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|306| Herrschafft und Knechtschafft; die unmittelbar der Begriff selbst dieses Verhältnisses ist, ohne Übergang und Schluß, als ob noch sonst irgend ein Grund aufzuzeigen wäre. Der Natur gehört die Herrschafft und Knechtschafft darum an, weil Individuen in diesem Verhältnisse gegeneinander stehen; und sofern in Beziehung auf das sittlichste Individuen als solche ins Verhältniß kommen, und es auf Gestaltung des sittlichen, als welches durch die höchste Individualität des Genies und des Talents geschieht, ankommt, so ist das Verhältniß der Herrschafft und des Gehorchens gesetzt; formal ist es dasselbe; der Unterschied ist darin, daß in der sittlichen Herrschafft und Gehorsam die Potenz oder Macht zugleich ein absolut allgemeines, hingegen hier nur ein besonderes, dort die Individualität nur das aüssere und die Form, hier das Wesen des Verhältnisses ist; und deßwegen ist es hier ein Verhältniß der Knechtschafft; denn die Knechtschafft ist der Gehorsam gegen einzelnes und besonderes; der Herr ist die Indifferenz der Bestimmtheiten, aber bloß als Person, oder als ein formal lebendiges; er ist zugleich Subject, oder Ursache; die Indifferenz ist subsumirt unter das Subjectseyn, oder den Begriff; und der Knecht verhält sich zu ihm als zu der formalen Indifferenz, oder zu der Person. Weil das gebietende hier als Person ist, so ist nicht das absolute, die Idee das identische beyder, dasjenige was im Herrn in der Form der Indifferenz, im Knecht aber in der Form der Differenz gesetzt ist; sondern es ist die Besonderheit überhaupt, im praktischen die Noth, was das Band beyder ausmacht; der Herr ist im Besitz eines Überflusses des physischen Nothwendigen überhaupt, und der andere im Mangel desselben; und zwar so daß jener Überfluß wie dieser Mangel nicht einzelne Seiten, sondern die Indifferenz der nothwendigen Bedürfnisse ist.
ג. Diß Verhältniß der Knechtschafft, oder der Person zu Person, des formellen Lebens zum formellen Leben, wovon das Eine unter der Form der Indifferenz, das andere unter der Form der Differenz ist, muß indifferentiirt seyn, oder unter die erste Potenz subsumirt werden, so daß dasselbe Verhältniß der Persönlichkeit, der Abhängigkeit des andern von dem andern bleibt; aber daß die Identität eine absolute, jedoch innere nicht herausgebohrne ist; und das Verhältniß der Differenz nur die aüssere Form. Daß aber die Identität eine innere bleibt, ist nothwendig, weil sie in dieser ganzen Potenz nur entweder eine formelle (Recht), über dem

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