System der Sittlichkeit

[S. 337]

|337| gesetzt. Der Werth und der Preis der Arbeit und des Products bestimmt sich nach dem allgemeinen System aller Bedürfnisse, und die Willkühr im Werthe, die auf die besondere Noth der andern sich gründete, so wie die Ungewißheit ob der Überfluß für andere nothwendig sey, hebt sich völlig auf. – Die Allgemeinheit der Arbeit, oder die Indifferenz aller als ihre Mitte, an der sie sich vergleichen, und in die jedes einzelne sich unmittelbar umwandeln könne, als ein reelles gesetzt ist das Geld; so wie die thätige allgemeine Austauschung, das Thun welches das besondere Bedürfniß und den besondern Überfluß vermittelt, der Handelsstand ist, der höchste Punct der Allgemeinheit in dem Austausch des Erwerbs; was er producirt, ist, daß er den im besondern vorhandenen Überfluß aufnimmt, und ihn dadurch zu einem allgemeinen macht, sowie das was er eintauscht, gleichfalls Geld, oder das allgemeine ist.

Da wo der Umtausch, oder überhaupt das Übertragen des Eigenthums an einen andern, ideell wird, theils durch den allgemein bekannten Besitz des einen, welches allgemeine Bekanntseyn die Übertragung hindert, indem auf ihr zum theil das Eigenthum und seine Gewißheit beruht, – theils durch das empirische Auseinandertreten des Zugleichseyns des Umtausches, – wird jene Idealität, dadurch daß die ganze Macht des Staats sich daran hängt, reell gesetzt, als ob das wirklich geschehen wäre, was geschehen soll, und die empirische Erscheinung des Tausches wird gleichgültig. So wie auch die empirische Erscheinung des Besitzes oder nichtbesitzes gleichgültig wird, und es auf die nähere oder entferntere innere absolute Beziehung des Individuums auf die Sache ankommt, ob sie sein Eigenthum sey oder nicht. Beydes zusammen constituirt die Gerechtigkeit über dingliches Eigenthum.

Die persönliche Verletzung welche in der natürlichen Potenz unendlich, eine Sache der Ehre und der ganzen Person wurde, wird im realen Systeme diese bestimmte Abstraction der Verletzung; denn da die Indifferenz des Individuums hier die absolute Indifferenz das Volk ist, dieses aber nicht verlezt werden kann, so bleibt nichts als genau die Bestimmtheit und Besonderheit der Verletzung übrig. An einem Bürger überhaupt wird also so wenig das allgemeine verletzt, und diß ist sowenig zu rächen, oder in Gefahr, daß nur die Besonderheit, zu befreyen übrig bleibt, dadurch daß sie aufgehoben, nemlich der verletzende unter ebendieselbe gesetzt wird.

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83

EN

Kommentare

Schreibe einen Kommentar