quantitative des Mehr und Weniger auf — daher ihre alte Bestimmung als Mitte zwischen einem Zuviel und einem Zuwenig.

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