46

Da mir im Eigentum mein Wille als persönlicher, somit als Wille des Einzelnen objektiv wird, so erhält es den Charakter von Privateigentum, und gemeinschaftliches Eigentum, das seiner Natur nach vereinzelt besessen werden kann, die Bestimmung von einer an sich auflösbaren Gemeinschaft, in der meinen Anteil zu lassen für sich Sache der Willkür ist.

Die Benutzung elementarischer Gegenstände ist, ihrer Natur nach, nicht fähig, zu Privatbesitz partikularisiert zu werden. – Die agrarischen Gesetze in Rom enthalten einen Kampf zwischen Gemeinschaft und Privateigentümlichkeit des Grundbesitzes; die letztere mußte als das vernünftigere Moment, obgleich auf Kosten andern Rechts, die Oberhand behalten. – Familienfideikommissarisches Eigentum enthält ein Moment, dem das Recht der Persönlichkeit und damit des Privateigentums entgegensteht. Aber die Bestimmungen, die das Privateigentum betreffen, können höheren Sphären des Rechts, einem Gemeinwesen, dem Staate, untergeordnet werden müssen, wie [es] in Rücksicht auf Privateigentümlichkeit beim Eigentum einer sogenannten moralischen Person, Eigentum in toter Hand, der Fall ist. Jedoch können solche Ausnahmen nicht im Zufall, in Privatwillkür, Privatnutzen, sondern nur in dem vernünftigen Organismus des Staats begründet sein. – Die Idee des Platonischen Staats enthält das Unrecht gegen die Person, des Privateigentums unfähig zu sein, als allgemeines Prinzip. Die Vorstellung von einer frommen oder freundschaftlichen und selbst erzwungenen Verbrüderung der Menschen mit Gemeinschaft der Güter und der Verbannung des privateigentümlichen Prinzips kann sich der Gesinnung leicht darbieten, welche die Natur der Freiheit des Geistes und des Rechts verkennt und sie nicht in ihren bestimmten Momenten erfaßt. Was die moralische oder religiöse Rücksicht betrifft, so hielt Epikur seine Freunde, wie sie, einen solchen Bund der Gütergemeinschaft zu errichten, vorhatten, gerade aus dem Grunde davon ab, weil dies ein Mißtrauen beweise und [die,] die einander mißtrauen, nicht Freunde seien (Diog[enes] Laërt[ios] I, X, n. VI).

Since my will, as the will of a person, and so as a single will,
becomes objective to me in property, property acquires the character
of private property; and common property of such a nature that it
may be owned by separate persons acquires the character of an
inherently dissoluble partnership in which the retention of my share
is explicitly a matter of my arbitrary preference.


Kommentare

2 Antworten zu „46“

  1. Avatar von Eduard Gans
    Eduard Gans

    Im Eigentum ist mein Wille persönlich, die Person ist aber ein Dieses; also wird das Eigentum das Persönliche dieses Willens. Da ich meinem Willen Dasein durch das Eigentum gebe, so muß das Eigentum auch die Bestimmung haben, das Diese, das Meine zu sein. Dies ist die wichtige Lehre von der Notwendigkeit des Privateigentums. Wenn Ausnahmen durch den Staat gemacht werden können, so ist es doch dieser allein, der sie machen kann: häufig ist aber von demselben, namentlich in unserer Zeit, das Privateigentum wieder hergestellt worden. So haben z. B. viele Staaten mit Recht die Klöster aufgehoben, weil ein Gemeinwesen letztlich kein solches Recht am Eigentum hat als die Person.

  2. Avatar von Hegel
    Hegel

    Nähere Bestimmung.
    Ich als Einzelner; – Gemeinschaft nur Willkür – So tritt jeder in den Staat – als Freier – als an sich Idee – absolute Voraussetzung jedes Staats – Einz[elne] Gesellschaft von Freien – meine Wirklichkeit ist Privateigentum – Staat hat sich nicht zu bekümmern um Absicht – sonst – -Familien-Fideikommisse, Vormundschaft – ins Ewige – freier Wille der Individuen – W. [?] – so wird sie durch die Willkür von einem Individuum zerrissen – Tote Hand, Gemeinde, Kirche, hat Privateigentum, ist anerkannt
    Ich Privateigentümer – mein Recht als Person
    Aufgeben der Person – nicht kein Privateigentum zu haben – sondern höheres –

    α) Privateigentum, weil Person einzeln und Ich, als solches sein, dasein soll –
    β) Familieneigentum, wenn und solange reale patriarchalische Familie, nicht wenn sie auseinandergetreten –
    γ) Gemeinde – Kirchen, Klöster – wesentlich anerkannt vom Staate. – Gemeinde ist Gemeinschaft – der Brunnen, Weiden – nicht unveräußerlich – Abhängigkeit von Zwecken, der Bestimmung – eben dem Moralischen der Person. Englische Kirche – besonders in Irland – Bemessen des Besitzes nach dem Zwecke, nicht nach abstrakter Persönlichkeit – Dieser Zweck unterliegt höherer Beurteilung und Bestimmung.
    α) Zweck unterliegt einer Kontrolle, β) Ausführung dieses Zwecks
    Englische [Kirche] kein Privateigentum – Eigentum warum? weil ihr vom König William gegeben worden
    So selbst nicht verfahren.
    Sklaven, Leibeigene – sind gut versorgt – Ehemals öffentliche Magazine – s. Gagliani

    Zur Entwicklung – wahrhafte Realität, Wirklichkeit der Freiheit – daß ihre Idee Begriff und Realität – selbst freigeworden seien.
    Vom Begriff für sich (hier noch nicht) – Realität ist Persönlichkeit
    Mensch was er ist, durch seinen subjektiven Willen – subjektiver Wille ist der der Person – Persönlichkeit ist nur wirklicher Wille -subjektiver Wille ist nur wirklicher Wille als Eigentümer.
    Eigentum: Kollision, Neid, Feindschaft, Streit, Kriege
    Elend (außer andern Leidenschaften) – wegfallen – Menschen in Frieden und Liebe – und alle Brüder [?] bedürfen des Eigentums. Friede – nur des Geistes – aus unendlichem Gegensatze sich hervorbringen[d].

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