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Daß Ich etwas in meiner selbst äußeren Gewalt habe, macht den Besitz aus, so wie die besondere Seite, daß Ich etwas aus natürlichem Bedürfnisse, Triebe und der Willkür zu dem Meinigen mache, das besondere Interesse des Besitzes ist. Die Seite aber, daß Ich als freier Wille mir im Besitze gegenständlich und hiermit auch erst wirklicher Wille bin, macht das Wahrhafte und Rechtliche darin, die Bestimmung des Eigentums aus.

Eigentum zu haben, erscheint in Rücksicht auf das Bedürfnis, indem dieses zum Ersten gemacht wird, als Mittel; die wahrhafte Stellung aber ist, daß vom Standpunkte der Freiheit aus das Eigentum, als das erste Dasein derselben, wesentlicher Zweck für sich ist.

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4 Kommentare zu „45“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), §§ 403–404:

    § 403. 2) Für die Persönlichkeit, weil sie subjectiv und darum als unmittelbare Person ist, ist die Negation oder die Realität in ihrer Abstraction ein äusserliches Daseyn, welches von ihr vorgefunden wird. Aber als unmittelbar ist diese Realität willenlos, und die Sache, die gegen die Subjectivität der Intelligenz und der Willkühr das Objective ist, ist gegen die Subjectivität, insofern sie Person ist, ein an und für sich nichtiges, das die Person zu ihrem Accidens, der äusserlichen Sphäre ihrer Freyheit macht; – Besitz.

    § 404. Das Prädicat des Meinigen, welches die Sache durch das Urtheil des Besitzes, zunächst der äusserlichen Bemächtigung erhält, hat hier die Bedeutung, daß Ich meinen persönlichen Willen hineinlege, der absolut ist; durch diese Bedeutung ist der Besitz Eigenthum, der als Besitz Mittel, als Daseyn der Persönlichkeit aber Zweck ist.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Zwei Seiten s. oben.
    Interesse Gesetze Mittel.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 489:

    § 489. Das für sich blos praktische Prädicat des Meinigen, welches die Sache durch das Urtheil des Besitzes zunächst in der äußerlichen Bemächtigung erhält, hat hier die Bedeutung, daß Ich meinen persönlichen Willen hineinlege, der absolut ist. Durch diese Bestimmung ist der Besitz Eigenthum, der als Besitz Mittel, als Daseyn der Persönlichkeit aber Zweck ist.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 489:

    § 489. Das für sich bloß praktische Prädikat des Meinigen, welches die Sache durch das Urteil des Besitzes zunächst in der äußerlichen Bemächtigung erhält, hat aber hier die Bedeutung, daß ich meinen persönlichen Willen in sie hineinlege. Durch diese Bestimmung ist der Besitz Eigentum, der als Besitz Mittel, als Dasein der Persönlichkeit aber Zweck ist.

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