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|348| wahrhaffte, mit welcher es als eins gesetzt ist. Es sind die Momente, welche als die verschiedenen Staatsgewalten begriffen worden sind; das Setzen des allgemeinen als gesetzgebende Gewalt; das ideelle Subsumiren, als richterliche überhaupt, Gerechtigkeit; das reelle als ausübende. (Kant hat die reelle Subsumtion oder den Schlußsatz des Schlusses, als gerichtliche; die ideelle aber oder den Untersatz als reelles Subsumiren begriffen, als ausübende Gewalt.)
Jede reale oder lebendige Bewegung ist eine Identität dieser drey Momente, und in jedem Act der Regierung sind alle drey vereinigt; es sind Abstractionen, denen keine eigene Realität gegeben oder die nicht als Gewalten constituirt und organisirt werden können; gesetzgeben, urtheilen und ausführen sind etwas völlig formelles, leeres, innhaltsloses. Ein Innhalt macht sie reell, aber durch diese Verbindung der Form und des Innhalts, würde jede unmittelbar eine Identität des allgemeinen und besondern, oder als Bewegung ein Subsumiren des besondern unter das allgemeine also vereinigte sie alle drey Momente in sich. Es können aber diese Abstractionen allerdings Realität erhalten; jede für sich mit Individuen die sich auf sie beschräncken, verknüpft werden, aber alsdenn ist die wahrhaffte Realität derselben in demjenigen welches sie drey vereinigt, oder da der Schlußsatz, die ausübende Gewalt diese Vereinigung ist, so ist eigentlich diese immer die Regierung und ob die andern nicht bloße Abstractionen, leere Thätigkeiten sind, hängt von der ausübenden Gewalt ab, und diese ist absolut die Regierung; und nach jenen gemachten Unterschieden, und constituirten gewaltlosen Gewalten kehrt die erste Aufgabe wieder zurück, nicht die ausübende Gewalt als solche, sondern sie als Regierung zu erkennen.
Die Bewegung des Volks ist darum Regierung, weil Bewegung als solche etwas formelles ist, indem in ihr nicht an und für sich bestimmt ist, welches von den in der Bewegung im Verhältniß stehenden die Potenz und welches das besondere sey, und daß das Verhältniß der Bewegung haben, zufällig scheint; in der Bewegung des Volks hingegen das Allgemeine und besondere schlechthin aneinander gebunden, und das absolut Allgemeine als solches schlechthin bestimmt ist, und damit auch das besondere.
Die organische Bewegung muß erkannt werden, insofern die Anschauung den

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